Auch in Oesterreich beständen aber ähnliche Verschiedenheiten im Alters
aufbau, die auf das Beitragserfordernis in Landwirtschaft und Industrie einen
maßgebenden Einfluß ausüben müßten. Eine Differenzierung der Beiträge zwischen
Landwirtschaft und Industrie wäre aber durchaus nicht zu rechtfertigen, denn die
Ursache der verschiedenen Altcrsverteilnng liege nahezu ausschließlich in den
Wanderverhältniffen der Bevölkerung. Es sei kaum anzuzweifeln, daß nur die
Abwanderung junger Personen aus den ländlichen Gebieten in die städtischen,
das heißt aus ländlichen Berufen in die industriellen und die Rückkehr älterer
Personen zur Landwirtschaft so wesentliche Verschiebungen der Altersverhältnissc
zur Folge haben, eine Erscheinung, die als „Landflucht" bekannt sei. Daß dieser
ständige Verlust an jüngeren Versicherten, also an wesentlich besseren Risken, die
Versicherung für ländliche Gebiete systematisch ungünstiger gestaltet als für städtische,
sei eine Tatsache, für welche offenbar nicht die Landwirtschaft verantwortlich
gemacht werden könne. Es wäre augenscheinlich ungerecht, wenn man die Land
wirtschaft auch noch zu höheren Beiträgen dafür heranziehen wollte, daß sie ihre
jüngeren Arbeitskräfte der Industrie zur Verfügung stelle und die älteren wieder
übernehme. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit der Schaffung einer Reichs
versicherungskasse, die allein einen durch die Wanderbewegung nicht wesentlich
berührten Kreis umfassen könne.
Altersaufbau und Wanderbewegmng.
Wie sieht es nun mit den Beweisen der Regierungsvorlage für ihre apo
diktischen Behauptungen aus? Statt eines umfassenden Beweises finden wir eine
kleine Tabelle, die überdies so deutlich gegen die Behauptung des Entwurfes
spricht, daß die Beweisführung, kaum begonnen, sofort wieder abgebrochen wird.
Unter 1000 Berufstätigen überhauvt (Selbständige, Unselbständige,
Mithelfer)
der Länder
gehören d. Land-
u. Forstwirtschaft
an
stehen im Alter
zwischen 51 bis
65 Jahren
sind jährl. Ren
tenfälle zu er
warten
Niederösterreich
191
125
8°5
Böhmen
264
GC
117
Steiermark - - -
605
180
125
Galizien
714
147
88
Beim ersten Schritt stolpert man gleich über die Tatsache, daß das agra
rische Galizien einen günstigeren Altersaufbau hat, als das industrielle Böhmen
und keinen wesentlich ungünstigeren als Niederösterreich. Dem entspricht es auch,
daß Galizien weniger Rentenfälle erwarten läßt als Böhmen und nicht viel mehr
als Niederösterreich.
Für diese auffallende Erscheinung weiß die Regierungsvorlage keine andere
Erklärung, als daß die Ausnahmsstellung Galiziens offenbar darauf zurückzu
führen sei, daß hier die Wanderbcwcgung noch nicht so starke Dimensionen an
genommen hat, wie bei anderen Ländern.
Das erste Versagen des Beweisapparates hindert die Regierungsvorlage
daran, eine Antwort auf die Frage zu suchen, warum das vorwiegend industrielle
Böhmen einen weit ungünstigeren Altersaufbau als das agrarische Galizien auf
weist und nicht viel weniger Rentenfälle zu erwarten hat als die agrarische