Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel IV. Die auf dem Christentum beruhenden Lehren. 567 
des religiösen Geistes zu beugen, um die gleichen Tugenden wieder 
zu beleben, die ihn auszeichneten, als Zunft und religiöse Bruderschaft 
noch eins waren. 
Es handelt sich aber keineswegs darum, wie die Gegner des 
sozialen Katholizismus sagen, die mit diesem billigen Argument Miß 
brauch treiben, die Zunft- und Brüderschaftsordnuug des Mittelalters 
wieder eiuzuführen. Die sozialen Katholiken wollen sich geradezu auf 
die moderne Gewerkschaft, auf das Gewerkschaftswesen stützen; und 
der Beweis, daß dies keine zu schmale Basis ist, um darauf eine neue 
Gesellschaft zu errichten, liegt darin, daß die Neo-Sozialisten, die erst 
viel später darauf gekommen sind, ebenfalls keine andere haben 
wollen. Sie erwarten von ihr sogar nicht nur eine neue Gesellschaft, 
sondern auch eine neue Moral (siehe oben S. 548). Man kann daher 
sagen, daß die sozial-katholische Politik, die ihnen auf diesem Boden 
vorausgegangen ist, sich wohlunterrichtet gezeigt hat. 
Am Anfang der Bewegung suchte man den gemischten Ver 
band (syndicat mixte) zu organisieren, in dem Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer vereinigt sind, und der die besten Garantien für den sozialen 
Frieden zu bieten schien. Die Ergebnisse waren aber recht entmutigend x ). 
Man hat diesen Gedanken aufgeben und sich mit der korporativen und 
getrennten Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer be 
gnügen müssen, die aber zusammen die Regelung der Arbeit und die 
Beilegung von Streitigkeiten betreiben. Diese nicht gemischten, 
sondern parallelen Berufsverbände sollen nach und nach die Organe 
der Arbeitergesetzgebung werden, die der Staat ihnen, die mehr Er 
fahrung als er selbst haben, überlassen soll. Anstatt daß starre 
Gesetzesvorschriften alles regeln, was mit den Interessen der Berufe 
zu tun hat, wie Arbeitsdauer, Sonntagsruhe, Lehrlingswesen, Werk 
stättenhygiene, Frauen- und Kinderarbeit und sogar Minimallohn, 
Gesetze, die in ihrer brutalen Starrheit fast stets unanwendbar 
bleiben, würde alles dies von da an allein den Beschlüssen der 
Berufsverbände unterstehen. Diese Vorschriften sollen dann für alle, 
') Im Jahre 1894 erklärte der Kongreß der katholischen „Cercles“ in Keims, 
daß „ohne nns die Schwierigkeiten zu verhehlen, die sich einer Yerallgemeinung des 
gemischten Syndikates entgegen stellen . . . muß doch die Bildung dieser Syndikate 
das Ziel unserer Bestrebungen sein.“ Und im Jahr 1904 sagte der Pater Kütten 
einer der Führer der katholischen syndikalistischen Bewegung in Belgien, in einem 
Bericht über die syndikalistische Bewegung: „Wir verwerfen die Form des gemischten 
Syndikates nicht, und wir geben gerne zu, daß sie in der Theorie die vollkommenste 
ist. Das ist aber kein Grund, um die Augen dem Lichte zu verschließen und sich 
darauf zu versteifen, nicht anerkennen zu wollen, daß das gemischte Syndikat jetzt 
in wenigstens 90% der großen industriellen Gemeinden des Landes eine nicht zu 
wirklichende Utopie ist“ (Angeführt von Dechesnb, Syndicats ouvriers beiges, 
1906, 8. 76).
	        
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