Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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„Arminia“, 
Deutsche Lebensversicherungsbank, 
Aktiengesellschaft in München. 
(Gegründet 1889.) 
Versicherungsbestand Anfang 1913: 240 Millionen M. 
BEAMTENVERSORGUNG. Geleitet von der Erwägung, daß die Lebensversicherungs 
gesellschaften hinsichtlich der Beamtenversorgung für andere gewerbliche Unternehmungen 
vorbildlich wirken sollen, hat die Deutsche Lebensversicherungsbank „Arminia“, Aktien 
gesellschaft in München, schon wenig später als ein Jahrzehnt nach ihrer Errichtung den 
Grundstein zu einer 
BEAMTENPENSIONSKASSE gelegt, indem sie erstmals aus dem Uberschuß des Jahres 
1901 einen Betrag von 10 000 M. für diesen Zweck ausschied. Aus dem Gewinn des Jahres 
1902 wurde die Rücklage auf 17 500 M. verstärkt. Ausgerüstet mit diesem Fonds und 
den mittlerweile aufgelaufenen Zinsen trat dann am 1. Juli 1903 die „Beamtenpensions 
kasse der Deutschen Lebensversicherungsbank Arminia in München“ ins Leben. Die 
Satzung derselben gewährte die Wohltat einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung 
von vornherein nicht nur den Bureaubeamten, sondern grundsätzlich auch den bei den 
meisten Versicherungsgesellschaften damals jeder Sicherstellung noch entbehrenden fest 
besoldeten Außenorganen. Zur Deckung der Kassenleistungen sollten weiterhin einmalige 
Zuweisungen der Gesellschaft dienen; daneben laufende Beiträge, welche die Gesellschaft 
und die Beamten zu gleichen Teilen zu tragen hatten. Bei der Gründung traten 52 Beamte 
bei; denselben wurden erhebliche Eintrittserleichterungen, zum größten Teile sogar An 
rechnung von zwei Dritteln ihrer bisherigen Dienstzeiten gewährt. Das dadurch natur 
gemäß entstandene Defizit wurde durch außerordentliche Zuwendungen in Höhe von 37 500 M. 
durch die Bank schenkungsweise getilgt. 
Dadurch war die Möglichkeit gegeben, schon im Jahre 1907 an das Kaiserliche Auf 
sichtsamt für Privatversicherung mit dem Antrag auf Anerkennung der Kasse als kleinerer 
Versicherungsverein im Sinne des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 heranzutreten 
und die Einrichtungen der Kasse im Interesse der Beamten dementsprechend weiter aus 
zugestalten. Die Genehmigung zu dieser einschneidenden Änderung wurde am 24. April 
1908 erteilt; die Kasse wurde damit selbständige juristische Persönlichkeit; sie erhielt 
von der Arminia das Recht vollkommener Selbstverwaltung durch ausschließlich aus den 
Reihen der Mitglieder zu wählende Organe zugestanden; ihr Vermögen schied aus dem 
Arminiafonds aus; ihre Versicherungsleistungen wurden, unter weitgehenden von der Ar 
minia zu bringenden laufenden Opfern, im allgemeinen noch über das Maß erhöht, welches 
nach dem neuen Pensionsgesetze bei den bayerischen Staatsbeamten vorgesehen ist. 
Der ordentliche Jahresbeitrag für männliche Mitglieder beträgt nunmehr 16% des pen 
sionsfähigen Gehaltes, für weibliche Mitglieder 8 % ; die Teilung der Beitragslast in zwei 
gleiche Hälften wurde aber jetzt zugunsten der Beamten aufgehoben und bestimmt, daß 
die versicherten Beamten nur noch ein Viertel, die Arminia dagegen den Rest mit drei 
Vierteln zu tragen habe. Für diese Beiträge erhalten die Mitglieder nach 4jähriger Zu 
gehörigkeit zur Kasse in der Hauptsache eine von drei Zehntel bis auf drei Viertel des Ge 
haltes steigende Invaliden- und Alterspension, eine Witwenpension von 50% 
und eine Waisenpension bis zu 30 %, für Doppelwaisen bis zu 80 % der Invalidenpension
	        
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