Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

358

Zweites  Buch.  Die  Gegner.

3.  Schließlich  hat  vor  nicht  langer  Zeit  ein  großer  belgischer
Industrieller,  Solvay,  einen  Plan  „sozialer  Buchungen“  (comptabilisme
social)  verteidigt,  indem  er  ebenfalls  die  Abschaffung  des  Metallgeldes ­
  und  die  Einführung  eines  vervollkommneten  Zahlungssystems
vorschlägt.  Aber  auch  hier  ist  die  Analogie  mit  dem  System
Peoudhon’s  mehr  scheinbar  als  wirklich.
Was  Solvay  vorschlägt,  ist  die  Ersetzung  des  Metallgeldes
nicht  durch  Banknoten,  sondern  durch  ein  System  von  Schecks  und
Umbuchungen.  Sein  Projekt  beruht  auf  der  modernen  Praxis  der
„Clearing-Houses’“  oder  Verrechnungsstellen.  In  seinen  Augen  würde
es  möglich  sein,  dieses  System  so  auszubreiten,  daß  der  Gebrauch
des  Geldes  überhaupt  unnötig  wird.  Der  Staat  würde  jedem  „Verrechner“
  (Comptabiliste)  ein  Scheckbuch  über  eine  gemäß  seines  beweglichen ­
  oder  unbeweglichen  Vermögens  verschieden  hohe  Summe
ausfolgen.  Dieses  Buch  hat  zwei  Rubriken,  eine  für  die  Eintragungen
der  Einnahmen,  die  andere  für  die  der  Auszahlungen.  „Im  Falle
des  Verkaufs  eines  Gegenstandes  würde  sich  die  Zahlung  einer
Schuld  wie  folgt  vollziehen:  der  Käufer  muß  das  Scheckbuch  des
Verkäufers  in  der  Rubrik  der  Einkünfte  lochen,  während  dieser
letztere  das  Scheckbuch  des  Käufers  in  der  Kolonne  Ausgabe  locht.“
Wenn  das  Buch  einmal  bis  zum  vollen  Betrage  der  anfänglichen
Summe  gelocht  ist,  wird  es  dem  Staatsbureau  wieder  zugestellt,  wo
alle  Eintragungen  dieses  Buches  auf  das  Konto  der  betreffenden
Person  übertragen  werden,  „so  daß  man  stets  mit  einer  genügenden
Genauigkeit  die  Gesamtsumme  der  Ausgaben  und  Einnahmen  eines
jeden  kennt“  1 ).
Dienste  jeder  Art  beständig  an  den  Kassen  der  Bank  gegen  Austausohbons  austauschbar“ ­
  (Eßsume  de  la  question  sociale,  S.  41).  Dieser  Paragraph  rechtfertigt ­
  die  Auslegung  Coüecelle-Sbnbuil’s  (Traite  des  operations  deBanque,
9.  Ausgabe  1899,  S.  470;  1.  Ausg.  1852),  wie  auch  die  von  Ott,  in  seinem  Traite
d’Economie  Sociale  (1851),  —  wo  sich  jedoch  die  beste  Analyse  und  die  beste
Kritik  der  Auffassung  Pkoudhon’s  findet.  Wir  glauben  aber,  daß  dieser  Paragraph
nur  auf  ein  einfaches  Versehen  Pboudhon’s  zurückzuführen  ist.  Denn  außer  der
formellen  Verwerfung  des  Gedankens  Mazbl’s  findet  man  ihn  auch  in  keinem
anderen  Entwürfe  und  besonders  auch  nicht  in  dem  Entwürfe  der  Banque  du  Peuple,
und  es  scheint  uns  in  Widerspruch  zu  der  wiederholten  Behauptung  Pboudhon’s  zu
stehen,  daß  die  Bons  einzig  gegen  „verkaufte  und  abgelieferte“  Erzeugnisse  erteilt
werden  dürfen,  wie  auch  mit  anderen  Paragraphen  des  Entwurfes,  so  z.  B.  mit  dem
§  30  über  Konsignations-Käufe  und  -Verkäufe.  Auch  steht  er  in  Widerspruch  mit
dem  Gedanken,  daß  die  Diskontierung  von  Handelswechseln  die  erste  und  wesentliche ­
  Operation  der  Bank  ist.  —  Unserer  Auffassung  nach  liegt  daher  eine  irrtümliche ­
  Auslegung  vor,  wenn  Dibhl  in  seinem  Werk  über  Peoudhon  (P.-J.  Peoudhon,
Seine  Lehre  und  sein  Leben,  Bd.  II,  S.  183)  glaubt,  daß  die  Banque  d’Bchange
Bons  gegen  jede  hergestellte  Ware  ausgeben  sollte,  ohne  sich  darum  zu  kümmern,
ob  sie  verkauft  ist  oder  nicht.
] )  Annales  de  l’Institut  Solvay,  Bd.  I,  S.  19.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.