Verwaltung des Allg. Knappschaftsvereins unterm 26. Februar
mit folgender Begründung abgelehnt:
„Nach der Bundesratsverordnung vom 3. Dezember 1914 ist der
Anspruch, auf Kriegswochenbeihilfe u. a. davon abhängig, daß der Ehe
mann der Wöchnerin unmittelbar vor seinem Diensteintritt (Kriegs
dienst) mindestens sechs Wochen lang Mitglied einer Krankenkasse war.
Ihr Ehemann ist jedoch seit 1910 von der Krankenversicherungs-
Pflicht befreit und war mithin kein Mitglied der Krankenkasse.
Wochenhilfe kann hiernach nicht gezahlt werden. Gegen diesen
Bescheid können Sie die Entscheidung des Versicherungsamtes Ihres
Wohnortes anrufen."
Das gegen diesen Bescheid um Rat befragte Versicherungs
amt für den Landkreis Hamm erklärte sich außerstande, den
Allgemeinen Knappschaftsverein anzuweisen oder bei einer schrift
lichen Berufung zu verurteilen, die Wochenbeihilse auch solchen
Frauen zu gewähren, deren Männer von der Krankenversicherung
befreit waren, weil die Bundesratsverordnung dazu keine Hand
habe biete. Daß in diesem Falle — und deren liegen eine Menge
vor — die Reichsversicherungsordnung übertreten wurde und
daß die erzwungene Befreiung von der Krankenversicherung
auf einem groben Irrtum des untersuchenden Knappschaftsarztes
beruht, gab das Versicherungsamt zu, bedauerte aber, wegen der
Lücke in der Bundesratsverordnung nichts für die geschädigte
Frau tun zu können.
Wir bitten, noch folgendes zu beachten: Nicht in die
Krankenkasse aufgenommene oder aus dieser gestrichene Arbeiter
gibt es eben nirgendwo mehr als im Ruhrbergbau. Leider ver
gißt der sonst so umfangreiche Geschäftsbericht des Bochumer
Knappschaftsvereins, die Zahl genau anzugeben. Man muß sie
aus anderen Zahlen herausrechnen.
Im Jahre 1913 betrug die Belegschaftsziffer im Bereiche
des Bochumer Vereins 409 271 Mann. Davon gehörten 336 63h
der Pensionskasse als Mitglied an. An Invaliden waren 33 881
vorbanden. Es bleiben demnach noch 38 856 Ruhrbergleute
übrig, welche der Pensionskasse nicht angehörten. Hierunter
zählen allerdings die noch nicht 16 Jahre alten jugendlichen Ar
beiter. Ferner solche, welche im Alter von über 40 Jahren auf
den Gruben neu angelegt wurden. Beide Gruppen werden zu
sammen im höchsten Falle 10- bis 16 000 Mann zählen. Es
bleiben somit immer noch gut 26 000 Bergleute übrig, die von
der Bochumer Knappschaft gezwungen wurden, sich aus der
Krankenkasse streichen zu lassen. Das macht, auf die Gesamtheit
der Belegschaften verrechnet, durchschnittlich 6 bis 7 Prozent aus.
Ein so hoher Prozentsatz der aus der Krankenkasse Gestrichenen