Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 649 
konfiszieren. Sie verlangen den Heimfall des Bodens selbst an den 
Staat. 
Anscheinend sind sie radikaler als die im vorhergehenden be 
sprochenen Systeme — zum wenigsten als das System Stuart Mill’s. 
In Wirklichkeit beruhen sie auf einem viel einfacheren Prinzip. Wie Mill, 
schlagen auch die Anhänger der Nationalisierung vor, dem Staat den 
Mehrwert des Bodens vorzubehalten; wie er, glauben sie an die Dauer 
und die Beständigkeit dieses Mehrwerts; wie er, behaupten sie das 
Urrecht der Gesellschaft auf den Besitz des Bodens. Sie betonen aber 
besonders, daß sie den gegenwärtigen Besitzern nichts nehmen wollen. 
Sie unterscheiden in den Einkommen dieser Besitzer nicht, was verdient 
und was nicht verdient ist, „earned“ oder „unearned“: sie lassen es 
als Ganzes als gerechtfertigt gelten. Sie wollen nicht wie Mill dem 
Grundbesitz zurufen: bis hierher und nicht weiter! Sie schlagen 
ganz einfach eine Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens 
vor, eine Enteignung, die übrigens mit allen nur möglichen Garantien 
umgeben wird, und in der eine Entschädigung die Grundbesitzer 
nicht nur für den Verlust ihres jetzigen Einkommens, sondern auch 
für den Verlust des zukünftigen Einkommens, auf das sie hätten 
rechnen können, schadlos hält. Was kann einfacher und ge 
rechter sein? 
Das praktische Interesse derartiger Systeme ist natürlich von 
sehr geringer Bedeutung. Solche tiefgehende Umwälzungen des 
Grundbesitzes sind in alten Ländern nur in Revolutionszeiten mög 
lich, und Revolutionen werden nicht leichten Herzens und ohne 
zwingende Notwendigkeit unternommen. Nun haben aber gerade all 
die großen, seit einem Jahrhundert eingetretenen Umwandlungen des 
Großgrundbesitzes (in Frankreich während der Revolution, in Rußland 
bei der Aufhebung der Leibeigenschaft, in Irland seit etwa 30 Jahren) 
alle den Zweck gehabt, den persönlichen Besitz nicht zu begrenzen, 
sondern im Gegenteil, ihn zu stärken und sogar zu schaffen. Noch 
heute beschäftigt man sich in Rußland gerade mit dieser Aufgabe. 
Für die Nationalisierung haben diese Vorgänge wenig ermutigendes! 
— Vielleicht liefern die neuen Länder ein besseres Versuchsfeld. 
Vielleicht wird es dort leichter sein, dem Staat die Hauptrolle vor- 
zubehaiten. In Wirklichkeit denkt man aber gerade dort am wenig 
sten daran, weil die Mißbräuche des Großgrundeigentums dort noch 
nicht Zeit gehabt haben, sich fühlbar zu machen. 
Dieser utopistische Charakter der Systeme, die wir jetzt unter 
suchen, enthebt uns der Aufgabe, auf die Einzelheiten der Organi 
sation einzugehen, die nach Durchführung der Reform einzuführen 
Wären, Einzelheiten, die die Anhänger der Nationalisierung manchmal 
recht eingehend auszumalen lieben.
	        
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