Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  IV.  Die  auf  dem  Christentum  beruhenden  Lehren.  567

des  religiösen  Geistes  zu  beugen,  um  die  gleichen  Tugenden  wieder
zu  beleben,  die  ihn  auszeichneten,  als  Zunft  und  religiöse  Bruderschaft
noch  eins  waren.
Es  handelt  sich  aber  keineswegs  darum,  wie  die  Gegner  des
sozialen  Katholizismus  sagen,  die  mit  diesem  billigen  Argument  Mißbrauch ­
  treiben,  die  Zunft-  und  Brüderschaftsordnuug  des  Mittelalters
wieder  eiuzuführen.  Die  sozialen  Katholiken  wollen  sich  geradezu  auf
die  moderne  Gewerkschaft,  auf  das  Gewerkschaftswesen  stützen;  und
der  Beweis,  daß  dies  keine  zu  schmale  Basis  ist,  um  darauf  eine  neue
Gesellschaft  zu  errichten,  liegt  darin,  daß  die  Neo-Sozialisten,  die  erst
viel  später  darauf  gekommen  sind,  ebenfalls  keine  andere  haben
wollen.  Sie  erwarten  von  ihr  sogar  nicht  nur  eine  neue  Gesellschaft,
sondern  auch  eine  neue  Moral  (siehe  oben  S.  548).  Man  kann  daher
sagen,  daß  die  sozial-katholische  Politik,  die  ihnen  auf  diesem  Boden
vorausgegangen  ist,  sich  wohlunterrichtet  gezeigt  hat.
Am  Anfang  der  Bewegung  suchte  man  den  gemischten  Verband ­
  (syndicat  mixte)  zu  organisieren,  in  dem  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  vereinigt  sind,  und  der  die  besten  Garantien  für  den  sozialen
Frieden  zu  bieten  schien.  Die  Ergebnisse  waren  aber  recht  entmutigend x ).
Man  hat  diesen  Gedanken  aufgeben  und  sich  mit  der  korporativen  und
getrennten  Organisation  der  Arbeitgeber  und  der  Arbeitnehmer  begnügen ­
  müssen,  die  aber  zusammen  die  Regelung  der  Arbeit  und  die
Beilegung  von  Streitigkeiten  betreiben.  Diese  nicht  gemischten,
sondern  parallelen  Berufsverbände  sollen  nach  und  nach  die  Organe
der  Arbeitergesetzgebung  werden,  die  der  Staat  ihnen,  die  mehr  Erfahrung ­
  als  er  selbst  haben,  überlassen  soll.  Anstatt  daß  starre
Gesetzesvorschriften  alles  regeln,  was  mit  den  Interessen  der  Berufe
zu  tun  hat,  wie  Arbeitsdauer,  Sonntagsruhe,  Lehrlingswesen,  Werkstättenhygiene, ­
  Frauen-  und  Kinderarbeit  und  sogar  Minimallohn,
Gesetze,  die  in  ihrer  brutalen  Starrheit  fast  stets  unanwendbar
bleiben,  würde  alles  dies  von  da  an  allein  den  Beschlüssen  der
Berufsverbände  unterstehen.  Diese  Vorschriften  sollen  dann  für  alle,

')  Im  Jahre  1894  erklärte  der  Kongreß  der  katholischen  „Cercles“  in  Keims,
daß  „ohne  nns  die  Schwierigkeiten  zu  verhehlen,  die  sich  einer  Yerallgemeinung  des
gemischten  Syndikates  entgegen  stellen  .  .  .  muß  doch  die  Bildung  dieser  Syndikate
das  Ziel  unserer  Bestrebungen  sein.“  Und  im  Jahr  1904  sagte  der  Pater  Kütten
einer  der  Führer  der  katholischen  syndikalistischen  Bewegung  in  Belgien,  in  einem
Bericht  über  die  syndikalistische  Bewegung:  „Wir  verwerfen  die  Form  des  gemischten
Syndikates  nicht,  und  wir  geben  gerne  zu,  daß  sie  in  der  Theorie  die  vollkommenste
ist.  Das  ist  aber  kein  Grund,  um  die  Augen  dem  Lichte  zu  verschließen  und  sich
darauf  zu  versteifen,  nicht  anerkennen  zu  wollen,  daß  das  gemischte  Syndikat  jetzt
in  wenigstens  90%  der  großen  industriellen  Gemeinden  des  Landes  eine  nicht  zu
wirklichende  Utopie  ist“  (Angeführt  von  Dechesnb,  Syndicats  ouvriers  beiges,
1906,  8.  76).
            
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