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Löhne mit Altersabstufung. Gruppenlöhne.
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bp) Gruppenlöhne. Beruht die eben geschilderte Ordnung der Löhne auf
dem Altersaufbau der Gesellschaft und der notwendigen hierarchischen Gliederung der
größeren Betriebe, so beruhen die Gruppenlöhne auf der technischen Notwendigkeit,
gewisse größere Arbeitsprozesse ganzen Gruppen von Arbeitern zu übergeben. Die
neuere Entwickelung lehnt sich an die althergebrachte genossenschaftliche Zusammenfassung
einer Anzahl kooperativ thätiger Arbeiter an. Wir haben oben (J. 415 - 416) die
älteren Arbeitsgenossenschaften kennen gelernt; sie sind nie ganz verschwunden, haben
seit dem Mittelalter im Bergbau, in Steinbrüchen, bei der Holzfällung im Walde, bei
Erdarbeiten fortgedauert. Die italienischen Maurer, die ostdeutschen und slavischen
ländlichen Wanderarbeiter, die Lippeschen Ziegelgänger pflegen heute noch in Gruppen
von zwölf oder mehr Personen unter einem Führer thätig zu sein. Sie werden im
Akkord bezahlt, teilen den Verdienst; der Arbeitgeber schließt den Vertrag nur mit
dem Vorarbeiter, der für seine Leute verantwortlich ist. Das System ist beliebt und
wirkt segensreich, wo alte Tradition und genossenschaftlicher Geist die Leute beherrscht,
und wo der leitende Vorarbeiter oder Gruppenmeister mit einem sesten bekannten
Vorteil, z. B. einer Doppelportion sich begnügt, den Leuten ebenso sehr als Genosse
wie als Herr gegenüber steht. Auch wo, wie in den Schieferbrüchen von Wales, eine
Gruppe aus je 8—4 Genossen mit einer doppelten Zahl reiner Lohnarbeiter geschäftlich
thätig ist, kann die Einrichtung sich bewähren; die jüngeren Lohnarbeiter der Gruppe,.
die sich auszeichnen, treten nach und nach in die Genossenstellen ein.
In der neueren Industrie hat dasselbe System nun aber vielfach einen ganz
anderen Charakter angenommen. Die Zwischenmeister, welche Leute in Form von
Heim⸗ oder Werkstattarbeitern beschäftigen, können sich zwar auch noch als Standes—
genossen ihrer Arbeitsgehülfen fühlen und sie gut behandeln; es ist da hauptsächlich
der Fall, wo Handwerkstraditionen sie beherrschen; sie können aber ihre wucherischen
Fronvögte werden und werden es unter dem Sruck der Konkurrenz häufig. Auch wo
in den Bergwerken oder Fabriken sogenannte Unterkontraktoren, Akkord- oder Werk—
meister größere Arbeiten im Akkord übernehmen, die Leute annehmen und entlassen,
haben diese Gruppenakkorde, zumal da, wo die Arbeiter nur Tagelohn oder minimale
Gewinnanteile erhalten, meist einen sehr schlimmen Charakter angenommen. Die Leute
werden vom Unterkontraktor bis aufs Blut zur Arbeit angetrieben; den ganzen oder
überwiegenden eventuellen Gewinn hat der Gruppenmeister. Daher der weitverbreitete
Kampf der Arbeiter, besonders der organisierten gegen die Gruppenakkorde. Sie haben
in dieser Form allen genossenschaftlichen Geist abgestreift, sind nichts als mißbräuchliche,
schweißtreibende Kleinunternehmungen, in welchen der Oberunternehmer, der Fabrikant
des Gewinnes wegen auf seine Pfuͤcht verzichtet hat, seine Unterbeamten, die Akkord—
meister zu kontrolsieren.
Wo aber eine solche Kontrolle stattfindet, und wo man an der genossenschaftlichen
Idee festhält, kann der Gruppenakkord auch heute eine sehr gute Form der Lohnzahlung
sein. Man hat, um die erwähnten Übelstände zu beseitigen, teilweise den komman—
dierenden Werkmeister auf festen Lohn gestellt, was aber leicht seinen Eifer lähmt;
man läßt ihn teilweise die Leute nicht nach Willkür annehmen und entlafssen. Oder
man läßt die Leute den gesamten Akkordverdienst nach festen Zahlenproportionen teilen,
die ihrer festgestellten Leistungsfähigkeit entsprechen; man zahlt auch teilweise feste Löhne
und giebt nur eine Gesamtprämie für schnellere und besonders gute Arbeit. Die ver—
schiedensten Kombinationen sind möglich. Alle solche Gruppenzahlungen pflegen sich
nur da ganz zu bewähren, wo die Gruppen sich auf 5, 12, 20 oder 30 Leute, die sich
lennen und kontrollieren, beschränken. Wo man, wie z. B. auf den Werften bis zu
Gruppen von 200 -400 Arbeitern aufgestiegen ist, wird leicht der kameradschaftlich ein—
heitliche, kontrollierende Geist verschwinden.
Alle diese Fragen einer feineren, komplizierteren und gerechteren Lohnbemessung
erhalten von Tag zu Tag größere Bedeutung; nicht bloß weil ein großer Teil ver
Unzufriedenheit der Arbeiter sich anknüpft an das ihnen siets sichtbarste Unrecht, das
darin besteht, daß der eine mehr leistet und doch weniger bekommt als die neben ihm