Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 633
sondern nur die, die man nicht vermehren kann“ Gewinn haben. Wenn
nns die Rente oft unter einem Differentialcharakter erscheint, so
beruht dies einfach darauf, daß die Seltenheit oft relativ ist und
vermindert werden kann, indem man an Stelle des Seltenheitsfaktors
der Produktion andere setzt, die einen geringeren Ertrag geben 1 ).
Ebenso weist Schäfflb 1867 in einem teilweise der Rente gewidmeten
Werke * 2 ) mit Nachdruck auf den Gedanken hin, daß der Boden eine
Rente abwirft, nicht weil er ein Geschenk der Natur ist, sondern
einfach deshalb, weil der Boden unbeweglich ist und infolgedessen
keine Ortsveränderung oder Vermehrung gestattet, wie die anderen
Kapitalien. — Als endlich Kahl Mengee 1872 in seinen Grund
sätzen der Volkswirtschaftslehre den Grund der modernen
Wertlehre legte, beeilte er sich, die Theorie der Rente in die
allgemeine Preistheorie einzubeziehen, indem er kathegorisch be
hauptete: „Die Bodenbenutzungen stehen demnach rücksichtlich ihres
Wertes unter keinen anderen allgemeinen Gesetzen als z. B. die
Nutzungen von Maschinen, Werkzeugen, Wohnhäusern, Fabriken, ja
als alle übrigen ökonomischen Güter, welcher Art sie auch immer
sein mögen“ 3 ).
Den einzigen Unterschied, den die heutigen Nationalökonomen
zwischen den so verstandenen Renten anerkennen, ist ihre mehr oder
weniger lange Dauer. Die einen, wie die von einer Maschine höherer
Qualität gelieferten, verschwinden sehr schnell, da man mit Leichtig
keit neue, konkurrierende Maschinen herstellen kann; andere bleiben
im Gegenteil während einer langen Zeit an das gleiche produktive
Element gebunden: es sind dies alle die, die auf natürliche Qualitäten,
sei es des Boden, sei es des Menschen beruhen. Um die Ausdrucks-
*) Mangoldt , Die Lehre vom Unternehmergewinu (Leipzig 1855)
S. 109 ff.
2 ) , Schaufele, Die nationalökonomische Theorie der ausschließen
den. Absatz Verhältnisse, Tübingen, 1867. In diesem Werk bemüht sich
Schaufele eine Rechtfertigung der Renten im allgemeinen und der Bodenrente im
besonderen zu erbringen. Er sieht in den Renten Prämien, die der erhält, der
seine persönlichen Fähigkeiten oder seine Kapitalien oder seinen Boden in einer
besonders nutzbringenden Art und Weise zu verwenden weiß. Die Rente ist ein
Lockbissen, die Quelle allen Fortschrittes und aller wirtschaftlichen Tätigkeit, eine
Art natürliches Urheberrecht, das die Gesellschaft ganz spontan denen zuerkenut, die
es verstehen, ihr zu dienen, das aber die Konkurrenz dann wieder zur rechten Zeit
beseitigt. Auch die Bodenrente wird durch diesen Charakterzug gerechtfertigt,
ausgenommen, wo sie durch die Gesetzgebung verfälscht oder zu einem Mißbrauch
verkehrt worden ist. — Diese Verteidigungsrede zugunsten der Rente ist sehr
Interessant und die, die in der Bodenrente nur ein „unearned in crem ent“
sehen, würden gut tun, über diese wirtschaftliche Funktion des nicht erworbenen
Einkommens naohzudenken.
3 ) Mengeh, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, S. 148.