Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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den Schultern der Grund- und Gebäudebesitzer. Sie beträgt im 
ganzen über eine halbe Milliarde 1 ). Man kann wohl daran zweifeln, 
ob diese hohe Steuerlast noch in einem gesunden Verhältnis zum 
Reichtum und zur Produktivkraft des Landes steht. Schätzen wir 
das Volkseinkommen Italiens auf rund 5V 2 Milliarden Lire und 
rechnen 3 1 / 2 Milliarden auf Einkünfte aus Grund- und Gebäude 
besitz, so wären diese im Durchschnitt mit etwa 15 °/ 0 * 2 ) belastet 
Dabei ist nicht einmal die Belastung des Grundbesitzes mit anderen 
Abgaben wie Viehsteuer, Eamiliensteuer u. dgl. mit eingerechnet. 
So können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, daß die 
Grund- und Gebäudebesteuerung in Italien seitens des Staates und 
der Kommunalkörper schon vielfach bis an die Grenzen ihrer Leistungs 
fähigkeit und Elastizität angespannt ist. Jede direkte Steuer, in 
welcher Gestalt sie auch erscheinen mag, hat immer nur eine relativ 
beschränkte finanzielle Auswertbarkeit. In einem namentlich jungen 
Staate mit großem Steuerbedarf sind daher Verbrauchssteuern, Ver 
kehrsabgaben und andere indirekte Steuerformen eine unabweisbare 
Notwendigkeit. 
III. Die schwierigste Frage wohl aber ist die, wie die kommu 
nale Grund- und Gebäudebesteuerung in Italien vom Standpunkt der 
Gerechtigkeit zu beurteilen ist. Diese Frage ist um so schwieriger 
als wir bezüglich der Fernwirkung der Immobiliarsteuern durch die 
Überwälzungsvorgänge noch im Dunkeln tappen. 
Die gestellte Frage schließt die Vorfrage in sich, das Grund 
problem der Kommunalbesteuerung überhaupt: Ist und inwieweit ist 
eine besondere Belastung des Grund- und Gebäudebesitzes (sowie des 
Gewerbes) mit Realsteuern zu fordern? In der Theorie befürwortet 
man eine solche Sonderbelastung unter dem Gesichtspunkt des Grund 
satzes von Leistung und Gegenleistung, indem die Grund- und Haus 
besitzer durch die Gemeindeaufwendungen besonders bereichert würden 
J ) Staatliche Grund- und Gebäudesteuer 1912/13: 190,4 MOL, Gemeindezuschläge 
1912: 194,4 MiO. und Provinzialzuschläge 1912; 120,8 Mül. Lire. 
2 ) Die Schätzungen des Volkseinkommens und Volksvenn ögens Italiens weichen 
natürlich sehr voneinander ah. Ersteres wird nach mehr oder weniger optimistischen 
Berechnungen auf 3‘/ 2 bis 5 Milliarden Lire geschätzt. Das Volksvermögen Italiens 
wird von Nitti (La ricchezza dell’ Italia, Torino, 1905) für 1903 auf 65 Milliarden 
veranschlagt, Prinzivalle (La ricchezza privata in Italia, Napoli, 1909) kommt 
für 1908 zu gleichem Ergebnis. S. auch Pantaleoni; Ammontare probabile della 
ricchezza privata in Italia dal 1872 al 1889, im „Qiornale degli Economisti“, 
August 1890. — Disegno di legge (Angelo Majorana) — Eiordinamento dei tributi 
comunali — sednta del 14 die. 1905, S. 13 (Atti pari., legisl. XXII, No. 339).
	        
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