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„Arminia“,
Deutsche Lebensversicherungsbank,
Aktiengesellschaft in München.
(Gegründet 1889.)
Versicherungsbestand Anfang 1913: 240 Millionen M.
BEAMTENVERSORGUNG. Geleitet von der Erwägung, daß die Lebensversicherungs
gesellschaften hinsichtlich der Beamtenversorgung für andere gewerbliche Unternehmungen
vorbildlich wirken sollen, hat die Deutsche Lebensversicherungsbank „Arminia“, Aktien
gesellschaft in München, schon wenig später als ein Jahrzehnt nach ihrer Errichtung den
Grundstein zu einer
BEAMTENPENSIONSKASSE gelegt, indem sie erstmals aus dem Uberschuß des Jahres
1901 einen Betrag von 10 000 M. für diesen Zweck ausschied. Aus dem Gewinn des Jahres
1902 wurde die Rücklage auf 17 500 M. verstärkt. Ausgerüstet mit diesem Fonds und
den mittlerweile aufgelaufenen Zinsen trat dann am 1. Juli 1903 die „Beamtenpensions
kasse der Deutschen Lebensversicherungsbank Arminia in München“ ins Leben. Die
Satzung derselben gewährte die Wohltat einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung
von vornherein nicht nur den Bureaubeamten, sondern grundsätzlich auch den bei den
meisten Versicherungsgesellschaften damals jeder Sicherstellung noch entbehrenden fest
besoldeten Außenorganen. Zur Deckung der Kassenleistungen sollten weiterhin einmalige
Zuweisungen der Gesellschaft dienen; daneben laufende Beiträge, welche die Gesellschaft
und die Beamten zu gleichen Teilen zu tragen hatten. Bei der Gründung traten 52 Beamte
bei; denselben wurden erhebliche Eintrittserleichterungen, zum größten Teile sogar An
rechnung von zwei Dritteln ihrer bisherigen Dienstzeiten gewährt. Das dadurch natur
gemäß entstandene Defizit wurde durch außerordentliche Zuwendungen in Höhe von 37 500 M.
durch die Bank schenkungsweise getilgt.
Dadurch war die Möglichkeit gegeben, schon im Jahre 1907 an das Kaiserliche Auf
sichtsamt für Privatversicherung mit dem Antrag auf Anerkennung der Kasse als kleinerer
Versicherungsverein im Sinne des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 heranzutreten
und die Einrichtungen der Kasse im Interesse der Beamten dementsprechend weiter aus
zugestalten. Die Genehmigung zu dieser einschneidenden Änderung wurde am 24. April
1908 erteilt; die Kasse wurde damit selbständige juristische Persönlichkeit; sie erhielt
von der Arminia das Recht vollkommener Selbstverwaltung durch ausschließlich aus den
Reihen der Mitglieder zu wählende Organe zugestanden; ihr Vermögen schied aus dem
Arminiafonds aus; ihre Versicherungsleistungen wurden, unter weitgehenden von der Ar
minia zu bringenden laufenden Opfern, im allgemeinen noch über das Maß erhöht, welches
nach dem neuen Pensionsgesetze bei den bayerischen Staatsbeamten vorgesehen ist.
Der ordentliche Jahresbeitrag für männliche Mitglieder beträgt nunmehr 16% des pen
sionsfähigen Gehaltes, für weibliche Mitglieder 8 % ; die Teilung der Beitragslast in zwei
gleiche Hälften wurde aber jetzt zugunsten der Beamten aufgehoben und bestimmt, daß
die versicherten Beamten nur noch ein Viertel, die Arminia dagegen den Rest mit drei
Vierteln zu tragen habe. Für diese Beiträge erhalten die Mitglieder nach 4jähriger Zu
gehörigkeit zur Kasse in der Hauptsache eine von drei Zehntel bis auf drei Viertel des Ge
haltes steigende Invaliden- und Alterspension, eine Witwenpension von 50%
und eine Waisenpension bis zu 30 %, für Doppelwaisen bis zu 80 % der Invalidenpension