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Viertes Buch. Die Abtrünnigen.
La Reforme Sociale, und die Schule, die er gegründet hat, hat
den gleichen Namen angenommen.
Eine Autorität ist daher unumgänglich nötig. Wem soll diese
Autorität nun anvertraut werden? Vor allem dem Haupt der Familie:
in ihm kann sie sich aus zwei Gründen am wirksamsten entfalten:
— 1. weil ihr Ursprung in der Natur und nicht in einem Kontrakt
oder in einer Verordnung begründet ist; — 2. weil ihr Einfluß
durch Liebe und nicht durch Zwang wirkt. So soll denn die unter
die Autorität des Familienhauptes gestellte Familie, in der unter
der patriarchalischen Herrschaft die ganze gesellschaftliche Ordnung
bestand, auch jetzt noch das ganze Gerüst der Gesellschaft bilden,
sogar wenn sie so kompliziert geworden ist wie unsere modernen Ge
sellschaften. Die väterliche Autorität genügt aber freilich nicht, weil
ihr Träger selbst durch die Aufgaben des Lebens zu sehr beschäftigt
ist, und ihr müssen daher noch weitere „soziale Autoritäten“ bei
gesellt werden. Soll dies der Staat sein? Nein, wenn man es ver
meiden kann. Zunächst kommen die natürlichen Autoritäten, die sich
selbständig entwickelt haben, in Betracht: der Adel, dort, wo er nicht
wie leider in Frankreich, seine Aufgabe verfehlt hat, die Großgrund
besitzer, die Arbeitgeber, die „Weisen“, worunter nicht Gelehrte,
sondern Menschen mit Lebenserfahrung zu verstehen sind, und dort, wo
sie fehlen, die Lokalautoritäten, die dem Interessierten am nächsten
stehen, die Gemeinde vor dem Kreise, und der Kreis vor dem Staate.
Die Einmischung des Staates läßt sich nur dort nicht entbehren, wo
alle diese sozialen Autoritäten nicht genügen — zum Beispiel, um die
Sonntagsruhe durchzusetzen dort, wo die besitzenden Klassen das
Beispiel zu ihrer Verletzung gegeben haben —; die Notwendigkeit
einer Staatseinmischung bezeichnet daher geradezu einen krankhaften
Zustand, und der Grad dieser Einmischung gestattet in gewisser
Weise, die Größe des Übels zu messen 1 ).
Wenn Le Play der Familie eine so große Bedeutung beilegt,
so ist es selbstverständlich, daß er der Ordnung des Erbschafts
wesens eine nicht geringere zuspricht, da ja auf der Erbschaft die
Dauer der Familie beruht. Hierin liegt auch der Kernpunkt des
Le PnAY’schen Systems. Er unterscheidet drei Haupttypen der Familie:
1. Die patriarchalische Familie. — Der Vater ist der
alleinige Eigentümer oder genauer der alleinige Verwalter aller Güter
der Familie, und bei seinem Tode gehen alle diese Güter ohne weiteres
auf den ältesten Sohn über. Es ist dies das antike System, wie es
*) „Es ist das große Unglück Frankreichs, daß hier die Familie in der Gemeinde,
die Gemeinde im Departement und das Departement im Staate aufgeht“ (La Reforme
sociale, III, B. 7).