Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

63 
müssen, schädigende Folgen infolge der Brotversorgung vom 
Bergbau fernzuhalten, und geben uns der Hoffnung hin, daß 
Ew. Exzellenz eine dahingehende Anordnung trifft. 
Mit hochachtungsvollem Gliick auf! 
Poln. Berufsvereinigung (Abt. Bergarb.) 
Gcwerkvcrein der Bergarbeiter (H.-T.). 
Verband der Bergarbeiter Deutschlands. 
Gewerkverein christlicher Bergarbeiter. 
Die Regierung hat sich den angeführten Gründen nicht ver 
schließen können, daher wurden die Brotrationen für die Berg 
arbeiter erhöht. 
Petition der Vorstandsmitglieder (Arbeitnehmer) des Allgem. 
Knappschaftsvereins Bochum bctr. Knappschafts-Kriegsgesetz. 
B o ch u m , den 12. Februar 1916. 
An das Hohe Haus der Abgeordneten, Berlin. 
Im Aufträge der Vorstandsmitglieder (Arbeitnehmer) des 
Bochumer Knappschaftsvereins erlauben wir uns, nachfolgende 
Anträge zu dem Entwurf eines Knappschafts-Kriegsgesetzes zu 
überreichen, in der angenehmen Erwartung, daß sie Annahme 
finden: 
Dem § 5 ist ein Absatz 2 anzufügen, der lautet: „Die in Kriegs-, 
Sanitäts- oder ähnlichen Diensten verbrachte Zeit, sowie die auf diesen 
Dienst folgenden zwei Monate werden als Beitragswochen (§ 31 des 
preutz. Knappschaftsgesetzes) berechnet. Die den Knappschaftsvereinen 
durch diese Bestimmung erwachsenden Mehrkosten trägt der Staat." 
Begründung: Die Mehrzahl der Knappschaftsvereine 
hat in ihren Statuten die Bestimmung getroffen, daß bei Be 
messung der Pensionen auch die Zeit in Anrechnung kommt, 
während der ein Mitglied seiner gesetzlichen Militärpflicht ge 
nügt, oder während der es bei einer Mobilmachung oder im 
Kriege zum Heere oder zur Marine eingezogen war. Unser An 
trag soll nun dahin führen, daß vorstehende Bestimmung von 
allen, Knappschaftsvereinen eingeführt wird. Da es aber 
auch Knappschaftsvereine gibt, die schlechte Vcrmögensver- 
hältnisse haben, so wäre es Sache des Staates, den Knapp- 
fchaftsvereinen die Ausgaben, die ihnen infolge des Krieges 
durch diese Bestimmungen erwachsen, zu vergüten. 
Es ist ein § 7a einzufügen, der folgenden Wortlaut hat: „Be 
kommen die aus dem Kriegsdienst entlassenen Knappschaftsmitglieder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.