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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit.
Ihr wollt, sagen die Sozialisten, das arbeitslose Einkommen ab
schaffen? Ausgezeichnet! Warum aber wollt ihr dann nicht auch
die Kapitalzinsen abschaffen? Sind sie nicht, ebenso wie die Pacht,
ein nicht erworbenes Einkommen? Kostet den Kapitalisten die
Dividende, die er einstreicht, mehr Arbeit als den Grundbesitzer die
Rente? Genau wie ihr, beabsichtigen auch wir das arbeitslose Ein
kommen zu vernichten, aber, logischer als ihr, haben wir den Mut, es in
allen seinen Formen zu vernichten. — Stuart Mill und seine Anhänger
sind hiergegen nicht völlig wehrlos, denn in ihren Augen sind die
Zinsen eine gerechtfertigte Entlohnung, wenn nicht der Arbeit, so doch
der Abstinenz des Kapitalisten. Die Zinsen sind der Gegenwert dieses
Opfers *)• — Doch die Sozialisten lassen sich nicht überzeugen. Sie
weigern sich, die durchaus negative Anstrengung des Kapitalisten
und die positive Tätigkeit des Arbeiters gegeneinander aufzu
rechnen. Die meisten von ihnen haben auch mit ihrem Spott über
die Furchtsamkeit Mill’s und seiner Freunde nicht gekargt.
Und nun die bürgerlichen Ökonomisten! Ihr findet, sagen sie, die
Bodenrente ungerechtfertigt, weil der Fortschritt der Gesellschaft
mehr als die Arbeit des Besitzers daran beteiligt ist? Gegen welches
Einkommen kann aber eine derartige Kritik nicht erhoben werden?
Liegt nicht allen Einkommen ein durchaus soziales Element zu
grunde, eben das, das auch die Bodenrente geschaffen hat: die
Nachfrage nach Gütern? Das Wachstum der sozialen Nachfrage
bringt dem Kapital wie dem Boden, und der Arbeit wie dem Kapital
unerwartete und manchmal sehr hohe Einkünfte. Hat die Entwick
lung der Nationalökonomie nicht nach und nach das Bestehen einer
Menge von Renten zu unserer Kenntnis gebracht, die sich von der
Bodenrente nur durch ihre kürzere Dauer unterscheiden? War das
Vermögen des berühmten Buckligen der Rue Quincampoix*) zur
1 ) Über die Unterscheidung' zwischen der Berechtigung des mobilen und im
mobilen Eigentums vgl. Stüakt Mill, Principles, B. II, Kap. II, § 1 und Henky
Gboüge, Fortschritt und Armut, B. VII, Kap. I „Die Einrichtung des Eigen
tums“, sagt Stuakt Mill an dieser Stelle, „besteht, wenn man es auf seine haupt
sächlichsten Bestandteile zurückführt, in der Anerkennung des Rechtes einer jeden
Person, ausschließlich über die Dinge zu verfügen, die sie durch ihre eigene An
strengung erzeugt hat, oder die sie von denen, die sie erzeugt haben, sei es als
Geschenk, sei es auf Grund eines Vertrages, ohne Gewalt oder Betrug erhalten hat“.
Eine derartige Definition bedeutet allerdings die Unrechtmäßigkeit des Grundbesitzes. —
Die Definition Henky Geohgb’s ist eine Wiederholung der von Mill. Er nimmt das
Haus ais von dem Grund und Boden, auf dem es steht, unterschieden an, und findet
das Besitzrecht am Hause berechtigt, das am Grund und Boden unberechtigt.
2 ) Zur Zeit, als das System Law’s auf seinem Höhepunkt stand und ganz Paris
die Türen der Bank Law’s in der rue Quincampoix bestürmte, um Aktien seiner
„Compagnie d’Occident“ zu zeichnen (die sich mit der Ausbeutung Kanadas und des
Mississippitales befassen sollte}, erwarb ein kleiner Buckliger in wenigen Wochen