Bei den Staatsausgaben Italiens macht sich der verschiedene Aufbau der Etats in den beiden Ver-
leichsjahren gerade auf diesem Gebiete besonders störend bemerkbar. So lassen sich z. B. die speziellen
Zentralverwaltungskosten nur für den Vorkriegsetat ausgliedern. Unter den Kunstausgaben nehmen
ähnlich wie in den übrigen Ländern diejenigen für Museen, Denkmäler und Kunstbauten die erste Stelle
ein. Eine Aufteilung dieses Sammelpostens war infolge des verschiedenen Etataufbaus nicht möglich.
Die Ausgaben für die außerordentlich zahlreichen Museen erscheinen nach dem Etat ziemlich gering.
Auch auf dem Gebiete der Kunstpflege ist die Konkurrenz zwischen Staat und Kirche sehr groß und
macht sich besonders bei der Pflege von Baudenkmälern und Kunstschätzen bemerkbar.
Neuntes Kapitel.
Kirchenwesen.
I. Vorbemerkung.
Bei einer vergleichenden Betrachtung der staatlichen Ausgaben für das Kirchenwesen tritt die Frage
nach dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche in den Vordergrund, da dieses Verhältnis wesentlich
die Höhe und Art der staatlichen Aufwendungen für kirchliche Angelegenheiten bedingt.
Die Schwierigkeiten einer solchen vergleichenden Darstellung-werden erhöht durch den Mangel an einer
Literatur, in der die Verhältnisse in den betrachteten Ländern unter gleichen Gesichtspunkten erfaßt
werden. Da die Regelung der staatlich-kirchlichen Beziehungen in den hier behandelten Ländern völlig
verschieden ist, werden die Ausgaben für kirchliche Zwecke länderweise gesondert behandelt.
Staatsausgaben für Kirchenwesen.
Vorkriegsetat Nachkriegsetat
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien + ....000.0000104 4 531 266
Frankreich 0... .1. 000 Gere 6 297 7.994
a 741385 3325
Italien... 0. en HR en En 17 034 11909
Il. Großbritannien.
In Großbritannien stehen drei kirchliche Richtungen nebeneinander: die anglikanische, die presbyte-
rianische und die katholische.
Obwohl der Einfluß der englischen Staatskirche (der anglikanischen) auf die politischen Verhältnisse
des Landes sehr groß ist, bestehen nur lockere finanzielle Bindungen. Die Trennung von Kirche und
Staat, die in Irland schon vom Jahre 1863 datiert, erfolgte in Wales 1914, in England erst 1919. Ihre
finanzielle Bedeutung war gering, da die Kirche schon vorher ihre Aufgaben überwiegend aus eigenem
V ermögen und besonderen — neuerdings nur noch freiwilligen — Kirchensteuern bestritt. Dementsprechend
fließen die Ausgaben für das Kirchenwesen nur zu einem geringen Teile aus der Staatskasse. Die
Staatsaufwendungen betrugen:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1000 £
Personalausgaben ........ 24 23 13
Sachausgäaben ........... 2 0 —
Insgesamt .... 26 23 — .
Il. Frankreich.
; Ne De ist die Trennung zwischen Staat und Kirche in Frankreich durchgeführt. Auf
Grund des ennungsgesetzes vom 11. Dezember 1905 versagte der Staat der Kirche grundsätzlich jede
fernere Unterstützung. „Die im Etat enthaltenen Posten resultieren aus einem staatlichen Entgegen-
kommen während der Übergangszeit. So „gewährt der Staat denjenigen Geistlichen eine Pension, die
bei Inkrafttreten des Trennungsgesetzes ein bestimmtes Lebens- und Dienstalter erreicht hatten. In
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