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Deutschlands Auslandsanleihen.
leihestücken zum Nennwert. Die Barbeträge werden zum Ankauf von
Anleihestücken zu höchstens pari verwendet. Soweit dies innerhalb
sechs Monaten nach Einzahlung nicht möglich war, kann der Rest-
betrag mit Zustimmung der Gesellschaft zu Ankäufen über pari
verwendet werden. Andernfalls ist, wenn der Tilgungsfonds
300 000 $ übersteigt, der überschießende Betrag auf Wunsch der
Gesellschaft zurückzuzahlen, und die Gesellschaft ist bei Minde-
rung des Tilgungsfonds durch neue Ankäufe stets nur zur Auf-
tüllung des Fonds auf 500 000 $ verpflichtet.
Am 10. August 1927 ließ die Gesellschaft durch die National
City Co eine zweite Anleihe von 15 Mill. $, mit 6 % verzins-
lich, zu 951% % auflegen. Davon wurden 4 Mill. $ für Europa re-
serviert. Die Obligationen sind auf den 2, Mai 1927 datiert, die
Auflegung der Anleihe hat sich also stark verzögert. Bis 1. Mai
1952 sollen über 56 % der Anleihe durch einen halbjährlich ein-
zuzahlenden kumulativen Tilgungsfonds getilgt sein. Eine vor-
zeitige Kündigung ist nur im ganzen zulässig mit 60tägiger Vor-
anzeige; dabei ist bis 1. Mai 1932 eine Prämie von 2 % und bis
1. Mai 1942 eine Prämie von 1 % zu zahlen; nach diesem Termin
fällt die Prämie weg. Der Erlös der Anleihe ist für Betriebs-
erweiterungen bestimmt. Die Ausgabe von weiteren 15 Mill. $
Obligationen ist vorbehalten.
DieBerlinerStädtischenElektrizitätswerke
A.-G. haben zur Finanzierung ihrer Erweiterungsbauten, in erster
Linie des Baus des neuen Großkraftwerks Klingenberg in Rummels-
durg, drei Auslandsanleihen aufgenommen, nämlich im November
1925 eine Anleihe von 30 Mill. sfr (von der 10 Mill. in Holland
untergebracht wurden), im Februar 1926 eine 2—3jährige Anleihe
von 3 Mill. $ und im Dezember 1926 eine langfristige Anleihe von
20 Mill. $ (von denen Holland 2 Mill. $ übernahm). Außerdem war
bereits, wie oben bemerkt (S. 28), der Erlös der von der Stadt Berlin
im Juli 1925 aufgenommenen Anleihe von 15 Mill. $ zum Teil für
die gleichen Zwecke bestimmt. Die Gesellschaft wurde im Jahre
1923 zwecks Pachtung der Städtischen Elektrizitätswerke und
ihrer Nebenbetriebe gegründet; diese waren im Jahre 1884 durch
die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft gegründet und im Jahre
1915 in städtische Verwaltung übernommen worden. Der Pacht-
vertrag läuft 50 Jahre. Das Versorgungsgebiet umfaßt Groß-Berlin
mit Ausnahme der 1920 eingemeindeten südlichen Vororte, ferner
zahlreiche Gemeinden in den Kreisen Beeskow-Storkow, Nieder-
barnim, Oberbarnim, Teltow. Der Pachtvertrag umfaßt sieben
Kraftwerke: Moabit, Öberspree, Rummelsburg, Charlottenburg,
Steglitz, Schiffbauerdamm und Mauerstraße. Die Stadt Berlin hat
die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kapital und Zinsen der
ersten Anleihe übernommen. Dagegen ist die 3-Mill.-$-Anleihe
durch die Berliner Städtische Gaswerke A.-G. garantiert, eine Ge-