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Zweites Buch. Die Gegner.
Mit einem äußerst klaren Begriff des zu verfolgenden Zieles unter
suchen sie das Eigentum in seinen Wirkungen auf die Gütervertei-
lung und Gütererzeugung, sowie in seiner historischen Entwicklung, —
und sie kommen zu dem Schluß, daß seine Abschaffung das beste
Mittel sei, die wissenschaftliche und industrielle Organisation der
modernen Gesellschaft zu ihrer höchsten Vollkommenheit zu bringen.
Diese Bewegung ist in der Geschichte der volkswirtschaftlichen Dok
trinen eine der bedeutendsten. Die Frage des Eigentums wird auf
geworfen. Von nun ab hört sie nicht auf, auf der Tagesordnung der
Wissenschaft zu stehen 1 ).
*) Es liegt außerhalb des Planes, den wir uns gesteckt haben, den Sozialismus
der Zeit vor dem 19. Jahrhundert zu besprechen. Jedoch ist die Präge, ob die
französische Kevolution von 1789 sozialistisch gewesen ist, oder ob sie nur ganz
einfach „bürgerlich“ war, wie es die Sozialisten von heute behaupten, zu oft aufge
worfen worden, als daß wir sie vollständig mit Stillschweigen übergehen könnten.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch die am weitesten fortgeschrittenen
Männer der Revolution bei jeder Gelegenheit ihre Achtung des Eigentums betont
haben. Sogar Mahat hat gegen die Unterstellung protestiert, das Land-Gesetz (la Loi
agraire) predigen zu wollen, eine Lehre, die er „verderblich und zerstörend“ nennt.
Die große Konfiskation der Kirchengüter und der Besitzungen der emigrierten
Adligen war eine politische Maßnahme und hatte durchaus nichts mit den wirt
schaftlichen Prinzipien zu tun. Sie gleicht völlig so vielen anderen geschichtlichen
Konfiskationen, die in keiner Weise auf sozialistischen Beweggründen beruhten, wie
die der Juden, der Templer, der Hugenotten, der Irländer usw. Ganz im Gegensatz
dazu wurde die Konfiskation der Liegenschaften (biens de fondations) d. h. der Besitz
rein abstrakter Personen, als eine Maßnahme zur Verteidigung des individuellen und
wirklichen Eigentums dargestellt, die sich gegen das Überhandnehmen des Fiktiv-
Eigentums, des Eigentums der toten Hand, richtete. Bei der Abschaffung der feudalen
Rechte unterschied man mit großer Sorgfalt die Rechte, die auf der Souveränität
beruhten (Hoheitsrechte), die abgeschafft werden sollten, von denen, die auf dem
Besitz beruhten und geachtet werden mußten, oder für die man -wenigstens das Recht
auf Entschädigung zugestand. Allerdings blieb in der Ausführung nicht viel von
dieser Unterscheidung übrig; das Elend der damaligen Zeit, der Zusammenbruch der
Assignaten, der Bankerott der Rente ruinierten zahllose Existenzen, aber die Absicht,
das Eigentum zu achten, bleibt deshalb nicht weniger unbestreitbar. Anscheinend
haben in dieser Hinsicht die Männer der Revolution unter dem Einfluß der Physio-
kraten gestanden, deren Kultus des Eigentums wir kennen. Sollte man nicht glauben,
daß der 17. Artikel der „Declaration des Droits de l’Homme“ aus der Feder eines
Physiokraten stamme: „Das Eigentum ist ein unverletzliches und heiliges Recht!“
Es ist jedoch wahr, daß auch Rousseau den gleichen Gedanken in seinem Aufsatz
über Economie Politique Ausdruck gegeben hatte, als er schrieb; „Das Eigen
tumsrecht ist das heiligste aller bürgerlichen Rechte.“
Aber nicht nur in Hinsicht auf die Präge des Eigentums hat sich die Revolution
von 1789 anti-sozialistisch gezeigt. Sie war es auch in dem Sinne, daß sie nicht
an den Klassenkampf gedacht hat, und ebensowenig an einen Interessengegensatz
zwischen Proletariern und Kapitalisten, sondern nur Bürger kennen wollte, die alle
gleich, alle gleichberechtigt, alle Brüder wären.
Diejenigen aber, die sich heute am heftigsten auf den Geist der Revolution be
rufen, möchten nicht, daß diese Feststellungen sie in irgend etwas verkleinere. Daher