Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Samt-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 247 
„Jedes Individuum ist auf seine persönlichen Kenntnisse an 
gewiesen; keine Gesamtanschauung leitet die Produktion: sie geht 
'wahllos und ohne jede Voraussicht vor sich; an einer Stelle ist sie 
■zu gering, an einer anderen ist sie zu groß; diesem Fehlen einer all 
gemeinen Übersicht über die Bedürfnisse des Verbrauches und über 
die Hilfsmittel der Produktion müssen jene industriellen Krisen zu 
geschrieben werden, über deren Ursprung soviel irrtümliche Er 
klärungen gegeben worden sind und noch täglich gegeben werden. 
Wenn man in diesem bedeutenden Zweige der sozialen Tätigkeit so- 
viele Störungen und soviel Unordnung auftreten sieht, so beruht das 
■darauf, daß die Verteilung der Arbeitsmittel von Einzel 
individuen ausgeführt wird, die weder von den Bedürf 
nissen der Industrie, noch von denen der Menschen, 
noch den Mitteln, durch die sie zufrieden gestellt wer den 
könnten, irgend etwas wissen; hierin allein liegt die Ursache 
des Übels“ 1 ). 
Um dieser angeblichen „wirtschaftlichen Anarchie“ zu entgehen, 
— die später so oft beschrieben wmrden ist, — sehen die Saint-Simonisten 
keinen anderen Ausweg, als den Kollektivismus 2 ). Der Staat wird 
•der einzige Erbe. Im Besitz aller Arbeitsmittel verteilt er sie zum 
Besten des allgemeinen Interesses. Sie stellen sich die Regierung 
■wie eine große Zentralbank vor, die alle Kapitalien verwaltet und 
kn Besitze zahlreicher Filialen ist. Diese „bankartige Regierung“ 
befruchtet auch die entferntesten Gegenden, denen sie die not 
wendigen Hilfsmittel zuführt. Sie wählt die fähigsten Leute aus, um 
sie anzustellen und gemäß ihrer Arbeit zu entlohnen. So würde eine 
«soziale Einrichtung“ mit den Funktionen betraut sein, die heute von 
den Individuen so schlecht erfüllt werden 8 ). 
*) Doctrine de Saint-Simon, S. 191, 192. 
2 ) Die Saint-Simonisten gebrauchen dieses Wort noch nicht, beschreiben aber 
die Sache sehr gut. 
3 ) „Wir werden diese Einrichtung vorläufig durch das Wort Sy steme general 
de banques (allgemeines Banksystem) bezeichnen, machen aber jeden Vorbehalt 
betreff der eng umschriebenen Auslegung, die man heute diesem Worte geben könnte. 
Dieses System würde zunächst eine Zentralbank umfassen, die die Begierung 
'erstellt, und zwar in materieller Hinsicht; diese Bank würde die Verwalterin 
Mlen Keichtums, des ganzen Produktionfonds und aller Arbeitsinstrumente sein, 
®üt einem Wort alles dessen, was heute die Menge des individuellen Eigentums 
ausmacht. — Von dieser Zentralbank würden Banken zweiter Ordnung abhängen, 
die nur ihre Fortsetzung sind, und durch die sie sich in steter Verbindung mit den 
Hauptplätzen halten würde, um die Bedürfnisse und die Produktivkraft derselben 
? u kennen. Diese Banken zweiter Ordnung würden wieder in dem Bezirk, der 
ümen untersteht, mehr und mehr spezialisierten Banken vorstehen, die ein engeres 
beld umfassen sollen, wie immer schwächere Wurzeln am Baum der Industrie. 
" e i den oberen Banken würden alle Bedürfnisse zusammenlaufen; von ihnen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.