Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Die  Theorie  der  Bodenrente  und  ihre  Anwendungen.  633
sondern  nur  die,  die  man  nicht  vermehren  kann“  Gewinn  haben.  Wenn
nns  die  Rente  oft  unter  einem  Differentialcharakter  erscheint,  so
beruht  dies  einfach  darauf,  daß  die  Seltenheit  oft  relativ  ist  und
vermindert  werden  kann,  indem  man  an  Stelle  des  Seltenheitsfaktors
der  Produktion  andere  setzt,  die  einen  geringeren  Ertrag  geben 1 ).
Ebenso  weist  Schäfflb  1867  in  einem  teilweise  der  Rente  gewidmeten
Werke *  2 )  mit  Nachdruck  auf  den  Gedanken  hin,  daß  der  Boden  eine
Rente  abwirft,  nicht  weil  er  ein  Geschenk  der  Natur  ist,  sondern
einfach  deshalb,  weil  der  Boden  unbeweglich  ist  und  infolgedessen
keine  Ortsveränderung  oder  Vermehrung  gestattet,  wie  die  anderen
Kapitalien.  —  Als  endlich  Kahl  Mengee  1872  in  seinen  Grundsätzen ­
  der  Volkswirtschaftslehre  den  Grund  der  modernen
Wertlehre  legte,  beeilte  er  sich,  die  Theorie  der  Rente  in  die
allgemeine  Preistheorie  einzubeziehen,  indem  er  kathegorisch  behauptete: ­
  „Die  Bodenbenutzungen  stehen  demnach  rücksichtlich  ihres
Wertes  unter  keinen  anderen  allgemeinen  Gesetzen  als  z.  B.  die
Nutzungen  von  Maschinen,  Werkzeugen,  Wohnhäusern,  Fabriken,  ja
als  alle  übrigen  ökonomischen  Güter,  welcher  Art  sie  auch  immer
sein  mögen“ 3 ).
Den  einzigen  Unterschied,  den  die  heutigen  Nationalökonomen
zwischen  den  so  verstandenen  Renten  anerkennen,  ist  ihre  mehr  oder
weniger  lange  Dauer.  Die  einen,  wie  die  von  einer  Maschine  höherer
Qualität  gelieferten,  verschwinden  sehr  schnell,  da  man  mit  Leichtigkeit ­
  neue,  konkurrierende  Maschinen  herstellen  kann;  andere  bleiben
im  Gegenteil  während  einer  langen  Zeit  an  das  gleiche  produktive
Element  gebunden:  es  sind  dies  alle  die,  die  auf  natürliche  Qualitäten,
sei  es  des  Boden,  sei  es  des  Menschen  beruhen.  Um  die  Ausdrucks-*)

  Mangoldt  ,  Die  Lehre  vom  Unternehmergewinu  (Leipzig  1855)
S.  109  ff.
2 )  ,  Schaufele,  Die  nationalökonomische  Theorie  der  ausschließenden. ­
  Absatz  Verhältnisse,  Tübingen,  1867.  In  diesem  Werk  bemüht  sich
Schaufele  eine  Rechtfertigung  der  Renten  im  allgemeinen  und  der  Bodenrente  im
besonderen  zu  erbringen.  Er  sieht  in  den  Renten  Prämien,  die  der  erhält,  der
seine  persönlichen  Fähigkeiten  oder  seine  Kapitalien  oder  seinen  Boden  in  einer
besonders  nutzbringenden  Art  und  Weise  zu  verwenden  weiß.  Die  Rente  ist  ein
Lockbissen,  die  Quelle  allen  Fortschrittes  und  aller  wirtschaftlichen  Tätigkeit,  eine
Art  natürliches  Urheberrecht,  das  die  Gesellschaft  ganz  spontan  denen  zuerkenut,  die
es  verstehen,  ihr  zu  dienen,  das  aber  die  Konkurrenz  dann  wieder  zur  rechten  Zeit
beseitigt.  Auch  die  Bodenrente  wird  durch  diesen  Charakterzug  gerechtfertigt,
ausgenommen,  wo  sie  durch  die  Gesetzgebung  verfälscht  oder  zu  einem  Mißbrauch
verkehrt  worden  ist.  —  Diese  Verteidigungsrede  zugunsten  der  Rente  ist  sehr
Interessant  und  die,  die  in  der  Bodenrente  nur  ein  „unearned  in  crem  ent“
sehen,  würden  gut  tun,  über  diese  wirtschaftliche  Funktion  des  nicht  erworbenen
Einkommens  naohzudenken.
3 )  Mengeh,  Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre,  S.  148.
            
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