Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

10

Oberbergam

tsbe

zirk

Cla

usth

i  a  I  :

]907

1008

1909

1910

1911

1912

1913

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Eigentl.  Bergarbeiter  (Hauer

und  Lehrhauer  ....

4,65

4,62

4,49

4,52

4,75

4,87

4,37

Sonstige  Untertagsarbeiter  .

4,00

3,98

3,91

3,99

4,17

4,14

4,11

Erwachsene  Ueüertagsarbeiter

3,72

3,62

3,64

3,71

3,86

3,91

3,90

Jugendl.  Arb.  unter  16Jahren

1,37

1,41

1,40

1,48

1,58

1,57

1,59

Arbeiterinnen

1,89

2,19

3,07

2,34

2,93

2,79

3,29

Der  Durchschnittslohn

sämtlicher

Arbeiter  betrug

nach

dem

„Reichs-Arbeitsblatt"  im

Oberb

lergamtsbezirk

Halle

3,95

3,93

3,89

3,98

4,20

4,19

4,21

Clausthal  .  .  .

4,09

4,06

4,03

4,09

4,29

4,34

4,36

Der  prozentuale  Lohnanteil  am  Wert  der  Produktion  betrug, ­
  berechnet  nach  den  Angaben  der  „Vierteljahrshefte  zur
Statistik  des  deutschen  Reiches",  im  deutschen

Skeinkohn»-bergbau


Branntohlenbergdau


Salzbergbau

Erzbergbau

Prozent

Prozent

Prozent

>1  rozent

1907

58,58

50,17

39,20

50,60

1908

57,40

50,61

39,86

58,96

1.900

55,55

49,39

33,40

55,90

1910

56,47

49,35

32,52

55,12

1911

57,28

48,52

31,86

54,15

1912

52,03

40,66

28,01

48,69

Hingegen  die  Werksbesitzer  haben  in  derselben  Zeit  meist
recht  hohe,  teils  mindestens  recht  ansehnliche  Ueberschiisse  erzielt,
Die  Gewinne  haben  einen  solchen  Anreiz  zur  Werksgründung
gegeben,  daß  sich  die  Kalischächte  in  den  letzten  fünf  Jahren  fast
vervierfacht  haben.  Sie  sind  von  60  fördernden  Werken  im  Jahre
1909  auf  mehr  als  200  Werke  im  Jahre  1914  angewachsen.  Wäre
diese  ungeheuere  und  schädliche  Werksvermehrung  nicht  von  den
Unternehmern  aus  spekulativen  Gründen  vorgenommen  worden,
so  hätten  die  Unternehmer  trotz  der  obigen  Löhne  noch  bedeutend
höhere  Ueberschiisse  erzielt.
Es  ist  nicht  als  eine  patriotische  Tat,  sondern  als  etwas
ganz  anderes  anzusehen,  wenn  die  Herren  die  Kaliwerke  zurzeit
nur  dann  in  Betrieb  halten,  ihre  Arbeiter  nur  dann  beschäftigen
wollen,  wenn  sie  die  Löhne  sehr  kürzen,  die  Rentabilität  also
auf  Kosten  der  armen  Arbeiter  sichern  können.
Wenn  das  Kaligesetz  geändert  wird  —  versprochen  ist  diese
Aenderung  ja  schon  seit  mehr  als  Jahresfrist  —,  so  dürfen  die
im  ß  13  des  Gesetzes  genannten  Minimaldurchschnittslöhne  nicht
beseitigt  oder  herabgemindert,  sondern  sie  müssen  entsprechend
der  seit  1907  eingetretenen  Teuerung  der  Lebensbedürfnisse  der
Arbeiteroevölkerung  nennenswert  erhöht  werden.
            
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