Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Verwaltung des Allg. Knappschaftsvereins unterm 26. Februar 
mit folgender Begründung abgelehnt: 
„Nach der Bundesratsverordnung vom 3. Dezember 1914 ist der 
Anspruch, auf Kriegswochenbeihilfe u. a. davon abhängig, daß der Ehe 
mann der Wöchnerin unmittelbar vor seinem Diensteintritt (Kriegs 
dienst) mindestens sechs Wochen lang Mitglied einer Krankenkasse war. 
Ihr Ehemann ist jedoch seit 1910 von der Krankenversicherungs- 
Pflicht befreit und war mithin kein Mitglied der Krankenkasse. 
Wochenhilfe kann hiernach nicht gezahlt werden. Gegen diesen 
Bescheid können Sie die Entscheidung des Versicherungsamtes Ihres 
Wohnortes anrufen." 
Das gegen diesen Bescheid um Rat befragte Versicherungs 
amt für den Landkreis Hamm erklärte sich außerstande, den 
Allgemeinen Knappschaftsverein anzuweisen oder bei einer schrift 
lichen Berufung zu verurteilen, die Wochenbeihilse auch solchen 
Frauen zu gewähren, deren Männer von der Krankenversicherung 
befreit waren, weil die Bundesratsverordnung dazu keine Hand 
habe biete. Daß in diesem Falle — und deren liegen eine Menge 
vor — die Reichsversicherungsordnung übertreten wurde und 
daß die erzwungene Befreiung von der Krankenversicherung 
auf einem groben Irrtum des untersuchenden Knappschaftsarztes 
beruht, gab das Versicherungsamt zu, bedauerte aber, wegen der 
Lücke in der Bundesratsverordnung nichts für die geschädigte 
Frau tun zu können. 
Wir bitten, noch folgendes zu beachten: Nicht in die 
Krankenkasse aufgenommene oder aus dieser gestrichene Arbeiter 
gibt es eben nirgendwo mehr als im Ruhrbergbau. Leider ver 
gißt der sonst so umfangreiche Geschäftsbericht des Bochumer 
Knappschaftsvereins, die Zahl genau anzugeben. Man muß sie 
aus anderen Zahlen herausrechnen. 
Im Jahre 1913 betrug die Belegschaftsziffer im Bereiche 
des Bochumer Vereins 409 271 Mann. Davon gehörten 336 63h 
der Pensionskasse als Mitglied an. An Invaliden waren 33 881 
vorbanden. Es bleiben demnach noch 38 856 Ruhrbergleute 
übrig, welche der Pensionskasse nicht angehörten. Hierunter 
zählen allerdings die noch nicht 16 Jahre alten jugendlichen Ar 
beiter. Ferner solche, welche im Alter von über 40 Jahren auf 
den Gruben neu angelegt wurden. Beide Gruppen werden zu 
sammen im höchsten Falle 10- bis 16 000 Mann zählen. Es 
bleiben somit immer noch gut 26 000 Bergleute übrig, die von 
der Bochumer Knappschaft gezwungen wurden, sich aus der 
Krankenkasse streichen zu lassen. Das macht, auf die Gesamtheit 
der Belegschaften verrechnet, durchschnittlich 6 bis 7 Prozent aus. 
Ein so hoher Prozentsatz der aus der Krankenkasse Gestrichenen
	        
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