Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  Y.  Proudhon  und  der  Sozialismus  von  1848.

351

bank  setzt  ihre  Unterschrift  an  Stelle  der  des  Kundenwechsels,  den
sie  diskontiert.  Auch  heute  tut  der  Aussteller  einer  Banknote  nichts
anderes.  An  die  Stelle  des  Wechsels,  den  die  Banque  de  France
kauft,  und  der  nur  einen  beschränkten  Kredit  genießt,  setzt  die
Banque  de  France  Banknoten,  die  ihre  überall  anerkannte  Unterschrift ­
  tragen  und  einen  fast  unbegrenzten  Kredit  genießen.  Worin
unterscheidet  sich  nun  der  Umlaufbon  Peoudhon’s  yoh  der  Banknote?
Einfach  dadurch,  daß  die  Bank  zu  ihrer  Unterschrift  das  Versprechen ­
  einer  Einlösung  in  Metallgeld  fügt,  d.  h.  in  einer  allgemein
angenommenen  und  nachgefragten  W’are,  während  Peoudhon  die
Unterschrift  der  Tauschbank  durch  keine  andere  besondere  Verpflichtung ­
  dieser  Art  ergänzt,  sondern  einzig  dadurch,  daß  alle  ihre
Kunden  sie  an  Zahlungsstatt  annehmen.
Theoretisch  mag  dieser  Unterschied  unbedeutend  erscheinen,  da
in  beiden  Fällen  die  Zahlungsfähigkeit  der  Aussteller  des  Kundenwechsels ­
  die  wirkliche  Garantie  der  Banknote,  wie  des  Tauschbons
ist.  Praktisch  ist  der  Unterschied  aber  außerordentlich  groß!  Die
Sicherheit,  die  Banknote  gegen  Bargeld  Umtauschen  zu  können,  gibt
ihr  die  große  Kraft  ihrer  Verbreitung,  und  auf  Grund  dieser  Sicherheit ­
  wird  sie  von  der  großen  Menge  Unbekannter  angenommen,  die
sie  einzig  infolge  des  Vertrauens,  das  ihnen  die  Bank  einflößt,
annehmen.  Sie  brauchen  sich  nur  um  die  Zahlungsfähigkeit  der
Bank  zu  kümmern.  Ein  „Umlaufbon“,  abgesehen  davon,  daß  er  nur
ein  Anrecht  auf  gewisse  Waren  (wie  sie  die  Kunden  der  Tauschbank
herstellen)  gibt,  setzt  aber  voraus,  daß  der  Besitzer  Vertrauen  in,
die  Gesamtheit  der  Kunden  hat,  ein  Vertrauen,  dessen  wirkliche  Begründung ­
  er  nur  schwer  mit  Sicherheit  nachprüfen  kann.  Ein  der-  •
artiger  Bon  wird  daher  nur  unter  den  Kunden  der  Bank  umlaufen,
anstatt  wie  die  jetzige  Banknote  das  ganze  Publikum  zu  umfassen.
Aber  auch  die  Kunden  der  Tauschbank  können  ihre  Verpflichtungen
nur  dann  einhalten,  wenn  diese  Bank  nur  Wechsel  erster  Sicherheit
diskontiert  und  niemals  am  Verfalltage  eine  Zahlungsverweigerung
erleidet.  Denn  sonst  würden  die  Umlaufbons,  anstatt  regelmäßig
zur  Bank  zurückzukehren,  im  Umlauf  bleiben.  Sollte  eine  irgendwie ­
  bedeutende  Krisis  auftreten,  und  viele  der  Anhänger  der  Bank
in  Zahlungsschwierigkeiten  geraten,  so  würde  die  Summe  des  Nennwertes ­
  der  Umlaufbons  sehr  schnell  den  Wert  der  Waren,  die  sie
vorstellen,  übersteigen.  Die  Bons  würden  sofort  an  Wert  verlieren,
und  die  Kunden  selbst  würden  sich  weigern,  sie  an  Zahlungsstatt
anzunehmen.
Man  kann  sich  daher  sehr  wohl  die  Möglichkeit  eines  Umlaufs
dieser  Bons  vorstellen,  —  aber  dieser  Umlauf  würde  stets  nur  auf
einen  kleinen  Kreis  beschränkt  bleiben,  und  als  erste  unvermeidliche
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.