I. Abschnitt. Das aus der Urproduktion stammende Einkommen. 171
der verwaltenden Beamten, der Mangel freier Bewegung, freier
Initiative, da die hierarchische Unterordnung und der bureaukra-
tische Instanzenzug unvermeidlich ist. Die wechselnden Konjunkturen
werden nicht ausgenutzt, die vom Fortschritt geforderten Einrich-
tungen werden nur langsam eingeführt. Oft verfügt der Staat auch
nicht über die zu Investitionen, eventuell nicht einmal über die zu
rationellem Betriebe nötigen Kapitalien. Diese Mängel vermeidet
zum Teil das sogenannte Gewähr-, Bürgschaftssystem, wo neben der
Eigenwirtschaft die Beamten die Verpflichtung übernehmen, ein
gewisses Minimum an Produkten einzuliefern. Freilich ist es wahr-
scheinlich, daß dieses Minimum außerordentlich gering angesetzt
wird, dem Staate also nur geringen Vorteil bietet, während er da-
gegen die günstigeren Resultate guter Jahre in Tausch gibt. So
führt die Entwicklung dahin, dort, wo die nötigen Voraussetzungen
vorhanden sind, das Pachtsystem als relativ bestes System zu emp-
fehlen. Bei diesem System kann der Staat mit Fachkenntnis und
Kapital versehene Personen gewinnen, die bei rationeller Wirtschaft
auch dem Staate ein höheres Einkommen sichern ohne Deterioration
des Bodens. Der Staat braucht nicht für den Fundus instructus
zu sorgen. Die Kontrolle ist leicht. Das Pachtsystem ist in der
Regel schon aus sozialpolitischen Motiven am zweckmäßigsten in
mittelgroßen und kleinen Pachten durchzuführen, nur selten bewährt
sich die Generalpacht. Natürlich kommen hier alle jene Prinzipien
in Betracht, die die Sozialökonomie bezüglich des Pachtwesens auf-
stellt, in die hier im Detail nicht eingegangen werden kann. Unter
dem Pachtsystem kommt auch die Erbpacht in Betracht, aber mehr
in wirtschafts-, sozial- und bevölkerungspolitischer als in finanzieller
Hinsicht.
7. Forste. Während für die landwirtschaftliche Bodenfläche
sich fast allgemein das Prinzip durchgerungen hat, daß der Staat
am besten tut, diese zu verkaufen, so gilt für die Forste um-
gekehrt das Prinzip, daß der Staat dieselben behalten und bewirt-
schaften soll. Bei der Bewirtschaftung der Wälder treten die bei
dem Bodenbau beobachteten Nachteile nicht ein, ja im Gegenteile
Jäßt sich behaupten, daß gerade durch die staatliche Bewirtschaftung
Nachteile zu vermeiden sind, welche sich beim privatwirtschaftlichen
System einzustellen pflegen. Die langen Perioden der Forstwirt-
schaft, das große Überwiegen des Naturfaktors, die engen Grenzen
der spekulativen Tätigkeit sind ebensoviele Momente, die der staat-
lichen Bewirtschaftung das Wort sprechen. Hierzu gesellt sich,
daß mittelst der Forste große allgemeine Interessen verteidigt werden
können: Die Ausgleichung zum Schutze hygienischer und wirtschaft-