Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites  Buch.  Die  Gegner.

Ebensowenig  ist  er  bereit,  die  Hingebung  oder  die  Verbrüderung
als  wirksame  Lebensprinzipien  anzuerkennen.  Bedeuten  sie  doch
Aufopferung  und  Unterordnung  eines  Menschen  unter  einen  anderen.
Die  Menschen  sind  aber  gleichberechtigt,  und  die  Grundregel  ihres
gegenseitigen  Verkehrs  kann  nichts  anderes  als  die  Gerechtigkeit
sein.  Das  ist  ein  für  Peoudhon  so  selbstverständliches  Axiom,  daß
er  sich  nicht  einmal  die  Mühe  nimmt,  es  zu  beweisen.  Es  kommt
ihm  nur  darauf  an,  die  Gerechtigkeit  zu  definieren.  Die  Gerechtigkeit, ­
  sagt  er  in  seiner  „Ersten  Abhandlung“  (Premier  Memoire)
über  das  Eigentum  ist:  „die  Anerkennung  des  anderen  als  einer  der
unseren  rechtsgleichen  Persönlichkeit“  (S.  191);  und  etwas  später:
„sie  ist  die  freiwillige  und  gegenseitige  Achtung  der  menschlichen
Würde,  wo  immer,  in  welcher  Person  und  unter  welchen  Umständen
auch  immer  sie  gefährdet  sei,  und  welchen  Gefahren  auch  immer  uns
ihre  Verteidigung  aussetze“  ').
Sie  steht  daher  im  gleichen  Range  wie  die  Gleichheit.  Wenn
wir  diese  Definition  auf  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  zwischen
den  Menschen  anwenden,  so  finden  wir,  „daß  das  Prinzip  der  gegenseitigen ­
  Achtung  sich  logischerweise  in  das  der  Gegenseitigkeit  der
Dienste  verwandelt“ *  2 ).  Gleiches  Entgelt,  gleiche  Dienste:  das  ist
die  Aufgabe,  die  die  Menschheit  zu  lösen  hat;  nur  auf  diese  Weise
wird  die  Achtung  der  Gleichheit  zur  Tatsache.  „Tu  einem  jeden,
'  was  du  willst,  daß  er  dir  tue“,  dieses  Prinzip  der  ewigen  Gerechtigkeit ­
  läßt  sich  wirtschaftlich  durch  die  Gegenseitigkeit  und  die  Rezisagen; ­
  „Das  Gemeineigentum  ist  der  erste  Satz  der  sozialen  Entwicklung,  seine
These;  das  Eigentum,  das  der  dem  Gemeineigentum  entgegengesetzte  Ausdruck
ist,  ist  der  zweite  Satz,  seine  Antithese.  Zu  ermitteln  bleibt  nun  der  dritte  Satz,
die  Synthese,  und  wir  haben  die  gesuchte  Lösung“  (Memoire  sur  la  Propriete,
  S.  202).  Dieser  dritte  Satz  wird  nun  der  einfache  Besitzzustand  sein,
d.  h.  das  Eigentum,  seines  Rechtes  auf  arbeitsloses  Einkommen  entkleidet.  —  „Man
schaffe  das  Eigentum  ab,  behalte  aber  das  Besitzrecht  bei;  durch  diese  einzige
Änderung  im  Prinzip  wird  alles  in  den  Gesetzen,  in  der  Regierung,  im  Wirtschaftsleben, ­
  in  den  Einrichtungen  geändert;  das  Übel  verschwindet  von  der  Erde“
(ler  Memoire  sur  la  propriete,  1.  Ausg.,  S.  242).  AVie  man  sieht,  hatte
Peoudhon  nicht  den  Besuch  des  Hegelianers  Kaed  Grün  in  Paris,  1844,  abgewartet,
um  sich  der  hegelianischen  Terminologie  zu  bedienen,  da  er  schon  seit  1840  diese
charakteristisch  HBOEifschen  Formeln  anwendete.  Über  die  Beziehungen  zwischen
Peoudhon  und  K.  Grün  siehe  Sainte-Bbuvb  :  P.-J.  Peoudhon.
‘)  Justice  dans  la  Revolution  etc.,  Bd.  I,  S.  182—183.
2 )  Ebenda,  S.  269:  „Ich  werde  keine  Zeit  mit  dem  Nachweis  verlieren,  daß
das  Prinzip  der  Reziprozität  der  Achtung  sich  logisch  in  die  Reziprozität  der
Dienste  verwandelt.  Ein  jeder  wird  verstehen,  daß,  wenn  die  Menschen  subjektiv
vor  der  Gerechtigkeit  untereinander  gleich  sind,  sie  das  nicht  weniger  gegenüber
der  Not  sind;  und  derjenige,  der  vorgibt,  die  immanente  Dienstbarkeit,  die  zu  überwinden ­
  das  Recht  und  die  Pflicht  der  Gesellschaft  ist,  auf  seine  Brüder  abzuwälzen,
der  ist  ungerecht.“
            
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