fullscreen: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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dagegen ist das Verhältnis im allgemeinen umgekehrt: hier übersteigt, 
mit Ausnahme von Süditalien, in der Regel die gemeindliche Pro 
kopfquote die staatliche. Diese steuerlichen Unterschiede treten be 
sonders scharf wieder in Norditalien hervor und hier namentlich für 
die Provinzhauptorte (Belastung pro Kopf mit staatlicher gegenüber 
gemeindlicher Gebäudesteuer; 10,50 gegen 6,56 L., mit Grundsteuern: 
1,04 gegen 1,22 L.). 
Wie die höheren Prokopfbeträge der Gemeinde- gegenüber der 
staatlichen Grundsteuer im Gegensatz zu den viel höheren Prokopf 
quoten der staatlichen gegenüber der gemeindlichen Gebäudebesteue 
rung dartun, werden die innerhalb der großen Bevölkerungszentren 
liegenden unbebauten Grundstücke vielfach stärker zur Gemeinde 
besteuerung herangezogen als die bebauten. Diese Erscheinung erklärt 
sich daraus, daß die Grund- und Gebäudesteuerzuschläge in einer 
Gesamtsumme festgesetzt werden 1 ). Die Gebäudesteuer beruht aber 
auf einer viel beweglicheren Basis als die Grundsteuer. In Mailand 
z. B. betrugen die Einnahmen (Istbeträge) aus der staatlichen Ge 
bäudesteuer i. J. 1907: 7 851534 L. und aus der staatlichen Grund 
steuer; 105636 L. DieZuschläge erbrachten: 5655963 bzw. 194587 L. 
Hiernach übersteigt die kommunale um etwa 84 0 /„ die staatliche 
Grundsteuerlast, während die kommunale Gebäudesteuerlast um fast 
28°/o niedriger als die staatliche ist. Daß da unter Umständen die 
Liegenschaften zu schwer belastet sein mögen, ist kaum zu bestreiten. 
In Erkenntnis dieses Mangels hatte Magliani schon i. J. 1878, 
wenigstens für die größeren Bevölkerungszentren, die Trennung der 
Gebäude- von den Grundsteuerzuschlägen gefordert. 
II. Die durchschnittlichen Prokopfbeträge der Gemeindezuschläge 
sind natürlich im Verhältnis der Gemeinden zueinander sehr ver 
schieden groß; sie schwanken nach den Ergebnissen der Statistik für 
das Jahr 1907 zwischen 0 und 40—45 L. (in der Provinz Rom). 
Nach der Größe dieser Kopfanteile gegliedert, verteilen sich die Ge 
meinden (für 1907) auf das ganze Königreich wie auf Nord-, Mittel-, 
Süditalien und die Inseln wie folgt 3 ): 
(Tabelle siehe S. 58.) 
Auch nach umstehender Übersicht ergibt sich eine im allgemeinen 
höhere durchschnittliche Kopfbelastung im Norden als in den anderen 1 2 
1 ) S. Magliani in der „Nuova Antologia“ 1878, Alessio, Saggio sul sistema 
tributario, Bd. I, S. 260ff., Conigliani a. a. O. 8. 195f. 
2 ) Aufgestellt nach den Berechnungen in der Statistik für 1907.
	        
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