Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  die  dem  gleichen  Berufszweige  angehören, ­
  obligatorisch  sein.  Es  soll  jedem  freistehen,  dem  Berufsverbande
beizutreten  oder  nicht,  doch  darf  niemand  den  Verordnungen  des
Berufsverbandes  entgegenhaudeln,  damit  den  Mitgliedern  keine
Konkurrenz  durch  Verschlechterung  der  Arbeitsbedingungen  gemacht
werden  könne.  Heute  gilt  die  Formel:  „Freie  Assoziation  innerhalb
der  organisierten  Berufe 1 ).“
Wenn  die  Liberalen  sich  darüber  aufregen,  daß  einfache  private
Genossenschaften  gesetzgeberische  Macht  erhalten  sollen,  so  antwortet
man  ihnen,  daß  die  Arbeitsgemeinschaft  eine  ebenso  natürliche
und  notwendige  Genossenschaftsform  sei,  —  worunter  zu  verstehen
ist,  eine  von  einer  freiwilligen  Übereinstimmung  der  Beteiligten  ebenso
unabhängige  Genossenschaftsform,  —  wie  die  Wohnsitzgemeilisch ­
  a  ft.  Nun  gibt  aber  jedermann  zu,  daß  alle  Einwohner  der
gleichen  Gemeinde  sich  dem  Gesetz  der  organisierten  Mehrheit  unterwerfen ­
  müssen.  Warum  sollte  das  nun  in  der  Korporation,  in
dem  Berufsverbande,  anders  als  in  der  Gemeinde  sein? 2 )
Man  geht  sogar  so  weit,  den  Berufsgenossenschaften  eine  offizielle
politische  JRolle  zuzusprechen,  indem  man  ihre  Organisation  zur  Basis
eines  neuen  Wahlsystems  macht,  zum  wenigsten  für  eine  der  beiden
Kammern.
Es  ist  etwas  schwierig,  —  doch  auf  keinen  Fall  schwieriger,  als

*)  Dieses  Programm  wird  besonders  in  Österreich,  einem  der  Länder,  in  denen
der  soziale  Katholizismus  ziemlich  mächtig  ist,  empfohlen.  Das  Zunftwesen  ist
dort  in  Wirklichkeit  niemals  verschwunden,  und  man  hat  seit  einigen  Jahren  versucht, ­
  ihm  —  wenigstens  in  den  kleinen  Industrien  —  ein  neues  Leben  zu  geben,
und  zwar  in  der  Porm  von  Zünften  mit  für  alle  Mitglieder  des  Berufs  obligatorischen
Statuten.
2 )  „Die  erstere  (die  Gemeinde)  ist  zu  jeder  Zeit  organisiert  gewesen;  die  zweite
nicht.  Warum?  In  beiden  Fällen  stellen  sich  besondere  Verhältnisse  ein,  entstehen
ähnliche  Bedürfnisse,  treten  erzwungene  Konkurrenzen,  Interessenverbindungen  und
-gegensätze  auf,  eine  Gesamtheit  von  Beziehungen,  deren  Koordination  auf  Grund
einer  regelmäßigen  normalen  Ordnung  notwendig  ist,  um  alle  zu  schützen  und
einem  jeden  die  Fähigkeit  zu  gewährleisten,  sein  Ziel  zu  verfolgen  (Henki  Lorin,
Principes  de  l’organisation  professionelle,  L’Association  Catholique,
  15.  Juli,  1892).
Man  kann  hierauf  allerdings  antworten,  daß  in  der  Gemeinde  die  Mehrzahl  den
Ausschlag  gibt,  während  in  der  freien  Korporation  dies  oft  die  Minderheit  sein  würde.
Dem  kann  andererseits  entgegengehalten  werden,  daß  in  der  Gemeinde  die  sogenannte
Mehrheit  des  Gemeinderats,  die  regiert,  oft  nur  eine  Minderheit  von  Wählern  vertritt, ­
  und  noch  dazu  eine  im  Verhältnisse  zur  Gesamtheit  der  Einwohner  viel  geringere ­
  Minderheit,  besonders  wenn  man  die  Frauen  dazu  rechnet,  die  kein  Stimmrecht ­
  haben;  —  und  übrigens  auch,  daß  dem  Berufsverbande,  mit  dem  Tage,  an
dem  seine  Vorschriften  obligatorisch  sein  würden,  ohne  Zweifel  die  Mehrheit  und
sogar  die  Gesamtheit  der  Arbeiter  des  betreffenden  Berufes  angeboren  würde.
            
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