Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IV.  Friedrich.  List  und  die  nationale  Volkswirtschaftslehre.  323

In  keinem  Augenblick  hat  List  daran  gedacht,  aus  der  wirtschaftlichen ­
  Selbständigkeit  oder  der  Gewährleistung  des  Binnenmarktes ­
  den  Angelpunkt  einer  schutzzöllnerischen  Politik  zu  machen.
Die  Schaffung  einer  einheimischen  Industrie  ist  für  ihn  die  einzig
mögliche  Rechtfertigung  der  Schutzzölle,  und  gerade  diesen  Punkt
können  die  modernen  Schutzzöllner  nicht  betonen,  ohne  einen
Anachronismus  zu  begehen.
So  hat  der  Protektionismus  List’s  weder  in  der  praktischen
Politik  noch  in  der  wissenschaftlichen  Theorie  bleibende  Spuren  hinterlassen. ­
  In  anderer  Richtung,  in  seinen  allgemeinen  Gesichtspunkten,
muß  die  Quelle  seines  Einflusses  und  die  Gründe  seiner  Bedeutung
für  die  Geschichte  der  wirtschaftlichen  Ideen  gesucht  werden.
§  3.  Die  wirkliche  Originalität  List’s.
Schon  in  seiner  Methode  ist  er  ein  Bahnbrecher.  Als  erster
verwendet  er  die  Geschichte  und  die  geschichtliche  Vergleichung  als  /•■
Beweisführung  in  der  Nationalökonomie;  und  wenn  er  auch  keinen
Anspruch  auf  den  Namen  eines  Gründers  erheben  kann,  so  gestattet
doch  die  glänzende  Art  und  Weise,  in  der  er  hierin  vorgegangen  ist,
ihn  neben  und  sogar  über  die  zu  stellen,  die  zur  gleichen  Zeit  und
nicht  ohne  ziemliche  Übertreibung  versuchten,  aus  der  Geschichte  das
Hauptinstrument  wirtschaftlicher  Untersuchungen  zu  machen,  indem
sie  „eine  historische  Schule“  schufen.
Außerdem  hat  List  in  die  Ökonomik  neue  und  fruchtbare  Gesichtspunkte ­
  eingeführt.  Das  Prinzip  des  freien  Austausches,  so
wie  Smith  und  noch  mehr  Say  und  Kicaedo  es  formuliert  hatten,
War  ohne  Frage  zu  absolut  und  beruhte  auf  einer  zu  abstrakten
Beweisführung,  um  für  den  Staatsmann  von  irgendwelchem  Nutzen
zu  sein.  Wenn,  wie  List  sehr  richtig  ausführt,  die  Praxis  der
Handelsnationen  so  lange  gegen  eine  Lehre  verstoßen  hat,  die  alle
Volkswirtschaftler  für  bewunderungswürdig  erklärten,  so  muß  hierfür
irgendein  Grund  vorhanden  sein.  Wie  soll  denn  auch  ein  Staatsmann
handeln,  wenn  er  sich  nicht  auf  den  Standpunkt  der  nationalen  Interessen ­
  stellt,  deren  Leitung  ihm  anvertraut  ist?  Ihm  genügt  es  nicht
zu  wissen,  daß  die  Verbindung  der  Märkte  irgendwo  ein  Anwachsen ­
  des  Reichtums  hervorruft r );  er  muß  sicher  sein,  daß  sein
eigenes  Volk  von  diesem  Wachstum  profitiert.  Er  muß  gleichzeitig
sicher  sein,  daß  die  Freiheit  des  Tauschhandels  nicht  zu  plötzliche
*)  Siehe  in  dem  letzten  Werk  V.  Paebto’s  (Economia  Politica,  Mailand  1906)
üen  Nachweis,  daß  der  internationale  Austausch  nicht  notwendigerweise  beiden  Teilen
günstig  ist  (Kap.  IV,  §  45).

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