Full text: Deutschlands Auslandsanleihen

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Deutschlands Auslandsanleihen. 
leihestücken zum Nennwert. Die Barbeträge werden zum Ankauf von 
Anleihestücken zu höchstens pari verwendet. Soweit dies innerhalb 
sechs Monaten nach Einzahlung nicht möglich war, kann der Rest- 
betrag mit Zustimmung der Gesellschaft zu Ankäufen über pari 
verwendet werden. Andernfalls ist, wenn der Tilgungsfonds 
300 000 $ übersteigt, der überschießende Betrag auf Wunsch der 
Gesellschaft zurückzuzahlen, und die Gesellschaft ist bei Minde- 
rung des Tilgungsfonds durch neue Ankäufe stets nur zur Auf- 
tüllung des Fonds auf 500 000 $ verpflichtet. 
Am 10. August 1927 ließ die Gesellschaft durch die National 
City Co eine zweite Anleihe von 15 Mill. $, mit 6 % verzins- 
lich, zu 951% % auflegen. Davon wurden 4 Mill. $ für Europa re- 
serviert. Die Obligationen sind auf den 2, Mai 1927 datiert, die 
Auflegung der Anleihe hat sich also stark verzögert. Bis 1. Mai 
1952 sollen über 56 % der Anleihe durch einen halbjährlich ein- 
zuzahlenden kumulativen Tilgungsfonds getilgt sein. Eine vor- 
zeitige Kündigung ist nur im ganzen zulässig mit 60tägiger Vor- 
anzeige; dabei ist bis 1. Mai 1932 eine Prämie von 2 % und bis 
1. Mai 1942 eine Prämie von 1 % zu zahlen; nach diesem Termin 
fällt die Prämie weg. Der Erlös der Anleihe ist für Betriebs- 
erweiterungen bestimmt. Die Ausgabe von weiteren 15 Mill. $ 
Obligationen ist vorbehalten. 
DieBerlinerStädtischenElektrizitätswerke 
A.-G. haben zur Finanzierung ihrer Erweiterungsbauten, in erster 
Linie des Baus des neuen Großkraftwerks Klingenberg in Rummels- 
durg, drei Auslandsanleihen aufgenommen, nämlich im November 
1925 eine Anleihe von 30 Mill. sfr (von der 10 Mill. in Holland 
untergebracht wurden), im Februar 1926 eine 2—3jährige Anleihe 
von 3 Mill. $ und im Dezember 1926 eine langfristige Anleihe von 
20 Mill. $ (von denen Holland 2 Mill. $ übernahm). Außerdem war 
bereits, wie oben bemerkt (S. 28), der Erlös der von der Stadt Berlin 
im Juli 1925 aufgenommenen Anleihe von 15 Mill. $ zum Teil für 
die gleichen Zwecke bestimmt. Die Gesellschaft wurde im Jahre 
1923 zwecks Pachtung der Städtischen Elektrizitätswerke und 
ihrer Nebenbetriebe gegründet; diese waren im Jahre 1884 durch 
die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft gegründet und im Jahre 
1915 in städtische Verwaltung übernommen worden. Der Pacht- 
vertrag läuft 50 Jahre. Das Versorgungsgebiet umfaßt Groß-Berlin 
mit Ausnahme der 1920 eingemeindeten südlichen Vororte, ferner 
zahlreiche Gemeinden in den Kreisen Beeskow-Storkow, Nieder- 
barnim, Oberbarnim, Teltow. Der Pachtvertrag umfaßt sieben 
Kraftwerke: Moabit, Öberspree, Rummelsburg, Charlottenburg, 
Steglitz, Schiffbauerdamm und Mauerstraße. Die Stadt Berlin hat 
die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kapital und Zinsen der 
ersten Anleihe übernommen. Dagegen ist die 3-Mill.-$-Anleihe 
durch die Berliner Städtische Gaswerke A.-G. garantiert, eine Ge-
	        
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