Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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dienenden Gebäude entspricht dem Wesen der Wohnungssteuer. Streitig 
ist, wie die Theater und Gasthöfe steuerrechtlich zu behandeln sind. 
Erstere sind von der Rechtsprechung für steuerfrei, letztere dagegen 
für steuerbar erklärt worden 1 ). 
Bei mehrfachem Wohnsitz ist für jede Wohnung Mietsteuer zu 
zahlen. Dies entspricht ihrem Wesen als Aufwandsteuer, während 
die Familiensteuer als persönliche Abgabe, wie früher dargelegt, nur 
in einer Gemeinde zu entrichten ist. Die Bemessung der Steuer er 
folgt nach dem vollen Mietwert der Wohnungen unter Zugrundelegung 
des „tatsächlichen oder vermuteten Mietzinses“ (Art. 18 Abs. 1 Dekr. * 2 )), 
je nachdem es sich um vermietete Wohnungen oder um Wohnen im 
eigenen Hause handelt. Im ersteren Falle hält man sich an die Miet 
verträge, im letzteren geschieht die Ermittlung nach ortsüblichen 
Durchschnitten, d. h. im Wege der Vergleichung mit anderen, gleich 
wertigen Wohnungen und Häusern (Art. 18 Abs. 2 u. 3 Dekr. 2 )). 
Die Ermittlung des Mietwertes in anderer Weise ist unzulässig, wie 
nach den äußeren Merkmalen der Zahl, Größe und Art der Türen 
und Fenster (nach dem Muster der französischen Tür- und Fenster 
steuer) oder nach dem der Gebäudesteuer zugrunde liegenden Haus 
ertrag, um nicht die Miet- zur Gebäudesteuer zu machen 3 ) (Art. 11, 
12, 14 Reglern.) 
Die Abgabe kann nach der freien Entschließung der Gemeinde 
proportional oder progressiv sein. Im ersteren Palle darf sie über 
2 % nicht hinausgehen, im anderen Falle hat sie sich zwischen 4 und 
10 % zu halten und zwar unter Zugrundelegung eines nach der Höhe 
der Mietwerte abgestuften Klassenschemas 4 ) (Art. 19 Dekr.). Das 
Ortsreglement kann bestimmen, bis zu welchem Mietwerte die Woh 
nungen steuerfrei bleiben sollen. Die Veranlagung geschieht durch eine 
*) Ygl. Cereseto a. a. 0. I, S. 329ff.; Saredo a. a. 0. III (1895), 8. 588ff.; 
Ricca Salerno a. a. 0. S. 826. 
2 ) Art, 18 des Dekr.: 
II valore locativo delle abitazioni si desume dal loro fitto reale o presimto 
senza veruna detrazione. 
11 fitto reale e determinato dalle locazioni scritte o verbali. 
II fitto presunto e stabilito per via di confronto con le case o abitazioni poste 
in paritä di condizioni. 
3 ) Vgl. Cereseto I, S. 352ff. 
4 ) Die Ansichten darüber, ob die Mietsteuer proportional oder progressiv ge 
staltet werden sollte, gingen bei der Beratung des Gesetzes in der Deputierten 
kammer sehr auseinander. Mau einigte sich so auf mittlerer Linie. Über die 
Diskussion vgl. Cereseto a. a. 0. Bd. I, S. 319ff.; Bd. III, S. 470/71. 
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