Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites  Buch.  Die  Gegner.

entwickeln:  die  Idee,  daß  das  Eigentum,  wie  die  politische  Ordnung,
zum  Besten  des  Interesses  der  Produktion  organisiert  werden  muß.
Gestattet  das  Privateigentum,  dieses  Ziel  zu  erreichen?
Wie  wäre  das  möglich,  sagen  die  Saint-Simonisten,  solange  die
heutige  Art  der  Übertragung  der  Arbeitsmittel  besteht?
Die  Kapitalien  werden  durch  Erbschaft  übertragen.  Ihre  Verwaltung ­
  liegt  in  den  Händen  von  Individuen,  die  der  „Zufall  der
Geburt“  auswählt  und  mit  der  schwierigsten  aller  Obliegenheiten:
der  bestmöglichen  Verwendung  der  Produktionsmittel,  betraut.  Das
Interesse  der  Gesellschaft  sollte  fordern,  daß  diese  Mittel  in  die
Hände  der  fähigsten  Menschen  gelegt  werden,  und  daß  sie  in  diejenigen ­
  Orte  und  unter  diejenigen  Industrien  verteilt  werden,  in
denen  sich  das  Bedürfnis  am  lebhaftesten  fühlbar  macht,  „ohne  daß
es  jemals  in  irgendeinem  Zweige  Mangel  oder  Überfluß  daran  geben
könne“ 1 );  und  heute  bezeichnet  das  blinde  Schicksal  die  Menschen,
die  zu  dieser  außerordentlich  schwierigen  Aufgabe  bestimmt  sind!
Die  Kritik  der  Erbschaft  wird  daher  derjenige  Punkt,  auf  den  die
Saint-Simonisten  alle  ihre  Kräfte  konzentrieren.
Die  Entrüstung  der  Saint-Simonisten  ist  sehr  wohl  verständlich.
In  der  Tatsache,  auf  die  sie  hinweisen,  liegt  etwas  durchaus  Paradoxes. ­
  Wenn  man  mit  A.  Smith  annimmt,  daß  „die  Zivilregierung
nur  deshalb  eingesetzt  ist,  um  die,  die  Eigentum  haben,  gegen  die,
die  keins  haben,  zu  verteidigen,  fein  sehr  enger  Gesichtspunkt) 2 ),
so  ist  das  Erbrecht  etwas  durchaus  Richtiges.  Wenn  man  sich  aber
auf  den  Gesichtspunkt  der  Saint-Simonisten  stellt,  —  in  eine  industrielle ­
  Gesellschaft,  wo  der  Reichtum  nicht  als  ein  Zweck,  sondern
als  ein  Mittel  betrachtet  wird,  nicht  als  eine'  Quelle  individueller
Einkünfte,  sondern  als  ein  Instrument  sozialer  Arbeit,  —  so  scheint
es  wirklich  haarsträubend,  seine  Verwendung  dem  ersten  Besten
überlassen  zu  sehen.  Man  kann  das  Erbrecht  nur  dann  gut  heißen,
wenn  man  darin  für  die  Väter  einen  energischen  Ansporn  zur  Ansammlung ­
  von  Kapitalien  sieht,  —  oder  wenn  man  annimmt,  daß
überhaupt  keine  rationelle  Methode  vorhanden  ist,  und  daß  der  Zufall
der  Geburt  nicht  mehr  Anlaß  zur  Kritik  gibt  als  irgendeine  andere
Verteilungsmethode.
Dieser  Skeptizismus  ist  aber  durchaus  nicht  nach  dem  Geschmack ­
  der  Saint-Simonisten.  Sie  schreiben  die  scheinbare  oder  wirkliche ­
  Unordnung  der  Produktion  gerade  der  Zersplitterung  des  Eigentums ­
  zu,  das  den  Zufälligkeiten  des  Todes  und  der  Geburt  unterworfen ­
  ist.

*)  Doctrine,  S.  191.
2 )  Siehe  oben,  S.  89,  Anm.  (Volkerreichtum,  II,  S.  175).
            
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