Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Adam  Smith.  105
wissenschaftliche  Schärfe  des  ersteren  noch  die  apologetische  Tendenz ­
  des  zweiten.  Er  ist  kaum  mehr  als  der  Wied  erschein  jener  ein
wenig  kindlichen  Vertrauensseligkeit,  die  das  ganze  18.  Jahrhundert
der  Güte  der  Natur  entgegenbrachte,  und  ist  mehr  der  Ausdruck
eines  tiefen  Gefühls  als  der  Schluß  aus  einer  scharfgefaßten  Beweisführung. ­
  K

§  3.  Die  wirtschaftliche  Freiheit  und  die  Theorie  vom
internationalen  Handel.
‘  Das  praktische  Ergebnis  des  Naturalismus  und  des  Optimismus
Smith’s  ist  selbstverständlich  die  wirtschaftliche  Freiheit.  ‘  Sie  ergibt
sich  mit  solcher  Notwendigkeit  aus  allem,  was  wir  soeben  gesagt
haben,  daß  der  Leser  ganz  darauf  vorbereitet  ist,  wenn  er  am  Ende
des  vierten  Buches,  nachdem  Smith  das  merkantilistische  System
und  das  der  Physiokraten  untersucht  hat,  den  folgenden  berühmten
Satz  findet;
„Räumt  man  also  alle  Begünstigungs-  oder  Beschränkungssysteme
völlig  aus  dem  Wege,  so  stellt  sich  das  klare  und  einfache  System
der  natürlichen  Freiheit  von  selbst  her.  Jeder  Mensch  hat,  solange
er  nicht  die  Gesetze  der  Gerechtigkeit  Übertritt,  vollkommene  Freiheit, ­
  sein  Interesse  auf  seine  eigene  Weise  zu  verfolgen  und  seine
Industrie  sowohl  als  sein  Kapital  mit  der  Industrie  und  den  Kapitalien ­
  anderer  Menschen  oder  anderer  Klassen  von  Leuten  in  Konkurrenz ­
  zu  bringen.“  Was  die  Regierung,  oder  wie  Smith  sagt,  das
„Staatsoberhaupt“  anlangt,  „so  wird  es  dadurch  gänzlich  einer  Pflicht
entbunden,  bei  deren  Ausübung  es  immer  unzähligen  Täuschungen
ausgesetzt  sein  muß,  und  zu  deren  richtiger  Erfüllung  keine  menschliche ­
  Weisheit  und  Kenntnis  hinreicht,  der  Pflicht  nämlich,  die  Industrie ­
  der  Privatleute  zu  überwachen  und  sie  auf  die  dem  Interesse
der  Gesellschaft  zuträglichsten  Gewerbe  hinzuleiten“  1 ).
Die  Nichteinmischung  des  Staates  in  das  Wirtsschaftleben:  das
ist  daher  der  Grundsatz,  zu  dem  Smith,  nach  den  Physiokraten,  aber
auf  einem  umfassenderen  und  wissenschaftlicheren  Wege  gelangt.
Aber  hier  wie  in  seinem  ganzen  Buche,  wird  Smith  von  dem
Bewußtsein  des  Positiven  und  des  Konkreten,  das  bei  ihm  so  ausgeprägt ­
  ist,  daran  gehindert,  sich  mit  einer  allgemeinen  Beweisführung
zu  begnügen.  Es  genügt  ihm  nicht,  das  Nutzlose  der  Einmischung
des  Staates  gegenüber  den  von  der  Gesellschaft  spontan  geschaffenen
Einrichtungen  zu  beweisen.  Es  liegt  ihm  vielmehr  daran,  nachzuweisen, ­
  daß  der  Staat  infolge  seiner  ganzen  Natur  ungeeignet  ist,
b  Völkerreichtum  II,  S.  160,  B.  IV,  Kap.  IX,  am  Ende.
            
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