Full text: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Auch in Oesterreich beständen aber ähnliche Verschiedenheiten im Alters 
aufbau, die auf das Beitragserfordernis in Landwirtschaft und Industrie einen 
maßgebenden Einfluß ausüben müßten. Eine Differenzierung der Beiträge zwischen 
Landwirtschaft und Industrie wäre aber durchaus nicht zu rechtfertigen, denn die 
Ursache der verschiedenen Altcrsverteilnng liege nahezu ausschließlich in den 
Wanderverhältniffen der Bevölkerung. Es sei kaum anzuzweifeln, daß nur die 
Abwanderung junger Personen aus den ländlichen Gebieten in die städtischen, 
das heißt aus ländlichen Berufen in die industriellen und die Rückkehr älterer 
Personen zur Landwirtschaft so wesentliche Verschiebungen der Altersverhältnissc 
zur Folge haben, eine Erscheinung, die als „Landflucht" bekannt sei. Daß dieser 
ständige Verlust an jüngeren Versicherten, also an wesentlich besseren Risken, die 
Versicherung für ländliche Gebiete systematisch ungünstiger gestaltet als für städtische, 
sei eine Tatsache, für welche offenbar nicht die Landwirtschaft verantwortlich 
gemacht werden könne. Es wäre augenscheinlich ungerecht, wenn man die Land 
wirtschaft auch noch zu höheren Beiträgen dafür heranziehen wollte, daß sie ihre 
jüngeren Arbeitskräfte der Industrie zur Verfügung stelle und die älteren wieder 
übernehme. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit der Schaffung einer Reichs 
versicherungskasse, die allein einen durch die Wanderbewegung nicht wesentlich 
berührten Kreis umfassen könne. 
Altersaufbau und Wanderbewegmng. 
Wie sieht es nun mit den Beweisen der Regierungsvorlage für ihre apo 
diktischen Behauptungen aus? Statt eines umfassenden Beweises finden wir eine 
kleine Tabelle, die überdies so deutlich gegen die Behauptung des Entwurfes 
spricht, daß die Beweisführung, kaum begonnen, sofort wieder abgebrochen wird. 
Unter 1000 Berufstätigen überhauvt (Selbständige, Unselbständige, 
Mithelfer) 
der Länder 
gehören d. Land- 
u. Forstwirtschaft 
an 
stehen im Alter 
zwischen 51 bis 
65 Jahren 
sind jährl. Ren 
tenfälle zu er 
warten 
Niederösterreich 
191 
125 
8°5 
Böhmen 
264 
GC 
117 
Steiermark - - - 
605 
180 
125 
Galizien 
714 
147 
88 
Beim ersten Schritt stolpert man gleich über die Tatsache, daß das agra 
rische Galizien einen günstigeren Altersaufbau hat, als das industrielle Böhmen 
und keinen wesentlich ungünstigeren als Niederösterreich. Dem entspricht es auch, 
daß Galizien weniger Rentenfälle erwarten läßt als Böhmen und nicht viel mehr 
als Niederösterreich. 
Für diese auffallende Erscheinung weiß die Regierungsvorlage keine andere 
Erklärung, als daß die Ausnahmsstellung Galiziens offenbar darauf zurückzu 
führen sei, daß hier die Wanderbcwcgung noch nicht so starke Dimensionen an 
genommen hat, wie bei anderen Ländern. 
Das erste Versagen des Beweisapparates hindert die Regierungsvorlage 
daran, eine Antwort auf die Frage zu suchen, warum das vorwiegend industrielle 
Böhmen einen weit ungünstigeren Altersaufbau als das agrarische Galizien auf 
weist und nicht viel weniger Rentenfälle zu erwarten hat als die agrarische
	        
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