Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Bochum,  den  31.  August  1914.
An  Seine  Exzellenz  Herrn  General  der  Kavallerie
Freiherrn  von  B  i  s  s  i  n  g,
stellvertretender  Generalkommandeur  des  7.  Armeekorps
in  M  ü  n  st  e  c.
Leider  sehen  wir  uns  veranlaßt.  Eurer  Exzellenz  einen  ähnlichen ­
  Fall  zu  unterbreiten,  wie  er  vor  kurzem  in  der  Militärwerkstätte ­
  in  Lippstadt  vorkam,  zu  dem  Eure  Exzellenz  in
dankenswerter  Weise  durch  öffentlichen  Anschlag  Stellung
nahmen.  Das  veranlaßt  auch  uns,  mit  dem  nachfolgenden  Fall
uns  vertrauensvoll  an  Eure  Exzellenz  mit  der  Bitte  zu  wenden,
auch  den  gemaßregelten  Bergleuten  nach  Möglichkeit  helfen  zu
wollen.
Die  Lippische  Bergverwaltung  hat  sich  schon  vor  zwei  Jahren
an  den  streikenden  Bergleuten  dadurch  schwer  gerächt,  daß  sie
Hunderte  von  ihnen  aussperrte.  Diese  mußten  Haus  und  Hof
verlassen  und  meist  nach  Westfalen  auswandern.  Jetzt  soll  nun
zwar  ein  Teil  dieser  Ausgesperrten  „vorläufig"  zur  Arbeit  angenominen
  werden,  aber  ein  Teil,  jedenfalls  diejenigen,  welche
Vertrauensleute  ihrer  Kameraden  in  unserem  Verbände  waren,
sollen  auch  jetzt  noch  gemaßregelt  und  ausgesperrt  bleiben.  Die
Verfügung  der  Lippischen  Bergverwaltung  lautet:
„Fürstlich  Schaumburg-Lippische  Hofkammer.
Nr.  I.  8860.  Bückeburg,  den  18.  August  1814.
In  Verfolg  des  gefälligen  Schreibens  vom  10.  d.  teilen  wir
Ihnen  ergebenst  mit,  daß  das  Gesamtbergamt  in  Obernkirchen  Anweisung ­
  erhalten  hat,  bei  der  gegenwärtigen  Lage,  wo  der  politische
Hader  ruht  und  dre  Angehörigen  jeder  Partei  bestrebt  sind,  ihr  Bestes
einzusetzen,  um  dem  bedrängten  Vaterlande  zu  helfen,  die  ausgesperrten ­
  Arbeiter  nach  Möglichkeit  vorläufig  zur  Arbeit  wieder  anzunehmen,
falls  sic  Willens  sind,  in  Zukunft  treu  zum  Werke  zu  stehen.  Ausgeschlossen ­
  von  dieser  Vergünstigung  sollen  nur  solche  Arbeiter  werden,
welche  sich  früher  durch  eine  besondere  Agitation  gegen  das  Werk  hervorgetan ­
  haben  und  von  denen  anzunehmen  ist,  daß  sie  nach  ihrer  Einstellung ­
  von  neuem  den  Frieden  zwischen  dem  Werk  und  seiner  Belegschaft ­
  stören  würden.  gez.:  Freiherr  von  Kappher.
An  Herrn  Amtsgerichtsrat  Dr.  Brunstermann  in  Stadthagen."
Was  der  erste  Teil  gut  macht,  stößt  der  letztere  nicht  nur
um,  sondern  schafft  neue  Verbitterung,  weil  nicht  nur  die  Ver-
            
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