Die Handelspolitik und Handelsbilanz Österreich-Ungarns. 19
über 90 Kronen, der Fleischpreis auf 185 Heller. Vom Juni
bis September 1911 stieg der Mastrinderpreis außerordentlich
und erreichte 109 Kronen; auch der allgemeine Rinderpreis er
höhte sich auf 101 Kronen, der Fleischpreis auf fast 200 Heller.
Seit dem September sank der Rinderpreis, so daß anfangs De
zember Mastrinder 101 Kronen, andere Rinder 85 Kronen per
100 Kilogramm Lebendgewicht kosteten; der Fleischpreis dagegen
war um diese Zeit noch kaum zurückgegangen. Während der
ganzen Periode zeigen die Vieh- und Fleischpreise eine zwar
schwankende, aber doch sich immer erneuernde Erhöhung, die
bis 35o/o — Vergleich der Viehpreise um die Mitte der Jahre
1906 und 1911 — betrug.
6.
Die Relastung des Konsums und die übrigen Nachteile höherer
Zölle können nur durch eine entsprechende Vergrößerung der
Produktion aufgewogen werden. Wenn diese durch die Zölle
nicht bewirkt wird, ist das Ergebnis nur eine Einkommenver
schiebung. Es wird Einkommen von einer ländlichen oder städti
schen Bevölkerungsgruppe auf andere übertragen, ohne daß das
Gesamteinkommen der Bevölkerung wächst. Der Zweck und die
Rechtfertigung der Schutzzollpolitik besteht aber gerade darin,
daß sie durch Vergrößerung der Produktion die Erwerbgelegen
heiten vermehren, die Nachfrage nach Arbeit und Kapital steigern
und dadurch das Gesamteinkommen heben soll. Geschieht dies
nicht, so ist der betreffende Zoll oder die Erhöhung des Zolles
volkswirtschaftlich nicht rationell. In diesem Sinne hat der
deutsche Reichskanzler einen Appell an die Landwirtschaft ge
richtet und darauf hingewiesen, daß „eine Verringerung des Vieh
standes sich an der Stellung der Landwirtschaft im ganzen bitter
rächen“ würde. Von dem gleichen Standpunkt ist aber auch
jeder Industriezoll zu beurteilen, und es fehlt nicht an Beispielen
dafür, daß die industrielle Produktion durch bestimmte Zölle
gleichfalls nicht oder nicht entsprechend erweitert wird. Dies
gilt z. B. von manchen Kartellzöllen, die nicht zur Vergrößerung,
sondern zur Einschränkung der Erzeugung behufs möglichst voller
Ausnützung des Zollschutzes dienen. Auch in anderen Fällen
versagen einzelne Zölle; so hat der Teerfarbenzoll bisher keine
zur Belastung der Textilindustrie im Verhältnis stehende in-
2*