Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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einmal der geringste Anhalt angeführt ist 1 . Gerade in der zweiten 
Hälfte des 12. Jahrhunderts hatten die englischen Könige genug zu 
tun, wenn sie die Angriffe der Grundherren und besonders der Geist 
lichkeit zurückweisen wollten, welche sich der auf ihren Besitz vom 
Könige gelegten Lasten zu entschlagen suchten. An eine Ausdehnung 
des Rechtes der Krone war damals nicht zu denken 1 2 . 
Es bestand ferner und jedenfalls seit Beginn der Normannenherr 
schaft das Zinnregal in England. In dem bereits früher angezogenen 
Patente König Johanns vom 29. Oktober 1201 nennt er alle, wo immer 
und selbst auf den Herrschaften der Bischöfe, Äbte und Grafen gele 
genen Zinnbergwerke sein Eigentum 3 . Wenn der König in dem Pa 
tente sagt, daß er den Zinnbergbau nach den uralten Gewohnheiten 
in den Grafschaften Cornwall und Devonshire freigegeben habe, so 
folgt daraus nicht, daß ihm die übrigen Zinnbergwerke in England 
nicht gehörten. Da die Bergbaufreiheit auf Zinn uralt war, diese Berg 
baufreiheit aber aus dem Zinnregale des Königs abgeleitet wurde, so 
muß auch letzteres uralt und sicher so alt gewesen sein, wie die Nor 
mannenherrschaft zurückreichte. Würden ursprünglich die Zinnerze dem 
Grundeigentümer gehört haben, bis Friedrich I. im Jahre II58 das 
Bergregal in Deutschland sich angemaßt haben soll, so konnte die auf 
das solchergestalt angemaßte Bergregal gegründete Bergbaufreiheit im 
Jahre 1201 in England schwerlich als eine uralte Gewohnheit bezeich 
net werden 4 5 . 
Auch die Kupfergruben waren ein Regal der englischen Könige; 
denn es sagt von ihnen König Heinrich III. in der Urkunde vom 
23. November 1264 6 : 
„ad dignitatem nostram et non ad alium hujusmodi fodine in 
regno nostro debeant pertinere“. 
Eduard I. nahm im Jahre 1276 alle metallischen Bergwerke in 
Irland für sich in Anspruch, ebenso Eduard II. später die Blei- und 
Silbergruben in Westmooreland 8 . 
1 Vgl. Achenbach, Deutsches Bergrecht S. 87 Anm. Nach ihren früheren 
Wohnsitzen und Beschäftigungen war der Bergbau den Angelsachsen nicht minder 
als den Normannen gänzlich fremd. 
2 Geschichte von England von Reinhold Pauli, Hamburg 1853, IR 39 ff- 
8 S. die Urkunde bei Nasse in der Zeitschrift für Bergrecht Bd. 11 S. 137: 
„stammariae sunt nostra dominica“ und bei Frühe daselbst Bd. 53 S. 219. 
4 Ebenso Frühe 1. c. S. 168 f. 
5 Bei Nasse a. a. O. Bd. 11 S. 176. 
6 Nasse daselbst.
	        
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