Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

und  die  Saat  auszusäen,  seinerseits  zur  Vergrößerung  der  industriellen
Produktion  beiträgt.  Das  Wachstum  des  nationalen  Reichtums  besteht ­
  daher  nicht  in  einer  Erhöhung  des  „Produit  net“  allein,  sondern
in  der  Vermehrung  aller  der  dem  Verbraucher  zur  Verfügung  stehenden ­
  Gegenstände.
.  Als  klare,  praktische  Folge  dieser  Auffassung  ergibt  sich,  daß
die  Steuer  nicht,  wie  es  die  Physiokraten  wollten,  von  einer  einzigen
Klasse  getragen  werden  soll.  Sie  muß  alle  gleichmäßig  treffen.  Der
einzigen  Steuer  setzt  Smith  eine  vielfache  Steuer  gegenüber,  die
gleichzeitig  alle  Einkommensquellen,  die  Arbeit  und  das  Kapital,
ebenso  wie  den  Boden  in  Anspruch  nimmt,  —  und  er  faßt  sie  in  dem
folgenden  Grundsatz  zusammen:  „Die  Untertanen  jedes  Staates  müssen
zur  Unterstützung  der  Staatsgewalt  so  genau  als  möglich  nach  Verhältnis ­
  ihres  Vermögens  beitragen,  d.  h.  nach  Verhältnis  der  Einkünfte, ­
  die  ein  jeder  unter  dem  Schutz  des  Staates  genießt 1 ).“  Dies
ist  der  berühmte  Grundsatz  von  der  Proportionalität  der  Lasten  zu
der  Leistungsfähigkeit  eines  jeden,  auf  den  man  sich  seitdem  so  oft
in  Finanzfragen  berufen  hat 2 )/
Es  ist  sehr  merkwürdig,  daß  A.  Smith  nicht  imstande  war,  alle
sich  aus  seiner  Theorie  ergebenden  Folgerungen  zu  ziehen.  Er  scheint
ihre  ganze  Tragweite  nicht  sofort  begriffen  zu  haben.  Die  Theorie
der  Arbeitsteilung  allein  genügt  schon,  um  das  ganze  physiokratische
System  hinfällig  zu  machen.
Nichtsdestoweniger  bemüht  sich  Smith  im  letzten  Kapitel  seines
vierten  Buches  in  langen  Ausführungen  und  mit  Gründen,  die  nicht
immer  überzeugend  sind,  die  Physiokraten  zu  widerlegen.  Mehr  noch,
er  vergißt  das  Prinzip  der  Arbeitsteilung,  eignet  sich  einen  Teil  ihrer

')  Dies  ist  die  erste  der  vier  berühmten  Grundsätze,  die  Smith  an  den  Anfang
seiner  Stenertheorie  stellt.  Die  drei  anderen  lauten:  II.  Die  Steuer,  die  jeder  einzelne
Bürger  zu  zahlen  verbunden  ist,  muß  genau  bestimmt  und  nicht  willkürlich  sein.
Die  Zeit  der  Zahlung,  die  Art  und  Weise  derselben,  die  Summe,  welche  gezahlt
werden  soll:  alles  das  muß  dem  Steuerpflichtigen,  sowie  jeder  anderen  Person  klar  und
deutlich  sein  .  .  .  III.  Jede  Steuer  muß  zu  der  Zeit  und  auf  die  Weise  erhoben
werden,  zu  welcher  und  auf  welche  es  dem  Steuerpflichtigen  am  leichtesten  fällt,
sie  zu  bezahlen  ...  IV.  Jede  Steuer  muß  so  eingerichtet  sein,  daß  sie  so  w'enig  als
möglich  über  die  Summe,  die  sie  dem  Staatsschätze  einbringt,  aus  der  Tasche  des
Bürgers  herausnimmt  .  .  .  (II,  S.  243/244,  ß.  V,  Kap.  II,  Teil  2).
2 )  Dieser  Grundsatz  der  Proportionalität  hat  Smith  nicht  gehindert,  an  einer
übrigens  alleinstehenden  Stelle  sich  zugunsten  einer  progressiven  Steuer  anszusprechen.
Derartige  unlogische  Gedanken  finden  sich  oft  bei  ihm.  Wo  er  von  der  Mietssteuer
spricht,  bemerkt  er,  daß  die  Eeichen  dadurch  härter,  als  die  Armen  getroffen  werden,
weil  der  erstere  im  Verhältnis  mehr  als  der  zweite  für  seine  Wohnung  ausgibt.
„Es  ist  eben“,  sagt  er,  „nicht  unbillig,  daß  der  Reiche  nicht  nur  nach  Verhältnis
seiner  Einkünfte,  sondern  noch  etwas  über  dieser  Verhältnisse  hinaus  zu  den  Staatsausgaben ­
  beitrage“  (II,  S.  254,  B.  V,  Kap.  II,  Teil  1).
            
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