Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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ist  in  keiner  anderen  Krankenkasse  Deutschlands  anzutreffen.
Der  Bochumer  Verein  will  nur  kerngesunde  Leute  als  Mitglieder
haben.  Wie  hoch  er  seine  Ansprüche  schraubt,  hat  sich  gerade
jetzt  durch  den  Krieg  besonders  kratz  herausgestellt.  Viele  von
den  aus  der  Krankenkasse  Herausgeworfenen  sind  jetzt  einberufen. ­
  Wären  sie  wirklich  so  krank,  wie  sie  der  Bochumer
Verein  zum  Zwecke  des  Herauswurfs  hinstellte,  dann  müßten  sic
schon  längst  als  halbtot  wieder  zurückgekommen  sein.  Aber  weit
gefehlt.  Viele  von  ihnen  sind  von  den  Militärärzten  für
felddienstfähig  erklärt  und  liegen  in  den  Schützengräben.  In  den
Akten  der  Bochumer  Knappschaft  aber  stehen  diese  Leute  immer
noch  als  „nicht  aufnahmefähig  zur  Krankenkasse"  verzeichnet.
Der  Knappschaftsarzt  fand  bei  ihnen  bei  der  Aufnahme  der  bergmännischen ­
  Tätigkeit  oder  in  den  ersten  fünf  Jahren  der  Ausübung ­
  derselben  irgend  einen  kleinen  körperlichen  Mangel,  der
sie  „leicht  zu  Krankheiten  geneigt"  mache,  und  darum  suchte  man
sie  aus  der  Kasse  los  zu  werden.  Gelegenheit  zum  Streichen  aus
der  Kasse  bietet  sich  besonders  dann,  wenn  der  Bergmann  in  den
ersten  fünf  Jahren,  wo  er  als  Mitglied  der  Pensianskasse  eingeschrieben ­
  ist,  einen  Krankenschein  nimmt.  In  diesem  Falle
kann  er  gegen  seinen  Willen  spielend  leicht  Berginvalide  werden,
aber  —  Invalide  ohne  Pension.  Er  kann  das  in  dieser  Zeit
leichter  werden,  weil  der  Verein  im  Falle  der  Jnvaliditätserklärung
  nicht  nur  den  „zu  Krankheiten  neigenden  Mann"  los
wird,  sondern  auch  noch  dessen  eingezahlte  Pensionskassenbeiträge
behalten  kann.
Bei  Schaffung  der  Reichsversicherungsordnung  wurde  uns
vorgehalten,  daß  die  neuen  Bestimmungen  ein  Fortschritt  und
nach  ihnen  das  Hinauswerfen  aus  den  Knappschaftskrankenkassen
.erschwert  sei.  Wir  haben  das  bestritten  und  leider  Recht  behalten. ­
  Obschon  die  neuen  Bestimmungen  ihre  Entstehung  in
erster  Linie  der  Praxis  des  Bochumer  Vereins  verdanken,  ist
durch  sie  doch  nicht  das  Geringste  geändert  worden.  Im  Gegenteil. ­
  die  Befreiungen  von  der  Krankenversicherungspflicht  haben
in  dieseni  Verein  eher  zu-  als  abgenommen.
In  Friedenszeiten  sind  die  nicht  der  Krankenkasse  angehörenden ­
  Bergleute  recht  häufig  der  Armenkasse  zur  Last  gefallen.
Jetzt  in  der  Kriegszeit  hat  der  Verein  durch  seine  Praxis  auch
die  Krieger  und  deren  Familien  geschädigt.  Es  gibt  für  die  von
der  Krankenversicherungspflicht  befreiten  Kriegsteilnehmer  im
Falle  der  Verwundung  oder  des  Todes  weder  Kranken-  noch
Sterbegeld  und  für  die  Frau  keine  Wöchnerinnenunterstützung.
Hoffentlich  veranlassen  die  jetzigen  Erscheinungen  die  Behörde ­
  zum  Eingreifen.  Nach  unserer  Meinung  hätten  felddienstfähige ­
  Leute  der  Krankenkasse  als  Mitglied  anzugehören.
            
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