Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Fünftes  Buch.  Die  Lehren  der  neuesten  Zeit.

Bodenrente  illegitim.  Dies  ist  der  Schluß,  den  man  sehr  bald  aus
den  Prämissen  Ricaedo’s  gezogen  hat.
Diese  Schlußfolgerung  mußte  sich  auch  um  so  natürlicher  aufdrängen, ­
  da  sie  in  einer  sehr  alten  Auffassung,  die  schon  aus  der
Zeit  vor  Ricardo  stammt,  eine  Stütze  fand:  die  Idee  der  Ungerechtigkeit ­
  nicht  nur  des  aus  dem  Grundbesitz  stammenden  Einkommens,
sondern  des  Grundbesitzes  an  und  für  sich.  Das  bewegliche  Eigentum
ist  eine  persönliche  Schöpfung  des  Menschen,  eine  Frucht  der  Sparsamkeit ­
  und  der  Arbeit,  wenn  auch  nicht  nicht  immer  des  gegenwärtigen, ­
  so  doch  zum  wenigsten  eines  früheren  Besitzers.  Aber  der
Boden!  Ist  er  nicht  eine  Gabe  der  Natur,  ein  freies  Geschenk  der
Vorsehung,  das  allen  ohne  Ausnahme  dargeboten  wird?  Man  kennt
den  berühmten  Ausruf  Peoudhon’s;  „Wer  hat  die  Erde  gemacht?  —
Gott.  —  Daher,  fort  mit  Dir,  Besitzer!“  *)  Für  diese  ursprüngliche
und  sehr  alte  Auffassung  hat  Ricardo  wider  Willen  einen  neuen
Beweis  geliefert.
Der  Gedanke  eines  natürlichen  Anrechtes  der  Gemeinschaft  auf
den  Boden  lebt  in  allen  Ländern.  Doch  hat  er  in  England  zahlreichere ­
  Anhänger  als  in  anderen  Ländern  gehabt,  vielleicht  infolge
der  dort  bestehenden  Vorherrschaft  des  Großgrundbesitzes  und  der
Mißbräuche,  zu  denen  dies  Anlaß  gab.  Dieser  Gedanke  hat  seine
Wurzeln  sogar  in  den  juristischen  Überlieferungen  der  Nation.
„Unsere  Gesetze“,  sagt  der  Rechtsgelehrte  Feedeeic  Pollock  ä )
„kennen  als  absolutes  Grundeigentumsrecht  nur  das  der  Krone.  Der
ganze  Boden  wird  so  angesehen,  als  ob  er  mittelbar  oder  unmittelbar
von  der  Krone  zu  Lehen  gegeben  worden  wäre,  auch  dort,  wo  keine
Abgabe  oder  Dienstleistung  darauf  ruht,  und  ohne  daß  die  Archive
irgendeinen  von  der  Krone  ausgestellten  Ubertragungstitel  enthalten“.
Schon  im  17.  Jahrhundert  behauptete  Locke  in  seinem  kleinen  Buch
„On  civil  government“,  daß  „Gott  die  Erde  den  Menschenkindern
zum  gemeinsamen  Besitz  gegeben  habe“.
Seit  dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts  trifft  man  immer  häufiger
die  Behauptung  eines  Rechtes  der  Gemeinschaft,  den  ungerechterweise ­
  angeeigneten  Boden  zurückzunehmen.  Manchmal  stammen  sie
von  unbekannten  Reformern,  oft  aber  auch  von  bedeutenden  oder
berühmten  Schriftstellern.  1775  schlug  ein  Lehrer  in  Newcastle,
Thomas  Spenge,  in  einem  in  der  philosophischen  Gesellschaft  dieser
Stadt  gehaltenen  Vortrage  vor,  daß  das  Eigentumsrecht  am  Boden
wieder  den  Gemeinden  zufallen  solle.  Darauf  sah  er  sich  in  der  Folge
gezwungen,  nach  London  zu  flüchten,  wo  er  nicht  ohne  Erfolg  eine

b  Phoudhon,  Qu’est-ce  que  la  propriete?  S.  74.
2 J  Pollock,  The  Land  Laws,  S.  12  (London,  1883).
            
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