Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
La Reforme Sociale, und die Schule, die er gegründet hat, hat 
den gleichen Namen angenommen. 
Eine Autorität ist daher unumgänglich nötig. Wem soll diese 
Autorität nun anvertraut werden? Vor allem dem Haupt der Familie: 
in ihm kann sie sich aus zwei Gründen am wirksamsten entfalten: 
— 1. weil ihr Ursprung in der Natur und nicht in einem Kontrakt 
oder in einer Verordnung begründet ist; — 2. weil ihr Einfluß 
durch Liebe und nicht durch Zwang wirkt. So soll denn die unter 
die Autorität des Familienhauptes gestellte Familie, in der unter 
der patriarchalischen Herrschaft die ganze gesellschaftliche Ordnung 
bestand, auch jetzt noch das ganze Gerüst der Gesellschaft bilden, 
sogar wenn sie so kompliziert geworden ist wie unsere modernen Ge 
sellschaften. Die väterliche Autorität genügt aber freilich nicht, weil 
ihr Träger selbst durch die Aufgaben des Lebens zu sehr beschäftigt 
ist, und ihr müssen daher noch weitere „soziale Autoritäten“ bei 
gesellt werden. Soll dies der Staat sein? Nein, wenn man es ver 
meiden kann. Zunächst kommen die natürlichen Autoritäten, die sich 
selbständig entwickelt haben, in Betracht: der Adel, dort, wo er nicht 
wie leider in Frankreich, seine Aufgabe verfehlt hat, die Großgrund 
besitzer, die Arbeitgeber, die „Weisen“, worunter nicht Gelehrte, 
sondern Menschen mit Lebenserfahrung zu verstehen sind, und dort, wo 
sie fehlen, die Lokalautoritäten, die dem Interessierten am nächsten 
stehen, die Gemeinde vor dem Kreise, und der Kreis vor dem Staate. 
Die Einmischung des Staates läßt sich nur dort nicht entbehren, wo 
alle diese sozialen Autoritäten nicht genügen — zum Beispiel, um die 
Sonntagsruhe durchzusetzen dort, wo die besitzenden Klassen das 
Beispiel zu ihrer Verletzung gegeben haben —; die Notwendigkeit 
einer Staatseinmischung bezeichnet daher geradezu einen krankhaften 
Zustand, und der Grad dieser Einmischung gestattet in gewisser 
Weise, die Größe des Übels zu messen 1 ). 
Wenn Le Play der Familie eine so große Bedeutung beilegt, 
so ist es selbstverständlich, daß er der Ordnung des Erbschafts 
wesens eine nicht geringere zuspricht, da ja auf der Erbschaft die 
Dauer der Familie beruht. Hierin liegt auch der Kernpunkt des 
Le PnAY’schen Systems. Er unterscheidet drei Haupttypen der Familie: 
1. Die patriarchalische Familie. — Der Vater ist der 
alleinige Eigentümer oder genauer der alleinige Verwalter aller Güter 
der Familie, und bei seinem Tode gehen alle diese Güter ohne weiteres 
auf den ältesten Sohn über. Es ist dies das antike System, wie es 
*) „Es ist das große Unglück Frankreichs, daß hier die Familie in der Gemeinde, 
die Gemeinde im Departement und das Departement im Staate aufgeht“ (La Reforme 
sociale, III, B. 7).
	        
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