Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Breslau einen Erlaß gerichtet. Der Minister spricht sich darin 
gegen die unwürdige Behandlung der Arbeiter aus und weist 
das Oberbergamt an. die zuständigen Kontrollbeamten davon 
zu unterrichten. 
Ablehnung der Einignngsämter durch die Werksbesitzer. 
Am 3'1. März 1915 hatten die Vertreter der Verbände eine 
Besprechung beim Minister für Handel und Gewerbe, Herrn 
Dr. Sydow, wo dieser mitteilte, daß die Werksbesitzer nicht für 
die Einigungsämter zu bewegen seien. Um wenigstens einige 
Schritte vorwärts zu kommen, gab Herr Dr. Sydow an die 
Oberbergämter eine Verordnung heraus, welche er den Ver 
tretern der Bergarbeiter zur Kenntnis brachte, deren haupt 
sächlichster Inhalt besagt: 
1. Tie Oberbergämter sollen dahin wirken, daß bei Verlegung 
der Schichtzeit, Einlegung von Feierschichten oder Beschäfti 
gung von Gefangenen, namentlich auch bei Streitigkeiten 
in der Lohnfrage die Arbeiterausschüsse vorher ausreichend 
gehört werden. 
2. Bei den Bestrebungen der Werke zur Vermehrung der Pro 
duktion während der Kriegszeit sollen die geplanten Maß 
nahmen vorher mit den Arbeiterausschüssen gründlich be 
sprochen und ihre Einwendungen und Anregungen nach 
Möglichkeit beachtet und berücksichtigt werden. 
3. Die Oberbergämter und Bergrevierbeamten sollen bei Diffe 
renzen schon dann vermittelnd eingreifen, wenn sie nur von 
einer Seite der Beteiligten angerufen werden. Sind die 
Differenzen zwischen den streitenden Parteien so ernster 
Natur, daß eventuell Streiks und Aussperrungen entstehen 
können, so sollen die Oberbergämter und Bergrevierbeamten 
auch unaufgefordert vermittelnd eingreifen. 
Berlin, den 10. Februar 1916. 
An den Herrn Stellvertreter des Reichskanzlers, Se. Exzellenz 
Herrn Dr. Delbrück, Berlin. 
Als Vertreter der unterzeichneten Bergarbeiter - Organi 
sationen erlauben wir uns, Ew. Exzellenz folgendes zu unter 
breiten:
	        
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