fullscreen: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

für Jede Schuldverschreibung, jede Schatzan- 
weisung und jeden Auslosungsschein sowie für jeden 
Zinsbogen 25 Reichspfiennig, 
für jede Schatzanweisung mit anhängenden Zins- 
scheinen 30 Reichspfennig. 
Der danach berechnete Betrag wird für jeden Er- 
satzantrag auf volle Reichsmark aufgerundet, 
Ausfertigungskosten werden nicht erhoben, wenn 
der Kurswert der auf einen Antrag ausgefertigten Er- 
satzurkunden die Haftsumme der Post für eine ver- 
lorengegangene Einschreibesendung (z. Zt. 40 RM.) 
nicht übersteigt, 
Auf die „Äußeren“ Anleihen des Reichs und 
Preußens findet dieser Beschluß keine Anwendung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.