Full text: Die Handelspolitik und Handelsbilanz Österreich-Ungarns

Die Handelspolitik und Handelsbilanz Österreich-Ungarns. 19 
über 90 Kronen, der Fleischpreis auf 185 Heller. Vom Juni 
bis September 1911 stieg der Mastrinderpreis außerordentlich 
und erreichte 109 Kronen; auch der allgemeine Rinderpreis er 
höhte sich auf 101 Kronen, der Fleischpreis auf fast 200 Heller. 
Seit dem September sank der Rinderpreis, so daß anfangs De 
zember Mastrinder 101 Kronen, andere Rinder 85 Kronen per 
100 Kilogramm Lebendgewicht kosteten; der Fleischpreis dagegen 
war um diese Zeit noch kaum zurückgegangen. Während der 
ganzen Periode zeigen die Vieh- und Fleischpreise eine zwar 
schwankende, aber doch sich immer erneuernde Erhöhung, die 
bis 35o/o — Vergleich der Viehpreise um die Mitte der Jahre 
1906 und 1911 — betrug. 
6. 
Die Relastung des Konsums und die übrigen Nachteile höherer 
Zölle können nur durch eine entsprechende Vergrößerung der 
Produktion aufgewogen werden. Wenn diese durch die Zölle 
nicht bewirkt wird, ist das Ergebnis nur eine Einkommenver 
schiebung. Es wird Einkommen von einer ländlichen oder städti 
schen Bevölkerungsgruppe auf andere übertragen, ohne daß das 
Gesamteinkommen der Bevölkerung wächst. Der Zweck und die 
Rechtfertigung der Schutzzollpolitik besteht aber gerade darin, 
daß sie durch Vergrößerung der Produktion die Erwerbgelegen 
heiten vermehren, die Nachfrage nach Arbeit und Kapital steigern 
und dadurch das Gesamteinkommen heben soll. Geschieht dies 
nicht, so ist der betreffende Zoll oder die Erhöhung des Zolles 
volkswirtschaftlich nicht rationell. In diesem Sinne hat der 
deutsche Reichskanzler einen Appell an die Landwirtschaft ge 
richtet und darauf hingewiesen, daß „eine Verringerung des Vieh 
standes sich an der Stellung der Landwirtschaft im ganzen bitter 
rächen“ würde. Von dem gleichen Standpunkt ist aber auch 
jeder Industriezoll zu beurteilen, und es fehlt nicht an Beispielen 
dafür, daß die industrielle Produktion durch bestimmte Zölle 
gleichfalls nicht oder nicht entsprechend erweitert wird. Dies 
gilt z. B. von manchen Kartellzöllen, die nicht zur Vergrößerung, 
sondern zur Einschränkung der Erzeugung behufs möglichst voller 
Ausnützung des Zollschutzes dienen. Auch in anderen Fällen 
versagen einzelne Zölle; so hat der Teerfarbenzoll bisher keine 
zur Belastung der Textilindustrie im Verhältnis stehende in- 
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