Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

—  03  -
schieden,  daß  diesen  Frauen  trotz  des  Mietsnachlasses  der  Unterhaltsbeitrag
  zu  erfolgen  ist;  dieser  wird  nun  nach  Maßgabe  der  von  den
einzelnen  Unterhaltslandeskommissionen  einlangenden  Nachtragskassaanweisungen ­
  ausbezahlt  werden.
Unter  diesen  Frauen  befindet  sich  auch  die  im  oben'  angeführten
Schreiben  erwähnte  Frau  Anton  Urschih,  welche  bisher  den  Unterhaltsbeitrag ­
  ohne  Mietsbeitrag  bezogen  hat;  für  das  Kind  hat  diese  Frau
den  höheren  Unterhaltsbeitrag  per  80  Heller  pro  Tag  schon  immer  bezogen. ­

Eine  Frau  Witwe  Foregd  kommt  in  dem  hiesigen  Verzeichnisse
der  zu  unterstützenden  Familien  nicht  vor,  wohl  eine  Frau  Forest  aus
Erkenschwick,  welche  den  Unterhaltsbeitrag  von  3,40  Kronen  täglich
bezieht.  Die  oben  genannte  Witwe  Foregd  hätte  daher  ihren  Anspruch
noch  nachträglich  anzumelden.  Eine  Auszahlung  am  1.  und  16.  eines
jeden  Monats  ist  wohl  mit  Rücksicht  auf  die  enorme  Anzahl  der  zu
unterstützenden  Familien  nicht  möglich  (zirka  5000).  Die  Frauen
können  nicht  behaupten,  daß  sie  nur  Vorschüsse  erhalten,  da  sie  doch
schon  bis  Ende  September  laufenden  Jahres  den  Unterhaltsbeitrag
erhalten  haben.
Wie  Ihnen  wohl  bekannt  sein  dürfte,  ist  das  Recht  auf  Bezug  einer
Witwenpension  seitens  des  Allgemeinen  Knappschaftsvereins  bereits
auf  die  Angehörigen  der  im  Kriege  gefallenen  österreichischen  und
ungarischen  Staatsangehörigen  ausgedehnt  worden.
Hochachtungsvoll  usw.

Eingabe  der  Vorstände  der  vier  Verbände  der  Bergarbeiter
Deutschlands  betreffend  Reform  des  Knappschaftswescns.
Essen,  den  18.  September  1915.
An  die  Herren  ständigen  Ausschußmitglieder  und  die  hochwohllöbliche ­
  Generalversammlung  des  Allgem.  deutschen  KnappschaftsVerbandes ­
  in  München.
Die  Satzung  des  Allgemeinen  Deutschen  Knappschastsverbandes
  sieht  im  Z  2  mit  als  Vereinszweck  vor,  die  Wünsche  der
Vereine  auf  den  weiteren  Ausbau  der  Arbeiterversicherung  zur
Kenntnis  der  Behörden  und  der  Volksvertretungen  zu  bringen.
Auf  Ihrer  Generalversammlung  soll  nun  als  Punkt  11
der  Tagesordnung  über  die  Vereinheitlichung  des  Knappschafts-Wesens
  verhandelt  werden.
Die  llnterzeichneten  erlauben  sich  deshalb  an  die  Herren
ständigen  Ausschußmitglieder  und  die  hochwohllöbliche  Generalversammlung ­
  folgende  Eingabe  zu  richten  und  um  deren  Berücksichtigung ­
  zu  bitten:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.