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Breslau einen Erlaß gerichtet. Der Minister spricht sich darin
gegen die unwürdige Behandlung der Arbeiter aus und weist
das Oberbergamt an. die zuständigen Kontrollbeamten davon
zu unterrichten.
Ablehnung der Einignngsämter durch die Werksbesitzer.
Am 3'1. März 1915 hatten die Vertreter der Verbände eine
Besprechung beim Minister für Handel und Gewerbe, Herrn
Dr. Sydow, wo dieser mitteilte, daß die Werksbesitzer nicht für
die Einigungsämter zu bewegen seien. Um wenigstens einige
Schritte vorwärts zu kommen, gab Herr Dr. Sydow an die
Oberbergämter eine Verordnung heraus, welche er den Ver
tretern der Bergarbeiter zur Kenntnis brachte, deren haupt
sächlichster Inhalt besagt:
1. Tie Oberbergämter sollen dahin wirken, daß bei Verlegung
der Schichtzeit, Einlegung von Feierschichten oder Beschäfti
gung von Gefangenen, namentlich auch bei Streitigkeiten
in der Lohnfrage die Arbeiterausschüsse vorher ausreichend
gehört werden.
2. Bei den Bestrebungen der Werke zur Vermehrung der Pro
duktion während der Kriegszeit sollen die geplanten Maß
nahmen vorher mit den Arbeiterausschüssen gründlich be
sprochen und ihre Einwendungen und Anregungen nach
Möglichkeit beachtet und berücksichtigt werden.
3. Die Oberbergämter und Bergrevierbeamten sollen bei Diffe
renzen schon dann vermittelnd eingreifen, wenn sie nur von
einer Seite der Beteiligten angerufen werden. Sind die
Differenzen zwischen den streitenden Parteien so ernster
Natur, daß eventuell Streiks und Aussperrungen entstehen
können, so sollen die Oberbergämter und Bergrevierbeamten
auch unaufgefordert vermittelnd eingreifen.
Berlin, den 10. Februar 1916.
An den Herrn Stellvertreter des Reichskanzlers, Se. Exzellenz
Herrn Dr. Delbrück, Berlin.
Als Vertreter der unterzeichneten Bergarbeiter - Organi
sationen erlauben wir uns, Ew. Exzellenz folgendes zu unter
breiten: