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dagegen ist das Verhältnis im allgemeinen umgekehrt: hier übersteigt,
mit Ausnahme von Süditalien, in der Regel die gemeindliche Pro
kopfquote die staatliche. Diese steuerlichen Unterschiede treten be
sonders scharf wieder in Norditalien hervor und hier namentlich für
die Provinzhauptorte (Belastung pro Kopf mit staatlicher gegenüber
gemeindlicher Gebäudesteuer; 10,50 gegen 6,56 L., mit Grundsteuern:
1,04 gegen 1,22 L.).
Wie die höheren Prokopfbeträge der Gemeinde- gegenüber der
staatlichen Grundsteuer im Gegensatz zu den viel höheren Prokopf
quoten der staatlichen gegenüber der gemeindlichen Gebäudebesteue
rung dartun, werden die innerhalb der großen Bevölkerungszentren
liegenden unbebauten Grundstücke vielfach stärker zur Gemeinde
besteuerung herangezogen als die bebauten. Diese Erscheinung erklärt
sich daraus, daß die Grund- und Gebäudesteuerzuschläge in einer
Gesamtsumme festgesetzt werden 1 ). Die Gebäudesteuer beruht aber
auf einer viel beweglicheren Basis als die Grundsteuer. In Mailand
z. B. betrugen die Einnahmen (Istbeträge) aus der staatlichen Ge
bäudesteuer i. J. 1907: 7 851534 L. und aus der staatlichen Grund
steuer; 105636 L. DieZuschläge erbrachten: 5655963 bzw. 194587 L.
Hiernach übersteigt die kommunale um etwa 84 0 /„ die staatliche
Grundsteuerlast, während die kommunale Gebäudesteuerlast um fast
28°/o niedriger als die staatliche ist. Daß da unter Umständen die
Liegenschaften zu schwer belastet sein mögen, ist kaum zu bestreiten.
In Erkenntnis dieses Mangels hatte Magliani schon i. J. 1878,
wenigstens für die größeren Bevölkerungszentren, die Trennung der
Gebäude- von den Grundsteuerzuschlägen gefordert.
II. Die durchschnittlichen Prokopfbeträge der Gemeindezuschläge
sind natürlich im Verhältnis der Gemeinden zueinander sehr ver
schieden groß; sie schwanken nach den Ergebnissen der Statistik für
das Jahr 1907 zwischen 0 und 40—45 L. (in der Provinz Rom).
Nach der Größe dieser Kopfanteile gegliedert, verteilen sich die Ge
meinden (für 1907) auf das ganze Königreich wie auf Nord-, Mittel-,
Süditalien und die Inseln wie folgt 3 ):
(Tabelle siehe S. 58.)
Auch nach umstehender Übersicht ergibt sich eine im allgemeinen
höhere durchschnittliche Kopfbelastung im Norden als in den anderen 1 2
1 ) S. Magliani in der „Nuova Antologia“ 1878, Alessio, Saggio sul sistema
tributario, Bd. I, S. 260ff., Conigliani a. a. O. 8. 195f.
2 ) Aufgestellt nach den Berechnungen in der Statistik für 1907.