Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Sitzungen  der  Fiskus  beanspruchen  konnte.  Dies  ist  aber  gar  nicht
der  Fall;  der  Erzbischof  ist  nicht  Besitzer  von  Frankenhausen  noch
Eigentümer  der  dortigen  Salzwerke,  sondern  es  gehören  ihm  nur  vier
Salzpfannen  an  den  letzteren;  diese  Salzwerke  selbst  waren  schon  zur
Merovingerzeit  königlich,  wie  dies  sowohl  von  v.  Koch-Sternfeld  II  70,
wie  oben  zu  Urkunde  16  dargetan  sein  dürfte.  Keinenfalls  beweist  die
Urkunde,  wie  Böhlau  p.  13  meint,  daß  die  Kölner  Erzbischöfe  nur
deswegen  einen  Teil  der  Frankenhauser  Salzpfannen  besaßen,  weil  sie
etwa  zu  einem  ideellen  Teile  Mitbesitzer  des  Fleckchens  Erde  waren,
wo  jene  seit  uralten  Zeiten  bekannte  Quelle  zu  Tage  gehoben  wurde.
Die  Urkunde  37  vom  Jahre  1103  enthält  eine  Schenkung  Herzog
Heinrich  von  Kärnthens  an  die  Abtei  St.  Lambert  zu  Sevon  (Seuwa).  Sie
ist  im  thesaurus  anecdotorum  von  Pez,  tom.  VI,  pars  I  p.  283,  284,  285
abgedruckt.  Der  Herzog  schenkt  in  derselben  mehrere  Orte  mit  vielen
Regalien,  so  Judenburg  cum  usu,  qui  muta  dicitur,  theloneo  et  praetereuntium
  merce,  ferner  Linthe  cum  piscina,  molendinis,  piscatoribus,
sodann;
vallem  Avelnice  cum  Ecclesia  ibidem  constructa  et  minlsterialibus
haue  habitantibus  cum  omni  utilitate,  sylvis,  pratis,  cultis
  locis  et  incultis  salino  et  rudere,  quod  Arie  dicitur,  castoribus
et  marconibus.
Zunächt  ergibt  sich  aus  dieser  Urkunde,  daß  Herzog  Heinrich
viele  Regalien  besaß;  es  dürfte  daher  nicht  auffallen,  daß  ihm  eine
Saline  und  Erzbergwerke  zustanden.  Nach  den  Worten;  „ministerialibus
  hanc  (vallem)  habitantibus“  ist  anzunehmen,  daß  die  Bergwerke  in
jenem  Tale  von  Privatpersonen  besessen  und  betrieben  wurden,  daß
diese  aber  dem  Herzoge,  als  ihrem  und  der  Bergwerke  Herrn  Abgaben ­
  zu  entrichten  hatten.  Daß  der  Herzog  Eigentümer  der  Bergwerke ­
  gewesen  ist,  weil  er  zur  Oberflächennutzung  befugt  war,  beweist
die  Urkunde  nicht.  Im  übrigen  läßt  sich  dartun,  daß  das  Recht  auf
den  Salz-  und  Erzbergbau  mit  dem  Besitze  jener  Gegend  durch  kaiserliche ­
  Privilegien  verbunden  war.  Im  Jahre  1025  erhielt  nämlich  eine
Edelfrau  Beatrix  vom  Kaiser  Konrad  in  der  obersteierischen  Waldmark
100  Huben  königlichen  Saalbodens;  „cum  usu  salis  et  rudere,  quod
Arz  dicitur.“  Dies  teilt  aus  dem  Lambrechter  Saalbuche  v.  Muchar
im  dritten  Teile  seiner  Geschichte  des  Herzogtums  Steiermark  S.  90
unter  Bezugnahme  auf  Pez,  Anekd.  VI  p.  285  mit,  d.  i.  die  hier
besprochene  Urkunde,  v.  Muchar  bemerkt  gleichzeitig,  daß  die  der
Edelfrau  Beatrix  geschenkten  Huben  mit  den  darauf  ruhenden  Rechten
            
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