Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Universität

Kapitel  II.  Der  Staatssozialismus

Kid,

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„wirtschaftliche  Konjunktur“  dies  gestattet  auf  ein  „gern
und  als  Gegenstück,  eine  Erhöhung  der  Löhne  auf  ein
eine  „menschenwürdige  Existenz“  erlaubt.  Man  muß  sich  eingestehen,
daß  all  dies  recht  unbestimmt  ist 1 ).
Der  Staat  würde  derart  die  Aufgabe  haben,  in  der  Güterverteilung
die  Achtung  einer  moralischen  Regel  durchzusetzen,  die  mit  dem  Gefühl
jeder  Epoche  übereinstimmt.  Das  Mittel  dieser  Reformen  soll  in  den
Steuern  gefunden  werden.  Dupont-White  hatte  schon  1847  in  seinem
Buch:  Capital  et  Travail 2 )  die  genaue  Formel  dieser  Projekte
gegeben:  „die  oberen  Klassen  mit  einer  Steuer  zu  belegen  und  deren
Ertrag  zur  Unterstützung  und  Entlohnung  der  Arbeit  zu  verwenden.“
Auch  Adolf  Wagner  sagt  nichts  anderes.  „Der  folgerichtige  Staatssozialismus ­
  muß  sich  daher  zweierlei  zur  Aufgabe  machen,  was  freilich
eng  zusammenhängt:  Hebung  der  unteren,  arbeitenden  Klassen  an  sich
und  auf  Kosten  der  oberen  besitzenden  Klassen  und  absichtliche
Hemmung  der  übermäßigen  Reichtumsanhäufung  bei
einzelnen  Kreisen  und  Gliedern  der  Besitzenden“ 3 ).  JX
Was  die  Gütererzeugung  anlangt,  so  hat  der  Staatssozialismus
sozusagen  nur  die  Liste  wieder  zur  Geltung  zu  bringen,  die  Mill,
Chevalier  und  Couenot  schon  vor  ihm  aufgestellt  haben,  die  Fälle,
in  denen  kein  wirtschaftliches  Prinzip  der  direkten  Leitung  oder  der
Kontrolle  eines  Unternehmens  durch  den  Staat  widerspricht.  Als  allgemeine ­
  Regel  kann  sich,  nach  Adolf  Wagner,  der  Staat  jedesmal  mit
einer  Industrie  befassen,  wenn  dieselbe  einen  besonders  beständigen
Charakter  in  der  Zeit  oder  im  Raume  besitzt,  —  jedesmal,  wenn  sie
eine  gleichmäßige  oder  sogar  einheitliche  Leitung  verlangt  und  daher
Gefahr  laufen  würde,  in  den  Händen  von  Privatpersonen  zu  einem
Monopol  zu  werden,  —  und  endlich  stets,  wenn  sie  der  Befriedigung
eines  sehr  allgemeinen  Bedürfnisses  dient,  ohne  daß  es  möglich  wäre,
den  besonderen  Vorteil,  den  jeder  einzelne  Verbraucher  davon  hat,  zu
bestimmen.  Aus  diesen  Gründen  ist  die  Verwaltung  der  Wasserwege,
der  Wälder,  der  Straßen  und  der  Kanäle,  die  Nationalisation  der
Eisenbahnen  und  sogar  der  Emissionsbanken  durch  den  Staat  gerecht-(S.

  82).  Würde  dieses  Argument  außerhalb  Deutschlands  als  zwingend  erscheinen?
Wir  bezweifeln  es.
*)  Wagneb  sieht  den  Einwurf  der  Willkür  voraus.  „Sie  ist“,  sagt  er,  „formell
berechtigt,  materiell  dagegen  unberechtigt,  da  es  eben  gerade  die  willkürliche
und  maßlose  Anhäufung  von  Privatreichtum  in  wenigen  Händen  unter  der  Herrschaft
des  Konkurrenzsystems  nach  recht  wohl(!)  aufstellbaren  und  in  der  Praxis  der
Gesetzgebung  und  Verwaltung  zur  Geltung  zu  bringenden  Gesichtspunkten  billiger
Erwägung  und  sozialer  Zweckmäßigkeit  zu  bekämpfen  gilt“  (Fiuanzwiss.  und
Staatssozialismus,  S.  719  s.  o.  S.  501,  Anm.  2).
2 )  Ddpont-White,  Capital  et  Travail,  S..398.
3 )  Wagnbk,  Finanz  wiss.  u.  Staatssozialismus,  S.  718  (s.  o.  S.  501,  Anm.2),
            
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