fullscreen: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das aus der Urproduktion stammende Einkommen. 171 
der verwaltenden Beamten, der Mangel freier Bewegung, freier 
Initiative, da die hierarchische Unterordnung und der bureaukra- 
tische Instanzenzug unvermeidlich ist. Die wechselnden Konjunkturen 
werden nicht ausgenutzt, die vom Fortschritt geforderten Einrich- 
tungen werden nur langsam eingeführt. Oft verfügt der Staat auch 
nicht über die zu Investitionen, eventuell nicht einmal über die zu 
rationellem Betriebe nötigen Kapitalien. Diese Mängel vermeidet 
zum Teil das sogenannte Gewähr-, Bürgschaftssystem, wo neben der 
Eigenwirtschaft die Beamten die Verpflichtung übernehmen, ein 
gewisses Minimum an Produkten einzuliefern. Freilich ist es wahr- 
scheinlich, daß dieses Minimum außerordentlich gering angesetzt 
wird, dem Staate also nur geringen Vorteil bietet, während er da- 
gegen die günstigeren Resultate guter Jahre in Tausch gibt. So 
führt die Entwicklung dahin, dort, wo die nötigen Voraussetzungen 
vorhanden sind, das Pachtsystem als relativ bestes System zu emp- 
fehlen. Bei diesem System kann der Staat mit Fachkenntnis und 
Kapital versehene Personen gewinnen, die bei rationeller Wirtschaft 
auch dem Staate ein höheres Einkommen sichern ohne Deterioration 
des Bodens. Der Staat braucht nicht für den Fundus instructus 
zu sorgen. Die Kontrolle ist leicht. Das Pachtsystem ist in der 
Regel schon aus sozialpolitischen Motiven am zweckmäßigsten in 
mittelgroßen und kleinen Pachten durchzuführen, nur selten bewährt 
sich die Generalpacht. Natürlich kommen hier alle jene Prinzipien 
in Betracht, die die Sozialökonomie bezüglich des Pachtwesens auf- 
stellt, in die hier im Detail nicht eingegangen werden kann. Unter 
dem Pachtsystem kommt auch die Erbpacht in Betracht, aber mehr 
in wirtschafts-, sozial- und bevölkerungspolitischer als in finanzieller 
Hinsicht. 
7. Forste. Während für die landwirtschaftliche Bodenfläche 
sich fast allgemein das Prinzip durchgerungen hat, daß der Staat 
am besten tut, diese zu verkaufen, so gilt für die Forste um- 
gekehrt das Prinzip, daß der Staat dieselben behalten und bewirt- 
schaften soll. Bei der Bewirtschaftung der Wälder treten die bei 
dem Bodenbau beobachteten Nachteile nicht ein, ja im Gegenteile 
Jäßt sich behaupten, daß gerade durch die staatliche Bewirtschaftung 
Nachteile zu vermeiden sind, welche sich beim privatwirtschaftlichen 
System einzustellen pflegen. Die langen Perioden der Forstwirt- 
schaft, das große Überwiegen des Naturfaktors, die engen Grenzen 
der spekulativen Tätigkeit sind ebensoviele Momente, die der staat- 
lichen Bewirtschaftung das Wort sprechen. Hierzu gesellt sich, 
daß mittelst der Forste große allgemeine Interessen verteidigt werden 
können: Die Ausgleichung zum Schutze hygienischer und wirtschaft-
	        
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