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Wenn für vierstündige (halbe) U eberschichten, was unbe
dingt nötig ist, eine Extrakarte für ein halbes Pfund Brot aus
gehändigt wird, so wäre es doch nötig, daß für eine volle acht
stündige Ueberschicht (Nebenschicht genannt) nicht nur eine, son
dern zwei Brotkarten über je ein halbes Pfund ausgehändigt
werden.
So wird es auch auf den Zechen t~z anderen beiden Re
gierungsbezirke (Arnsberg und Münster) fast durchgängig ge-
handhabt.
Wir bitten Ew. Hochwohlgeboren, auch die im Regierungs
bezirk Düsseldorf liegenden Zechen anweisen zu wollen, daß den
Bergarbeitern für eine volle Nebenschicht Anweisung für ein,
Pfund Brot mehr von den Zechen ausgehändigt wird.
Ebenso wurde gestern in Mörs von Mitgliedern Beschwerde
darüber erhoben, daß sie im Rheinland als Arbeiter der Schwer
industrie nicht dieselbe Brotration erhalten wie die in West
falen beschäftigten, welche bekanntlich seit Monaten wöchent
lich ein Pfund Brot mehr, also viereinhalb Pfund pro Woche,,
exklusive der Zusatzausweise für Ueberschichten, erhalten. Wir
bitten ebenso höflich als dringend, auch diesen berechtigten
Wunsch der in der Schwerindustrie beschäftigten Arbeiter zu er
füllen.
Dann macht sich noch ein weiterer Uebelstand bemerkbar „
um dessen Abhilfe wir ebenfalls bitten. Es arbeiten z. B. Berg
leute von Bochum auf den Zechen des Essener Bezirks. Die
Brotkarten, welche sie auf den Essener Zechen ausgehändigt be
kommen, gelten im Bochumer Bezirk nicht und werden von den
Bäckern nicht angenommen. Darüber herrscht ebenfalls ziemlich
Aufregung. Der Wortlaut der dortigen Zusatzkarte lautet:
„Zusatzausweis für eine vierstündige Ueberschicht im Bergbau.
Gegen Abgabe dieses Scheines ist der Inhaber berechtigt, bei
einem beliebigen Bäcker oder Backwarenhändler im Regierungs
bezirk Düsseldorf ein halbes Pfund Brot zu kaufen."
Die Bergleute fahren früh in der fünften Stunde nach der
Arbeit, komwen auch abends dabei nicht bei Bäckern vorüber
und ein halbes Pfund Brot allein geben die Bäcker gar nicht ab.
Ein abgeschnittenes halbes oder ganzes Pfund Brot würde aber
auch beim Transport nach Hause austrocknen und ein unappe
titliches Aussehen erhalten.
Wir bitten deshalb, die Zechen anzuweisen, daß sie den
Bergleuten nur solche Brotscheine aushändigen dürfen, welche in
deren Wohnorten Geltung haben, damit die Frauen der Berg
arbeiter mit den Scheinen den Brotbedarf wirklich decken können.
Mit ehrerbietigem Glückauf!
Verband der Bergarbeiter Deutschlands»