Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Ob diese Schilderung wahrheitsgemäß ist, dürfte eine amtliche 
Untersuchung recht bald feststellen. Ich komme soeben von einer 
längeren. Reise zurück, darum die Verzögerung dieser Mitteilung. 
Mein Gewährsmann ist mir als ein durchaus zuverlässiger Mensch 
bekannt. Euer Hochwohlgeboren erklärten mir bei unserer Unter 
redung, daß bie, Ausübung eines Zwanges zur Arbeit auf die Ge 
fangenen durchaus ihren Intentionen widerspreche. Ganz abgesehen 
davon erscheint mir aber auch die Einsperrung der Gefangenen, zu 
mal in einem solchen Gelaß, durchaus nicht den geltenden Bestim 
mungen zu entsprechen. 
Wie mir mein Gewährsmann außerdem mitteilt, hat die ge 
schilderte Behandlung der Gefangenen bei der Arbeiterschaft vielen 
Anstoß erregt. Die Leute erklärten, sie seien nicht gewillt, mit Ge 
fangenen, die man zwangsweise an die Grubenarbeit bringe, zusam 
men zu arbeiten, da dies unter Umständen lebensgefährlich sein 
könnte. 
Indem ich mir erlaube, Ihnen diese Mitteilungen zu übermitteln, 
hoffe ich ganz im Sinne unserer damaligen Unterredung zu handeln 
und sehe einer gefälligen Auskunft über das Ergebnis der angestellten 
Untersuchung über die geschilderten Vorgänge entgegen. 
Mit ausgezeichneter Hochachtung! 
Otto H u e, M. d. A., Essen-Rüttenscheid, Emmastr. 26. 
Münster, den 18. September 1916. 
An das Mitglied des Abgeordnetenhauses, Herrn Otto Hue, 
Hochwohlgeboren, Essen-Rüttenscheid. 
Euer Hochwohlgeboren spreche ich für das sehr gefl. Schreiben 
vom 10. d. Mts. meinen verbindlichsten Dank aus. 
Nachdem ich durch eingehende Feststellungen die beregten Miß 
stände an Ort und Stelle habe untersuchen lassen, teile ich Ihnen 
folgendes sehr ergebenst mit: 
Dem Arbeitskommando der Zeche Barmen bei Sprockhövel wurden 
am 18. August 1918 zehn weitere französische Kriegsgefangene über 
wiesen, die die Uebernahme jeglicher auch der leichtesten Arbeits 
berrichtung im Tagesbetriebe hartnäckig verweigerten und nur zur 
Ausführung landwirtschaftlicher Arbeiten sich bereit erklärten, wofür 
aber keine Verwendung für sie vorhanden war. 
Diese Kriegsgefangenen mußten wegen ihrer Weigerungen von 
Arbeiten, die mit Fug und Recht von ihnen verlangt werden können, 
nach den Bestimmungen der Disziplin - Strafordnung für das Heer, 
mehrfach mit mittlerem Arrest bestraft werden. 
Während die Arreststrafcn der Kriegsgefangenen auf der Zeche 
Barmen in Ermangelung eines Arrestlokals zunächst in einem an der
	        
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