Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel I. Die historische Schule und der Streit über die Methoden. 445 
a) Was die Anhänger der historischen Schule Smith und seinen 
Nachfolgern am wenigsten verzeihen, ist ihr „Universalismus“, wie 
Hilbebeand sagt, ihr „Absolutismus oder ihr Perpetualismus“, wie 
Knies sich ausdrückt. Sie sagen, daß die englisch-französische Schule 
geglaubt habe, die von ihr formulierten wirtschaftlichen Gesetze ver 
wirklichten sich überall und zu jeder Zeit. Auch habe sie sich ein 
gebildet, daß die Nationalökonomie, die sie daraus ableitete, allgemein 
und überall angewendet werden könne. Dieser Absolutismus, sagen 
die Anhänger der historischen Schule, muß in der Zukunft dem 
Relativismus in der Praxis ebenso wie in der Theorie Platz machen. 
Zunächst in der Praxis! Eine gleichmäßige wirtschaftliche Gesetz 
gebung läßt sich nicht unterschiedslos auf alle Epochen und alle 
Länder anwenden. Sie muß sich nach den wechselnden Bedingungen 
des Ortes und der Zeit richten. Die Kunst des Staatsmannes besteht 
darin, die Prinzipien neuen Notwendigkeiten anzupassen und auf 
Grund neuer Probleme originelle Lösungen zu finden. — Wir müssen 
aber mit Mengeb zugeben, daß dieses allgemeine Prinzip, das seit Jahr 
hunderten proklamiert war, zu selbstverständlich ist, als daß es nicht 
ohne jeden Zweifel die Zustimmung Smith’s, Say’s und sogar Ricaedo’s 
gefunden hätte 1 ), auch wenn sie es manchmal vergaßen, indem sie 
die Einrichtungen der Vergangenheit zu streng beurteilten, oder indem 
sie das laisser-faire als ein universelles Heilmittel hinstellten. 
Aber, und auf diese zweite Idee legt die historische Schule das 
Hauptgewicht, die ökonomische Theorie und die ökonomischen Ge 
setze, die auf ihr beruhen, besitzen ebenfalls nur einen relativen 
Wert, Hierin soll die bis dahin verkannte Wahrheit liegen. Die 
Gesetze der Physik und der Chemie, mit denen die Klassiker gern 
die wirtschaftlichen Gesetze vergleichen, verwirklichen sich not 
wendigerweise überall und stets. Mit den wirtschaftlichen Gesetzen 
ist dies aber nicht der Fall. Besonders Knies hat auf diesen Punkt 
hingewiesen. „Ebenso wie die wirtschaftlichen Lebenszustände,“ sagt 
„so ist auch die Theorie der politischen Ökonomie, in welcher 
Form und Gestalt, mit welchen Argumenten und Resultaten wir sie 
auch finden, ein Ergebnis der geschichtlichen Entwicklung ... Sie 
hat in dem geschichtlichen Leben den Fonds ihrer Argumentationen, 
and sie muß ihren Resultaten den Charakter geschichtlicher Lösungen 
beilegen; auch die „allgemeinen Gesetze“ der Nationalökonomie 
b Vgl. Menuee, op. eit, S. 130ff. Hie^ kann man,^”^5 
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aber sie täuschen sich, wenn sie glauben, daß die alten Ökonomisten sie nicht ge 
kannt hätten. Es ist eine englische Gewohnheit, viele Ergänzungen dem gesunden 
Verstand des Lesers zu überlassen . . .“
	        
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