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Bochum, den 31. August 1914.
An Seine Exzellenz Herrn General der Kavallerie
Freiherrn von B i s s i n g,
stellvertretender Generalkommandeur des 7. Armeekorps
in M ü n st e c.
Leider sehen wir uns veranlaßt. Eurer Exzellenz einen ähnlichen
Fall zu unterbreiten, wie er vor kurzem in der Militärwerkstätte
in Lippstadt vorkam, zu dem Eure Exzellenz in
dankenswerter Weise durch öffentlichen Anschlag Stellung
nahmen. Das veranlaßt auch uns, mit dem nachfolgenden Fall
uns vertrauensvoll an Eure Exzellenz mit der Bitte zu wenden,
auch den gemaßregelten Bergleuten nach Möglichkeit helfen zu
wollen.
Die Lippische Bergverwaltung hat sich schon vor zwei Jahren
an den streikenden Bergleuten dadurch schwer gerächt, daß sie
Hunderte von ihnen aussperrte. Diese mußten Haus und Hof
verlassen und meist nach Westfalen auswandern. Jetzt soll nun
zwar ein Teil dieser Ausgesperrten „vorläufig" zur Arbeit angenominen
werden, aber ein Teil, jedenfalls diejenigen, welche
Vertrauensleute ihrer Kameraden in unserem Verbände waren,
sollen auch jetzt noch gemaßregelt und ausgesperrt bleiben. Die
Verfügung der Lippischen Bergverwaltung lautet:
„Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer.
Nr. I. 8860. Bückeburg, den 18. August 1814.
In Verfolg des gefälligen Schreibens vom 10. d. teilen wir
Ihnen ergebenst mit, daß das Gesamtbergamt in Obernkirchen Anweisung
erhalten hat, bei der gegenwärtigen Lage, wo der politische
Hader ruht und dre Angehörigen jeder Partei bestrebt sind, ihr Bestes
einzusetzen, um dem bedrängten Vaterlande zu helfen, die ausgesperrten
Arbeiter nach Möglichkeit vorläufig zur Arbeit wieder anzunehmen,
falls sic Willens sind, in Zukunft treu zum Werke zu stehen. Ausgeschlossen
von dieser Vergünstigung sollen nur solche Arbeiter werden,
welche sich früher durch eine besondere Agitation gegen das Werk hervorgetan
haben und von denen anzunehmen ist, daß sie nach ihrer Einstellung
von neuem den Frieden zwischen dem Werk und seiner Belegschaft
stören würden. gez.: Freiherr von Kappher.
An Herrn Amtsgerichtsrat Dr. Brunstermann in Stadthagen."
Was der erste Teil gut macht, stößt der letztere nicht nur
um, sondern schafft neue Verbitterung, weil nicht nur die Ver-