Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v. Plener. 
eingeschränkten und bedingungsweisen Gewinnbetheiligung verschieden und viel 
gestaltig werden, nur durch viele einzelne Erfahrungen können sich allmälig 
gewisse allgemeine Regeln für einzelne Unternehmungszweige bilden, nur durch 
längere Dauer ist der wirkliche Werth und die wirthschaftliche Durchführbar 
keit des neuen Gedankens zu erproben, welcher sich in späterer Zukunft zu 
einer Umbildung des Arbeitsvertrages entwickeln kann. Für heute ist es gut, 
die Sache zu discutiren, und in diesem Sinne hat die Aufwerfung dieser 
Frage durch die Eisenacher Versammlung ihren vollen Werth, nur so können 
weitere Kreise bewogen werden, sich mit der Frage zu beschäftigen, um ihre 
Anwendbarkeit zu versuchen. _ 
Neben der Gewinnbetheiligung d. i. der Bertheilung eines Bonus an 
die in einem Unternehinen beschäftigten Arbeiter, wird in Punct 1 der aus 
gestellten Frage auch des theilweisen Erwerbes von Eigenthum 
an dem Unt er nehmen seitens der Arbeiter gedacht. Diese erscheint Bielen 
in der aufsteigenden Linie von Naturalverpflegung, fixem Tagelohn, Stück 
lohn, Productionstantiome, Jahresbonus als die höhere Form, gewissermaßen 
als die Vorstufe zur Productivafsociation. Sie ist in den bekannten Versuchen 
gewöhnlich mit dem Bonusshstem verbunden, dessen Jahresbeträge zum Erwerbe 
der Antheilschesne (Actien) verwendet werden, sie hängt jedoch keineswegs noth 
wendig mit ihnen zusammen. Das wesentliche des „neuen Vertrags", ver 
den Vorwurf der aufgestellten Frage bildet, besteht in der Betheiligung der 
Arbeiter mit einem Gewinntheile, in der Auffassung, daß die Arbeit für ihre 
Mitwirkung an der Production nicht bloß eine Abfindung in Form des Lohnes, 
sondern einen weiteren Betrag erhalten solle; die Erwerbung von Actien in 
der Unternehmung dagegen ist eine Capitalanlage, welcher nur das besonders 
eigenthümlich ist, daß sie in derselben Unternehmung geschieht, in welcher der 
Arbeiter beschäftigt ist. Sie ist gewissermaßen mehr eine Betheiligung des 
Arbeiters , als der Arbeit. Von socialer Wichtigkeit ist es allerdings, daß 
der Arbeiter in die Classe der Besitzenden aufrückt, die Dinge einmal auch 
von der Capitalscite aus ansieht, daß er sich dauernd mit dem Interesse der 
Unternehmung identificirt und als Arbeiter durch Fleiß und Sorgsamkeit 
streben wird, sich als Capitalist eine gute Dividende zu erarbeiten. Allein 
bei unserer heutigen Vorstellungsweise ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit an- 
zunehrnen, daß diese Arbeiteractionäre allmälig sich auf den capitaliflischen 
Standpunct stellen, den Arbeits-Bonus schmälern oder aufheben wollen *) und 
so das frühere Lohnverhältniß wiederherstellen werden. Abgesehen von dieser 
Haupteinwendnng sind die Schwierigkeiten der Ausführung auch hier nicht 
capital wäre 1,160,000 £ Strl., so daß der Bonus eine Reute zu 0,27 p.c. bedeutet. 
In einzelnen französischen Partnerschaften erhält die Arbeit allerdings höhere Per- 
ccnte vom Reingewinne, allein in den im Appendix des Buchs von Ch. Robert 
La Suppression des Gröves angeführten Angaben fehlen die Ziffern über die 
Lohnbeträge, so daß hier über den Zinsfuß des Arbeitscapitals nichts ersichtlich 
wird. 
U Vgl. das bekannte Beispiel von Rochdale. Für Briggs s. qu. 12598 im o. a. 
Bericht. Die zweite Form der Borchert'schen Partnerschaft (Arb. fr. X. 335) scheint 
mir auch wie eine capitalistische Rückbildung.
	        
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