Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

und  die  autoritäre  Tätigkeit  des  Staates  haben  sich  zu  jeder  Zeit
in  das  wirtschaftliche  Feld  geteilt.  Nicht  nur  hat  das  erste  niemals
genügt,  sondern  es  tritt  in  den  großen,  modernen  Nationen  mehr  und
mehr  vor  der  dritten  zurück.  Von  hier  darauf  zu  schließen,  daß  diese
Ausdehnung  nützlich  und  notwendig  ist,  daß  sie  „ein  wirkliches
historisches  Gesetz“  sei  ’),  ist  nur  ein  Schritt.  Fast  ohne  besonders
darauf  hingewiesen  zu  werden,  gelangt  man  von  der  Tatsache  zu
ihrer  Berechtigung.  Ädoli?  Wagner  sagt:  „Wer,  was  namentlich  für
volkswirtschaftliche,  soziale  und  politische  Entwicklungen  das  Entscheidende ­
  ist,  die  immanente  Tendenz  der  Bewegung  erkannt
hat  .  .  der  kann  und  darf  bei  einer  solchen  geschichtlichen
Auffassung  des  gesellschaftlichen  Entwicklungsprozesses  sehr  wohl...
für  die  gegebene  Zeit  Postulate  in  betreff  dessen,  was  geschehen
soll,  aufstellen“ *  2 ).  Auf  Grund  dieses  Gedankens  verlangt  man  daher
die  Ausdehnung  des  staatlichen  Machtbereiches,  den  man  durch  seine
Funktion  „der  Kultur  und  des  Wohlfahrtszweckes“  rechtfertigt.  Es
fällt  nicht  schwer,  hierin  den  Gedanken  Eodbeetus’  und  seine  Theorie
der  wachsenden  Entwicklung  der  Organe  wiederzuerkennen,  die  zur
Ausübung  der  Regierung  bestimmt  sind 3 ),  im  Maßstabe,  wie  man  in
der  Stufenfolge  der  sozialen  Formen  fortschreitet.
Auch  hierin  ist  die  Übereinstimmung  mit  Dupont-White,  wenn
sie  auch  vielleicht  zufällig  ist,  deshalb  nicht  weniger  merkwürdig  und
muß  angeführt  werden.  Auch  er  verlangt  für  den  Staat  eine  Funktion
der  „Wohltätigkeit“  und  der  „Mildtätigkeit“ 4 ).  Auch  er  weist  nach,
wie  der  moderne  Staat  nach  und  nach  sein  Bereich  vergrößert,  indem
er  an  die  Stelle  der  Lokalregierungen  tritt,  an  die  Stelle  des  Despotismus ­
  der  Klassen  und  der  Familie,  wie  er  nacheinander  die  Frau,
das  Kind  und  den  Sklaven  unter  seinen  Schutz  nimmt,  und  so  den
Kreis  seiner  Pflichten  und  seiner  Verantwortlichkeiten  in  dem  Maße
vergrößert,  wie  die  Fortschritte  der  Zivilisation  und  der  Freiheit  sich
vollziehen.  „Mehr  Leben“,  sagt  er,  „braucht  mehr  Organe,  vermehrte
Kräfte,  mehr  Kegeln.  Die  Regel  und  das  Organ  einer  Gesellschaft
ist  aber  der  Staat“ 5  6 ).  Von  seinem  Enthusiasmus  überwältigt,  ging
er  so  weit,  auszurufen:  „Der  Staat  ist  der  Mensch,  frei  von  allen
Leidenschaften,  der  Mensch,  zu  einer  Höhe  emporgehoben,  wo  er  in
inniger  Berührung  mit  der  reinen  Wahrheit  ist,  wo  er  nur  Gott  und
')  Wagneb,  Grundlegung,  3.  Ausg.  S.  892ff.
2 )  Finanzwiss.  undStaatsoz.,  8.  106.  Diese  Aufsätze  finden  sich  in  seiner
Polemik  gegen  L.  von  Stein  und  erschienen,  wie  schon  gesagt  (S.  501,  Anm.  2),  1887
in  der  Tübinger  „Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft.“  (Anm.  d.  Übers.)
“)  Siehe  oben,  8.  492.
,  4 )  Dupont-White,  Capital  et  Trayail  (1847),  8.  353  und  L’Individu  et
l’Etat,  S.  81.
6 )  L’Individu  et  l’Etat,  8.  65.
            
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