Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Die  Theorie  der  Bodenrente  und  ihre  Anwendungen.  637

lebhafte  Propaganda  seiner  Ideen  ins  Werk  setzte.  1781  veröffentlichte ­
  ein  angesehener  Professor  der  Universität  Aberdeen,  W.  Ogilvie,
anonym  einen  „Versuch  über  das  Eecht  des  Grundeigentums“,  in  dem
er  vorschlug,  durch  eine  Steuer  den  ganzen  Wert  des  Bodens,  soweit
er  nicht  auf  die  Meliorationsarbeiten  des  Besitzers  zurückzuführen
sei,  zu  konfiszieren.  Seine  Gedanken  sollen  angeblich  die  Zustimmung
des  Philosophen  Ebid  gefunden  haben.  Thomas  Paine  führte  1797
in  einer  Broschüre  ähnliche  Gedanken  aus*).  Im  19.  Jahrhundert
finden  wir  von  neuem  ihre  Verteidigung  bei  einem  gewissen  Patrick
Edward  Dove  in  seinem  1850  veröffentlichten  Werke 2 ).  Im  folgenden ­
  Jahre  erklärte  der  berühmte  Philosoph  Herbert  Spencer  in
seiner  Sozialen  Statik 3 ),  daß  die  Wieder-in-Besitz-nahme  des
Bodens  durch  den  Staat  „mit  dem  höchsten  Zustand  der  Zivilisation
im  Einklang  stehe“  und  ebenfalls  in  völliger  Harmonie  mit  dem  Sittengesetze ­
  sei.  Allerdings  gab  Spencer  in  einem  späteren  Werke  zu,
daß  „alles  was  die  Gemeinschaft  gerechterweise  verlangen  kann,  die
Oberfläche  des  Bodens  im  Urzustand  ist“ 4 ),  und  sprach  ihr  jedes
Eecht  ab,  „auf  den  Wert,  den  der  Boden  durch  Abholzung,  Urbarmachung, ­
  andauernde  Bewirtschaftung,  Drainage,  Straßenbauten,  landwirtschaftliche ­
  Gebäude  usw.  erhalten  habe“.  Trotz  dieser  bedeutsamen ­
  Einschränkung  wird  das  Prinzip  von  ihm  nicht  weniger  klar
anerkannt.
Außerhalb  Englands  wurde  das  Unrecht  der  Gemeinschaft  am
Boden  mehr  als  einmal  proklamiert.  Neben  wirklichen  Sozialisten,
wie  Proudhon  und  dem  belgischen  Baron  Colins,  oder  christlichen
Sozialisten,  wie  Francois  Hiiet,  findet  man  es  von  Philosophen,  wie
Eenouvier,  Fooillee  und  Secretan  bestätigt.  Sie  gehen  soweit,
ein  Entschädigungsrecht  zugunsten  der  jetzigen  Generation  anzuerkennen, ­
  das  zu  Lasten  der  Gesellschaft  zu  gehen  hat,  die  die
früheren  Usurpationen  duldete.
So  verkündete  eine  schon  alte  Auffassung,  die  von  jeder  wirtschaftlichen ­
  Theorie  über  die  Eente  unabhängig  ist,  das  Urrecht
eines  jeden  Menschen  am  Boden  und  forderte  die  Wiederaufrichtung
dieses  Eechtes.  Wir  finden  übrigens  ihr  Echo  bei  fast  allen  An-')
  Agrarian  Justice  opposed  to  agrarian  law  and  agrarian  monopoly
  (Agrargerechtigkeit  gegenüber  Agrarrecht  und  Agrarmonopol)  London,  1797.
2 )  The  theory  of  human  progression  and  natural  probahility  of
a  reign  of  justice  (Theorie  des  menschlichen  Fortschrittes  und  natürliche  Wahrscheinlichkeit ­
  einer  Herrschaft  der  Gerechtigkeit).  Vgl.  über  Spence,  Oqilvie,  Dove,
Paine  die  Dissertation  Escakba’s:  Nationalisation  du  sol  et  Soeialisme.
Paris,  1904.  Wir  entlehnen  ihm  die  Einzelheiten  über  die  verschiedenen  Schriftsteller, ­
  deren  Texte  wir  nicht  vor  Augen  gehabt  haben.
3 )  Social  Statios,  1851,  Kap.  IX,  Abt.  8.
4 )  Heebekt  Spencer,  Justice,  franz.  Übers.,  S.  107  (1893).
            
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