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v. Plener.
eingeschränkten und bedingungsweisen Gewinnbetheiligung verschieden und viel
gestaltig werden, nur durch viele einzelne Erfahrungen können sich allmälig
gewisse allgemeine Regeln für einzelne Unternehmungszweige bilden, nur durch
längere Dauer ist der wirkliche Werth und die wirthschaftliche Durchführbar
keit des neuen Gedankens zu erproben, welcher sich in späterer Zukunft zu
einer Umbildung des Arbeitsvertrages entwickeln kann. Für heute ist es gut,
die Sache zu discutiren, und in diesem Sinne hat die Aufwerfung dieser
Frage durch die Eisenacher Versammlung ihren vollen Werth, nur so können
weitere Kreise bewogen werden, sich mit der Frage zu beschäftigen, um ihre
Anwendbarkeit zu versuchen. _
Neben der Gewinnbetheiligung d. i. der Bertheilung eines Bonus an
die in einem Unternehinen beschäftigten Arbeiter, wird in Punct 1 der aus
gestellten Frage auch des theilweisen Erwerbes von Eigenthum
an dem Unt er nehmen seitens der Arbeiter gedacht. Diese erscheint Bielen
in der aufsteigenden Linie von Naturalverpflegung, fixem Tagelohn, Stück
lohn, Productionstantiome, Jahresbonus als die höhere Form, gewissermaßen
als die Vorstufe zur Productivafsociation. Sie ist in den bekannten Versuchen
gewöhnlich mit dem Bonusshstem verbunden, dessen Jahresbeträge zum Erwerbe
der Antheilschesne (Actien) verwendet werden, sie hängt jedoch keineswegs noth
wendig mit ihnen zusammen. Das wesentliche des „neuen Vertrags", ver
den Vorwurf der aufgestellten Frage bildet, besteht in der Betheiligung der
Arbeiter mit einem Gewinntheile, in der Auffassung, daß die Arbeit für ihre
Mitwirkung an der Production nicht bloß eine Abfindung in Form des Lohnes,
sondern einen weiteren Betrag erhalten solle; die Erwerbung von Actien in
der Unternehmung dagegen ist eine Capitalanlage, welcher nur das besonders
eigenthümlich ist, daß sie in derselben Unternehmung geschieht, in welcher der
Arbeiter beschäftigt ist. Sie ist gewissermaßen mehr eine Betheiligung des
Arbeiters , als der Arbeit. Von socialer Wichtigkeit ist es allerdings, daß
der Arbeiter in die Classe der Besitzenden aufrückt, die Dinge einmal auch
von der Capitalscite aus ansieht, daß er sich dauernd mit dem Interesse der
Unternehmung identificirt und als Arbeiter durch Fleiß und Sorgsamkeit
streben wird, sich als Capitalist eine gute Dividende zu erarbeiten. Allein
bei unserer heutigen Vorstellungsweise ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit an-
zunehrnen, daß diese Arbeiteractionäre allmälig sich auf den capitaliflischen
Standpunct stellen, den Arbeits-Bonus schmälern oder aufheben wollen *) und
so das frühere Lohnverhältniß wiederherstellen werden. Abgesehen von dieser
Haupteinwendnng sind die Schwierigkeiten der Ausführung auch hier nicht
capital wäre 1,160,000 £ Strl., so daß der Bonus eine Reute zu 0,27 p.c. bedeutet.
In einzelnen französischen Partnerschaften erhält die Arbeit allerdings höhere Per-
ccnte vom Reingewinne, allein in den im Appendix des Buchs von Ch. Robert
La Suppression des Gröves angeführten Angaben fehlen die Ziffern über die
Lohnbeträge, so daß hier über den Zinsfuß des Arbeitscapitals nichts ersichtlich
wird.
U Vgl. das bekannte Beispiel von Rochdale. Für Briggs s. qu. 12598 im o. a.
Bericht. Die zweite Form der Borchert'schen Partnerschaft (Arb. fr. X. 335) scheint
mir auch wie eine capitalistische Rückbildung.