Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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der Zeit Rechte angemaßt haben, so kann nicht zweifelhaft sein, daß 
die Anmaßung nicht von den Kaisern ausging, da die Territorialherren alle 
ihre Rechte ursprünglich nur vom Kaiser herleiteten. Nach der Ansicht 
Kommers soll erst Friedrich II. mit seiner ihm von Kommer zuge 
schriebenen gewaltsamen Hohenstaufennatur das Bergregal in Deutschland 
zur allgemeinen Anerkennung gebracht haben. Wie wenig aber diese 
Ansicht mit der allgemeinen Stellung in Einklang zu bringen ist, welche 
dieser Kaiser den Territorialherren gegenüber inne hatte, kann daraus 
entnommen werden, daß er sein Zollregal zum größten Teile aufgeben 
mußte. Er erteilte im Jahre 1220 ein Privilegium dahingehend, daß er 
neue Zölle in den Gebieten und Grenzbezirken der Fürsten ohne deren 
Rat und Willen nicht mehr einrichten wolle'. 
Ein etwas höheres Alter legt Hüllmann 1 2 3 dem Bergregale bei. Es 
ist ihm eine Folge „der unseligen Verbindung der beiden Würden eines 
deutschen Königs und Römischen Kaisers“. Sein Ursprung scheint ihm 
„in der Mißdeutung der Römischen Kaiserwürde, der Übertragung der 
selben auf Deutschland, und der Nachahmung der habsüchtigen, ihren 
Fiskus vermehrenden Römischen Kaiser zu liegen“. „Verleitet durch 
falsche Vorstellungen von der Kaiserwürde, begierig, auf Kosten des 
Privateigentums die verringerten Einkünfte des Hofes zu vermehren, 
gereizt durch Insinuationen der Staatsbeamten, die als Administratoren 
den Raub teilten, nahmen die Könige seit Heinrich IV, die neu entdeckten 
Salinen und Bergwerke für ihren Fiskus in Anspruch, wie sich die 
ehemaligen Römischen Kaiser deren viele in den eroberten Ländern 
angemaßt hatten, und nannten sie ihr Regal“. Waitz 8 führt „die ersten 
Spuren“ des Bergregals bis auf die Zeit Heinrich II. zurück, ist indeß 
der Ansicht, daß dies Regal noch lange darauf nicht zur allgemeinen 
Anerkennung gelangt sei. Mir scheint die Entstehung des Bergregals 
weit vor dem II. Jahrhundert zu liegen. Das 11. und 12. Jahr 
hundert war der Zeitraum, wo die Macht der Territorialherren immer 
größer, diejenige der Könige immer geringer wurde 4 * * . Die Herzogtümer 
und Grafschaften wurden großenteils erblich, die Kaiserwürde war dies 
nicht. Münzen, Zölle, Märkte, Wildbann und wie alle die einst nur dem 
1 Falke, Geschichte des deutschen Zollvereins S. 33. 
2 Geschichte des Ursprungs der Regalien in Deutschland S. 71. 
3 Deutsche Verfassungsgeschichte VIII 269 fr.; s. auch Brunner, Grundzüge 
der deutschen Rechtsgeschichte, 5. Auf!., S. 143. 
4 Waitz VIII 417 ff., 472 ff, A. Dopsch II 343, bald nach Karl dem Großen 
sei der Verfall der Königsmacht eingetreten; s. auch v. Düngern in der Festgabe 
für Zitelmann.
	        
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