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v. Plener.
Verlusten durch Lohnreductionen und Entlassungen parallel mit den Capital
verlusten theilnchmen, so wie daß sich durch Herstellung eines „Reservefonds
des Arbeitscapitals" ein Fonds für Verlustersätze bilden ließet. Die Ein
sichtnahme in die Bücher kann in der Ausführung mit genügender Coutrole
gegen Mißbrauch versehen werden, wenn nur guter Wille auf beiden Seiten
vorhanden ist. Die Vortheile einer kräftigen und dominirenden Einzelleitung
können der Unternehmung ganz gut auch unter dem neuen System gesichert
bleiben.
Die größte Schwierigkeit liegt m. E- in der Auffindung eines Maßes
für die Betheiligung. Die bisher bekannten Versuche haben sich die Sache
insofern leicht gemacht, als sie jenen Theil des Reingewinnes, welcher über
ein gewisses fixes Percent der bisherigen Einnahme sich erhebt, einfach halbiren
und die beiden Elemente „Arbeit und Capital" zu gleichen Theilen daran
participiren lassen. Dies ist so lauge plausibel als man eben nur den künf
tigen Ueberschuß Uber den gegenwärtigen Reingewinn zur Bertheilung kommen
lassen will, hier ist der Bonus der Ausdruck dafür, daß die Arbeiter ein
allgemeines Interesse an dem Fortschritte der Unternehmung haben. Läßt
man jedoch die Gewinubetheiligung nicht bloß unter der Voraussetzung einer
besonders zu belohnenden Productionssteigeruug, sondern als eine Leistung für
die allgemeine Mitwirkung an der Production eintreten, dann reicht diese
einfache Formel nicht mehr aus, welche Capital und Arbeit ohne Rücksicht
auf ihre Stellung zu einander inz Productionsprocesse ganz gleich behandelt * 2 ).
J ) Punct 4 des Schemas zur Verallgemeinerung des Briggs'schen Jndustrial-
Partnership. R. Comm. on Tr. U. Rep." XI. II. 331.
2) So bei Briggs und der ersten Form der Borchert'scheu Partnerschast. Auch
die Brochure „Das Industrial Partnership System". Augsburg 1868 will S. 53
den Reinertrag zu gleichen Hälften zwischen den beiden Factoren, welche ihn herstellen,
vertheilen und weist die dem Capital zufallende Hälfte dem Unternehmer zu,
sofern sich dieser nicht etwa durch Vertrag verpflichtet hat, dem Capitaleigenthümer
Antheile davon zu gewähren. Dieser etwaige Vertrag enthält aber das Eingeständniß,
daß der „Unternehmer" eben nicht den ganzen U. G. beanspruchen kann. Die Be
deutung des Kapitals in industriellen Unternehmungen zeigt am besten die Praxis
der Actiengesellschaften, welche neben dem fixen Zinsfüße Dividenden aus dem Rein
gewinn vertheilt und die Directoren, welche die Stellung des „Unternehmers" im
Sinne der nat öc. Literatur einnehmen, auf fixes Gehalt und mäßige Tantieme
setzt. Die Ungerechtigkeit, welche in der Halbiruugsformel für Unternehmungen mit
wenig Arbeitern liegt, will die Brochure durch die Einwendung aufheben. daß hier
der Unternehmer wegen seines „gesellschaftlichen Verdienstes" der Ausfindigmachung
der vortheilhaftesten Production noch als „Arbeiter" von der auf die Arbeit fallen
den Gewinnhälste einen relativ höhern Bonus erhalte (also neben der dem Capital
zufallenden, aber ihm gehörenden Hälfte), so daß die eigentlichen Arbeiter um soviel
weniger erhalten. Diese Einwendung gilt aber nur von gleichartigen Unternehmungen
mit verschiedener Rentabilität. Die Verschiedenheit der Mitwirkung von Capital und
Arbeit in verschiedenen Unternehmungen, welche in der Verschiedenheit der capita-
listischen Anlage- und Betriebsauslagen von der Lohnausgabe besteht, wird dadurch
gar nicht getroffen, denn hier handelt es sich nicht uni persönliches Talent des
Unternehmers, sondern um die Anlagen des werbenden Capitals, welches über
seinen Zins noch Dividenden beziehen will und welches bei dem Ueberwicgen der
Capitalseite in der Unternehmung auch vom Reingewinn eine höhere Quote bean
spruchen wird.