DI 4. Buch. . V. Teil. Die Steuern.
Verwirklichung sozialistischer Prinzipien begegnen, scharfe Pro-
gressionen in Anwendung kommen. Endlich läßt sich sehr viel für
die möglichste Verhinderung unmäßig großer Einkommen und Ver-
mögen anführen. Wenn aber so hohe Steuerfuße in progressivem
Maße auf die höchsten Einkommen und Vermögen angewandt
werden, so ist dies nur so möglich, daß schon bei mittleren Ein-
kommen und Vermögen hohe Steuerfuße konstruiert werden, was
nicht wünschenswert wäre. Hier müßte also der Steuerfuß in zwei
Abteilungen geteilt werden; der untere Steuerfuß dürfte nur mäßige
Progression aufweisen, der obere könnte’in stärkerem Verhältnisse
steigen. Zwischen den beiden Gliedern wäre gewissermaßen eine
neutrale Zone einzuschalten, in welcher der Steuerfuß proportional
bliebe z. B. bei der Vermögenssteuer zwischen 600 000—900 000 Mark.
Vielleicht wäre für diesen Steuerfuß die Bezeichnung zwei-
gliedriger Steuerfuß entsprechend. Diesen zweigliedrigen Steuer-
fuß repräsentieren gewissermaßen die in Anwendung gekommenen
Übersteuern („Supertax“).
V. Abschnitt.
Steuerfreiheit des Existenzminimums.
1. Prinzipielles. Aus dem Prinzip der Besteuerung nach
der Leistungsfähigkeit folgt, daß dort, wo überhaupt keine Steuer-
kraft vorhanden ist, also weder Vermögen noch Einkommen, eine
Besteuerung unmöglich ist. Aber auch dort kann die Besteuerung
nicht stattfinden, wo wohl Vermögen oder Einkommen vorhanden
ist, aber in so ungenügendem Maße, daß selbst die Befriedigung
der ersten Lebensbedürfnisse unmöglich ist. Schon etwas schwieriger‘
gestaltet sich die Frage dort, wo das Einkommen zur Befriedigung
der dringendsten Lebensbedürfnisse ausreicht, aber nach statt-
gehabter Bedürfnisbefriedigung kein Gütervorrat mehr vorhanden
ist. In diesem Falle könnte einfach behauptet werden, daß der
Staat kein Recht auf Steuer hat einer Person gegenüber, deren
Einkommen eben nur die Befriedigung der dringendsten Lebens-
bedürfnisse gestattet, die also über sogenanntes freies Einkommen
nicht verfügt. Durch die Besteuerung solcher Einkommen würde
der Staat der betreffenden Person die Befriedigung der Lebens-
bedürfnisse unmöglich machen, wodurch er seine eigenen höchsten
Interessen und Ziele gefährden würde. Dieser Argumentation gegen-
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