Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit. 
Ihr wollt, sagen die Sozialisten, das arbeitslose Einkommen ab 
schaffen? Ausgezeichnet! Warum aber wollt ihr dann nicht auch 
die Kapitalzinsen abschaffen? Sind sie nicht, ebenso wie die Pacht, 
ein nicht erworbenes Einkommen? Kostet den Kapitalisten die 
Dividende, die er einstreicht, mehr Arbeit als den Grundbesitzer die 
Rente? Genau wie ihr, beabsichtigen auch wir das arbeitslose Ein 
kommen zu vernichten, aber, logischer als ihr, haben wir den Mut, es in 
allen seinen Formen zu vernichten. — Stuart Mill und seine Anhänger 
sind hiergegen nicht völlig wehrlos, denn in ihren Augen sind die 
Zinsen eine gerechtfertigte Entlohnung, wenn nicht der Arbeit, so doch 
der Abstinenz des Kapitalisten. Die Zinsen sind der Gegenwert dieses 
Opfers *)• — Doch die Sozialisten lassen sich nicht überzeugen. Sie 
weigern sich, die durchaus negative Anstrengung des Kapitalisten 
und die positive Tätigkeit des Arbeiters gegeneinander aufzu 
rechnen. Die meisten von ihnen haben auch mit ihrem Spott über 
die Furchtsamkeit Mill’s und seiner Freunde nicht gekargt. 
Und nun die bürgerlichen Ökonomisten! Ihr findet, sagen sie, die 
Bodenrente ungerechtfertigt, weil der Fortschritt der Gesellschaft 
mehr als die Arbeit des Besitzers daran beteiligt ist? Gegen welches 
Einkommen kann aber eine derartige Kritik nicht erhoben werden? 
Liegt nicht allen Einkommen ein durchaus soziales Element zu 
grunde, eben das, das auch die Bodenrente geschaffen hat: die 
Nachfrage nach Gütern? Das Wachstum der sozialen Nachfrage 
bringt dem Kapital wie dem Boden, und der Arbeit wie dem Kapital 
unerwartete und manchmal sehr hohe Einkünfte. Hat die Entwick 
lung der Nationalökonomie nicht nach und nach das Bestehen einer 
Menge von Renten zu unserer Kenntnis gebracht, die sich von der 
Bodenrente nur durch ihre kürzere Dauer unterscheiden? War das 
Vermögen des berühmten Buckligen der Rue Quincampoix*) zur 
1 ) Über die Unterscheidung' zwischen der Berechtigung des mobilen und im 
mobilen Eigentums vgl. Stüakt Mill, Principles, B. II, Kap. II, § 1 und Henky 
Gboüge, Fortschritt und Armut, B. VII, Kap. I „Die Einrichtung des Eigen 
tums“, sagt Stuakt Mill an dieser Stelle, „besteht, wenn man es auf seine haupt 
sächlichsten Bestandteile zurückführt, in der Anerkennung des Rechtes einer jeden 
Person, ausschließlich über die Dinge zu verfügen, die sie durch ihre eigene An 
strengung erzeugt hat, oder die sie von denen, die sie erzeugt haben, sei es als 
Geschenk, sei es auf Grund eines Vertrages, ohne Gewalt oder Betrug erhalten hat“. 
Eine derartige Definition bedeutet allerdings die Unrechtmäßigkeit des Grundbesitzes. — 
Die Definition Henky Geohgb’s ist eine Wiederholung der von Mill. Er nimmt das 
Haus ais von dem Grund und Boden, auf dem es steht, unterschieden an, und findet 
das Besitzrecht am Hause berechtigt, das am Grund und Boden unberechtigt. 
2 ) Zur Zeit, als das System Law’s auf seinem Höhepunkt stand und ganz Paris 
die Türen der Bank Law’s in der rue Quincampoix bestürmte, um Aktien seiner 
„Compagnie d’Occident“ zu zeichnen (die sich mit der Ausbeutung Kanadas und des 
Mississippitales befassen sollte}, erwarb ein kleiner Buckliger in wenigen Wochen
	        
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