Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
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guten Betriebe des Geschäfts beitragen würde. Während die früheren Eigen
thümer der Fabrik vier Fünftel des Actiencapitals selbst behielten, soll sich
der übrige Theil auf 1100 Actionäre vertheilen. Wie viele derselben
Arbeiter und Angestellte der Fabrik sind, ist nicht ersichtlich. Die Gesell
schaft prosperirt, die Aetien stehn ansehnlich über pari und es sind Dividen
den von 15 Procent vertheilt worden.
Ich muß jedoch auf das Entschiedenste bestreiten, daß diese günstigen
Resultate der Betheiligung der Arbeiter am Eigenthum der Fabrik zuzu
schreiben sind und grade die Heranziehung dieses Beispiels für die Erfolge
der Ibäustrial partnership als eines der gefährlichsten bezeichnen.
Zunächst zählt die Fabrik circa 5000 Arbeiter, von denen (da sich
22000 Actien auf 1100 Personen vertheilen, also auf die Person
>10 Actien ä 15 Pfund kommen) nur ein ganz unbedeutendes Bruchtheil
Actionäre der Fabrik sein werden, welches ein bestimmender Einfluß auf die
große Mehrzahl nicht ausüben kann. Aber selbst angenommen eine größere
Zahl der Arbeiter find Actionäre, so wird jeder nur irgend Geschäftskundige
zugeben müssen, daß auch alsoann kein wirksamer Einfluß auf oen Gang des
Unternehmens von ihnen geübt werden kann. Ein so vielseitiges weitver-.
zweigtes Geschäft, bei welchem Alles vom günstigen Einkauf des Rohmaterials,
der Kenntniß der Märkte, der Geschmacksrichtung und unzähligen andern
Dingen, die dem Arbeiter vollkommen abgehn, abhängt,^ist das denkbar un
geeignetste Gebiet für eine inclustrial partnership. Seine Erfolge dieser
Einrichtung zuzuschreiben, ist eine vollständige Verkennung der Verhältnisse;
hieraus Anregung zur Nachahmung für andere Gebiete der Textil-Industrie
schöpfen zu wollen, wäre gänzlich unstatthaft. Die Prosperität der Croßlets-
schen Fabriken beruht einzig auf der günstigen Lage der Branche überhaupt,
auf dem Rufe des Weltgeschäfts, den er bereits früher gehabt hat, der
seinen Waaren auf allen Märkten guten Klang verschafft und den es sich
durch tüchtige Leitung auch weiter bewahrt hat. Ist also hier der Nutzen,
den die Betheiligung der Arbeiter am Eigenthum der Fabrik herbeigeführt
hat, ein mehr als problematischer, so kann der Schaden, der dem Arbeiter
daraus erwächst, leicht ein um so verhängnißvoller werden, da Geschäfte, wie
das besprochene wegen der schwankenden Erfolge zu den riskantesten Aetienun-
ternehmungen gehören, an denen sich die Arbeiter unter keinen Umständen be
theiligen sollten. Wenn bei der Croßley-Gesellschaft in der nicht langen Zeit
ihres Bestehens noch alles gut gegangen ist, so liegt der Grund in der her
vorragenden Stellung des Etablissements. Was die Zukunft derselben an
betrifft, so kann ich mit Thornton nur die Ansicht aussprechen, daß die Be
theiligung der Arbeiter am Actiencapital nur eine vorübergehende, mehr und
inehr abnehmende sein wird. Wenn das Geschlecht der jetzigen Arbeiter-
Actionäre ausgestorbcn ist, wird es nur einem kleinen Theile der Nachkommen
möglich sein, die Actien zu conserviren; sie werden die Erbschaft theilen
müssen, und falls sie nicht gleichfalls im Geschäfte thätig sind, gar kein In
teresse haben, Actionäre zu bleiben. Die Croßley-Gesellschaft wird eine Actien-
gesellschaft werden, wie alle übrigen.
Schristen VI. — Gewiimbetheil. der Arbeiter. 3