Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v. Plener. 
Verlusten durch Lohnreductionen und Entlassungen parallel mit den Capital 
verlusten theilnchmen, so wie daß sich durch Herstellung eines „Reservefonds 
des Arbeitscapitals" ein Fonds für Verlustersätze bilden ließet. Die Ein 
sichtnahme in die Bücher kann in der Ausführung mit genügender Coutrole 
gegen Mißbrauch versehen werden, wenn nur guter Wille auf beiden Seiten 
vorhanden ist. Die Vortheile einer kräftigen und dominirenden Einzelleitung 
können der Unternehmung ganz gut auch unter dem neuen System gesichert 
bleiben. 
Die größte Schwierigkeit liegt m. E- in der Auffindung eines Maßes 
für die Betheiligung. Die bisher bekannten Versuche haben sich die Sache 
insofern leicht gemacht, als sie jenen Theil des Reingewinnes, welcher über 
ein gewisses fixes Percent der bisherigen Einnahme sich erhebt, einfach halbiren 
und die beiden Elemente „Arbeit und Capital" zu gleichen Theilen daran 
participiren lassen. Dies ist so lauge plausibel als man eben nur den künf 
tigen Ueberschuß Uber den gegenwärtigen Reingewinn zur Bertheilung kommen 
lassen will, hier ist der Bonus der Ausdruck dafür, daß die Arbeiter ein 
allgemeines Interesse an dem Fortschritte der Unternehmung haben. Läßt 
man jedoch die Gewinubetheiligung nicht bloß unter der Voraussetzung einer 
besonders zu belohnenden Productionssteigeruug, sondern als eine Leistung für 
die allgemeine Mitwirkung an der Production eintreten, dann reicht diese 
einfache Formel nicht mehr aus, welche Capital und Arbeit ohne Rücksicht 
auf ihre Stellung zu einander inz Productionsprocesse ganz gleich behandelt * 2 ). 
J ) Punct 4 des Schemas zur Verallgemeinerung des Briggs'schen Jndustrial- 
Partnership. R. Comm. on Tr. U. Rep." XI. II. 331. 
2) So bei Briggs und der ersten Form der Borchert'scheu Partnerschast. Auch 
die Brochure „Das Industrial Partnership System". Augsburg 1868 will S. 53 
den Reinertrag zu gleichen Hälften zwischen den beiden Factoren, welche ihn herstellen, 
vertheilen und weist die dem Capital zufallende Hälfte dem Unternehmer zu, 
sofern sich dieser nicht etwa durch Vertrag verpflichtet hat, dem Capitaleigenthümer 
Antheile davon zu gewähren. Dieser etwaige Vertrag enthält aber das Eingeständniß, 
daß der „Unternehmer" eben nicht den ganzen U. G. beanspruchen kann. Die Be 
deutung des Kapitals in industriellen Unternehmungen zeigt am besten die Praxis 
der Actiengesellschaften, welche neben dem fixen Zinsfüße Dividenden aus dem Rein 
gewinn vertheilt und die Directoren, welche die Stellung des „Unternehmers" im 
Sinne der nat öc. Literatur einnehmen, auf fixes Gehalt und mäßige Tantieme 
setzt. Die Ungerechtigkeit, welche in der Halbiruugsformel für Unternehmungen mit 
wenig Arbeitern liegt, will die Brochure durch die Einwendung aufheben. daß hier 
der Unternehmer wegen seines „gesellschaftlichen Verdienstes" der Ausfindigmachung 
der vortheilhaftesten Production noch als „Arbeiter" von der auf die Arbeit fallen 
den Gewinnhälste einen relativ höhern Bonus erhalte (also neben der dem Capital 
zufallenden, aber ihm gehörenden Hälfte), so daß die eigentlichen Arbeiter um soviel 
weniger erhalten. Diese Einwendung gilt aber nur von gleichartigen Unternehmungen 
mit verschiedener Rentabilität. Die Verschiedenheit der Mitwirkung von Capital und 
Arbeit in verschiedenen Unternehmungen, welche in der Verschiedenheit der capita- 
listischen Anlage- und Betriebsauslagen von der Lohnausgabe besteht, wird dadurch 
gar nicht getroffen, denn hier handelt es sich nicht uni persönliches Talent des 
Unternehmers, sondern um die Anlagen des werbenden Capitals, welches über 
seinen Zins noch Dividenden beziehen will und welches bei dem Ueberwicgen der 
Capitalseite in der Unternehmung auch vom Reingewinn eine höhere Quote bean 
spruchen wird.
	        
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